Polizei behauptet zu schnell gefahren zu sein?
Hallo zusammen,
vor ein paar Tagen hatte ich eine sehr merkwürdige Begegnung mit der Polizei und bin jetzt verunsichert, was auf mich zukommen könnte.
Ich bin mit meinem Mini Cooper JCW ganz normal gefahren – ca. 2 Minuten bis nach Hause. Als ich schon vor meinem Haus ausgestiegen war, hielten plötzlich zwei Polizisten an und fragten direkt: „Wer ist gerade gefahren?“ Ich war total überrascht. Auf meine Rückfrage, was los sei, meinten sie, ich sei zu schnell gefahren – basierend nur auf dem Klang meines Autos. Sie hätten an einer anderen Ampel gestanden und hätten mich „gehört“, seien mir angeblich hinterhergefahren, aber ich habe davon gar nichts bemerkt.
Ich sagte sofort, dass ich nicht zu schnell gefahren bin. Darauf meinte einer der Polizisten nur: „Das kannst du auch noch 20-mal sagen.“ Es gab weder eine Messung noch Videoaufnahmen oder ähnliches – nur deren subjektive Einschätzung. Ich habe niemanden im Rückspiegel gesehen und bin auch nicht Auffällig gefahren.
Vor etwa einem Monat hatte ich leider schon einen zweiten A-Verstoß (Handy am Steuer – 1 Punkt + Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung), und jetzt habe ich große Angst, dass dieser neue Vorfall als dritter A-Verstoß gewertet werden könnte – was ja den Führerschein gefährden würde. Aber kann sowas überhaupt durchgehen, wenn es keinerlei Beweise gibt?
Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation oder weiß, wie das rechtlich aussieht?
Ich bin wirklich über jeden hilfreichen Rat dankbar.
8 Antworten
Neben all dem "hätte könnte sollte", versuchen wir es hier doch mal mit den Fakten:
- Geht es tatsächlich um den Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes, gibt es enge Vorgaben für einen gerichtsverwertbaren Nachweis. Klassisch sind Messungen mit stationären oder mobilen Geräten. Beides war hier offenbar nicht der Fall.
- Dann gibt es noch die Möglichkeit der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. Denkbar ist eine Messung durch Nachfahren mittels PROVIDA-Fahrzeug. Dabei wird mittels Videosystem mit einem geeichten Fahrzeug die gefahren Geschwindigkeit gemessen. Hier offenbar aber auch nicht erfolgt.
- Als dritte Variante gibt es die Messung durch Nachfahren mit jedem x-beliebigen Fahrzeug. Dafür gibt es aus der Rechtsprechung Vorgaben zur erforderlichen Messtrecke. Außerdem werden große Toleranzen vom abgelesenen Tachowert abgezogen. Die genauen Vorgaben hängen von vielen Faktoren ab wie der gefahrenen Geschwindigkeit, der Witterung, Tag/Nacht, Tachoendwert, Distanz zum verfolgten Fahrzeug... Im Ergebnis ist solch eine Messung denkbar, aber unwahrscheinlich, wenn die Polizei erst 2min nach Abstellen des Fahrzeugs vor Ort war.
ABER! Es gibt diverse andere Verstöße, für die eine genaue Messung der gefahrenen Geschwindigkeit nicht erforderlich ist. Der Tatbestand ist aber unter Umständen dennoch erfüllt! Denkbar sind:
- Unnötig starker Lärm durch bewussten "Kavalier-Start" an der Ampel. TBNR 130612, 80€ + Gebühren. Urteil dazu z.B. hier -> https://openjur.de/u/2447922.html
- Je nach Dauer, Geschwindigkeit und ggf. sogar anderen Beteiligten Fahrzeugen kann ein massives Beschleunigen an der Ampel den Tatbestand des §315d StGB erfüllen. -> https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html
Ich glaube nicht, dass die Polizisten Dich schikanieren wollten oder Langeweile hatten. Irgendwas wird also bei Deiner Fahrt anders gewesen sein, als bei den übrigen PKW an diesem Tag. Sei also ehrlich zu Dir selbst, hinterfrage Deinen Fahrstil, und stelle Dich nicht als Zufallsopfer dar. Das nehme ich Dir nicht ab.
Fazit: Als Fahrer eines hochmotorisierten PKW muss man besonders charakterfest sein. Alles andere führt immer wieder zu Begegnungen mit der Polizei. Und wenn es doch mal dazu kommt: Ruhig bleiben, freundlich nachfragen und den Sachverhalt versuchen aufzuklären. Motzen, Mist erzählen und jede Aggression führt nur zu einer Verschlechterung der Ausgangslage.
Ohne Beweise wie eine Messung oder Videoaufnahmen wird es schwer, dir eine Geschwindigkeitsübertretung nachzuweisen. Die Polizei kann eine Einschätzung abgeben, aber das reicht in der Regel nicht aus, um eine Strafe zu verhängen. Wenn du sicher bist, dass du nicht zu schnell gefahren bist, solltest du das in einer eventuellen Anhörung oder mit deinem Anwalt klarstellen.
Da die Polizisten immer zu zweit im Auto sind reicht ihre Aussage. Und nur weil du nichts bemerkt hast schließt das die Hinterherfahrt nicht aus.
Das ist Unsinn, sie müssen schon was nachweisen und nicht einfach behaupten man sie zu schnell gefahren.
Es wurde aber nichts gemessen oder sonst was, Sie meinten nur vom Hören.
In Österreich ist tatsächlich das Schätzen möglich/erlaubt, in Deutschland aber nur bei Schrittgeschwindigkeit.
Sie könne dir aber auch eine Verwarnung/Bußgeld aufbrummen, weil du einfach unnötig laut unterwegs warst.
Ich habe den Eindruck, dass bei dir noch einiges nachgeschärft werden sollte.
Da die Polizei die Geschwindigkeit nur nach dem Klang deines Autos „geschätzt“ haben und es nicht beobachtet haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass da etwas kommt.
die meinten zwei Polizisten sind Zeugen genug als ich gefragt habe, ob es beweise gibt und ich Sie gerne sehen würde. Daraufhin meinte mein Vater habt ihr das Aufgenommen oder Gemessen, daraufhin meinte einer der Polizisten, dass Sie es „gehört“ hätten und somit auch durch den Sound wissen, ob jemand zu schnell war oder nicht.
die meinten die haben mich von der anderen kreuzung „gesehen“ und „gehört“ das ich schnell war und mir angeblich hinterher gefahren und mich nicht aufholen können(ohne blaulicht und anhalten auf der straße). Erst 2 minuten später als ich aus dem Auto ausgestiegen bin, sind Sie aufgetaucht als ich genau nachhause rein wollte und wollten führerschein fahrzeugpapiere und so
ich bin mir zu 100% sicher das ich bei einer 50er zone 50 gefahren bin. Die Ampel wurde grün bin rechts abgebogen und dabei auf 50 beschleunigt, da ich ein Mini JCW habe hat er serien gemäß ein sehr lauten Sound. Habe auch keine Polizei hinterher fahren sehen, doch als ich schon vor meiner haustür geparkt habe und ausgestiegen war sind Sie aufgetaucht und meinten, dass Sie mich gehört hätten