Polizei behauptet zu schnell gefahren zu sein?

8 Antworten

Neben all dem "hätte könnte sollte", versuchen wir es hier doch mal mit den Fakten:

  1. Geht es tatsächlich um den Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes, gibt es enge Vorgaben für einen gerichtsverwertbaren Nachweis. Klassisch sind Messungen mit stationären oder mobilen Geräten. Beides war hier offenbar nicht der Fall.
  2. Dann gibt es noch die Möglichkeit der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Denkbar ist eine Messung durch Nachfahren mittels PROVIDA-Fahrzeug. Dabei wird mittels Videosystem mit einem geeichten Fahrzeug die gefahren Geschwindigkeit gemessen. Hier offenbar aber auch nicht erfolgt.
  3. Als dritte Variante gibt es die Messung durch Nachfahren mit jedem x-beliebigen Fahrzeug. Dafür gibt es aus der Rechtsprechung Vorgaben zur erforderlichen Messtrecke. Außerdem werden große Toleranzen vom abgelesenen Tachowert abgezogen. Die genauen Vorgaben hängen von vielen Faktoren ab wie der gefahrenen Geschwindigkeit, der Witterung, Tag/Nacht, Tachoendwert, Distanz zum verfolgten Fahrzeug... Im Ergebnis ist solch eine Messung denkbar, aber unwahrscheinlich, wenn die Polizei erst 2min nach Abstellen des Fahrzeugs vor Ort war.

ABER! Es gibt diverse andere Verstöße, für die eine genaue Messung der gefahrenen Geschwindigkeit nicht erforderlich ist. Der Tatbestand ist aber unter Umständen dennoch erfüllt! Denkbar sind:

  1. Unnötig starker Lärm durch bewussten "Kavalier-Start" an der Ampel. TBNR 130612, 80€ + Gebühren. Urteil dazu z.B. hier -> https://openjur.de/u/2447922.html
  2. Je nach Dauer, Geschwindigkeit und ggf. sogar anderen Beteiligten Fahrzeugen kann ein massives Beschleunigen an der Ampel den Tatbestand des §315d StGB erfüllen. -> https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html

Ich glaube nicht, dass die Polizisten Dich schikanieren wollten oder Langeweile hatten. Irgendwas wird also bei Deiner Fahrt anders gewesen sein, als bei den übrigen PKW an diesem Tag. Sei also ehrlich zu Dir selbst, hinterfrage Deinen Fahrstil, und stelle Dich nicht als Zufallsopfer dar. Das nehme ich Dir nicht ab.

Fazit: Als Fahrer eines hochmotorisierten PKW muss man besonders charakterfest sein. Alles andere führt immer wieder zu Begegnungen mit der Polizei. Und wenn es doch mal dazu kommt: Ruhig bleiben, freundlich nachfragen und den Sachverhalt versuchen aufzuklären. Motzen, Mist erzählen und jede Aggression führt nur zu einer Verschlechterung der Ausgangslage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ohne Beweise wie eine Messung oder Videoaufnahmen wird es schwer, dir eine Geschwindigkeitsübertretung nachzuweisen. Die Polizei kann eine Einschätzung abgeben, aber das reicht in der Regel nicht aus, um eine Strafe zu verhängen. Wenn du sicher bist, dass du nicht zu schnell gefahren bist, solltest du das in einer eventuellen Anhörung oder mit deinem Anwalt klarstellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

elifnurg 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 23:10

ich bin mir zu 100% sicher das ich bei einer 50er zone 50 gefahren bin. Die Ampel wurde grün bin rechts abgebogen und dabei auf 50 beschleunigt, da ich ein Mini JCW habe hat er serien gemäß ein sehr lauten Sound. Habe auch keine Polizei hinterher fahren sehen, doch als ich schon vor meiner haustür geparkt habe und ausgestiegen war sind Sie aufgetaucht und meinten, dass Sie mich gehört hätten

Da die Polizisten immer zu zweit im Auto sind reicht ihre Aussage. Und nur weil du nichts bemerkt hast schließt das die Hinterherfahrt nicht aus.


apfelbus  11.05.2025, 23:21

Das ist Unsinn, sie müssen schon was nachweisen und nicht einfach behaupten man sie zu schnell gefahren.

elifnurg 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 23:22
@apfelbus

eben aus diesem grund bin ich ja verzweifelt hier gelandet, weil keiner aus meinem Umfeld das nachvollziehen kann was mir vorgeworfen wird.

elifnurg 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 09:03

Es wurde aber nichts gemessen oder sonst was, Sie meinten nur vom Hören.

In Österreich ist tatsächlich das Schätzen möglich/erlaubt, in Deutschland aber nur bei Schrittgeschwindigkeit.

Sie könne dir aber auch eine Verwarnung/Bußgeld aufbrummen, weil du einfach unnötig laut unterwegs warst.

Ich habe den Eindruck, dass bei dir noch einiges nachgeschärft werden sollte.

Da die Polizei die Geschwindigkeit nur nach dem Klang deines Autos „geschätzt“ haben und es nicht beobachtet haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass da etwas kommt.


elifnurg 
Beitragsersteller
 10.05.2025, 12:48

die meinten zwei Polizisten sind Zeugen genug als ich gefragt habe, ob es beweise gibt und ich Sie gerne sehen würde. Daraufhin meinte mein Vater habt ihr das Aufgenommen oder Gemessen, daraufhin meinte einer der Polizisten, dass Sie es „gehört“ hätten und somit auch durch den Sound wissen, ob jemand zu schnell war oder nicht.

Topses  10.05.2025, 13:17
@elifnurg

Ich denke, mit der Aussage haben sie vor Gericht exakt 0,0 Chancen. Wenn sie nur das Motorgeräusch gehört haben und nicht gesehen haben, wie schnell du warst..., sorry aber es wäre imho ein Skandal, wenn die damit durchkommen würden.

elifnurg 
Beitragsersteller
 10.05.2025, 13:19
@Topses

die meinten die haben mich von der anderen kreuzung „gesehen“ und „gehört“ das ich schnell war und mir angeblich hinterher gefahren und mich nicht aufholen können(ohne blaulicht und anhalten auf der straße). Erst 2 minuten später als ich aus dem Auto ausgestiegen bin, sind Sie aufgetaucht als ich genau nachhause rein wollte und wollten führerschein fahrzeugpapiere und so

Topses  10.05.2025, 13:26
@elifnurg

Also jetzt doch gesehen, naja wirst sehen ob was kommt oder nicht.

elifnurg 
Beitragsersteller
 10.05.2025, 13:33
@Topses

von weitem nur gesehen ohne Richtige Beobachtung, laut Ihren Aussagen. Habe aber oben auch vermerkt, dass ich keine Polizisten gesehen habe, auch nicht im Innenspiegel hinter mir.