Kann ich die zweite Theorieprüfung ohne vorhandenen Prüfungszettel von der ersten Prüfung machen?
Ich habe ein kleines Problem und zwar geht es um meine zweite Theorieprüfung vom Führerschein der Klasse B. Die ist nächsten Montag am 12.05.2025, aber ich habe den Prüfungszettel von der ersten Theorieprüfung nicht mehr. Die meinten man soll diesen Zettel bei der nächsten Theorieprüfung von der Fahrschule unterschrieben mitbringen und vorzeigen. Ich habe den Zettel per Post an meine Fahrschule verschickt, aber die meinten, dass er nie dort angekommen ist. Mein Fahrlehrer meinte, dass es alles digital auf einer Website hinterlegt und einsehbar ist. Die Website heißt TÜV Rheinland-Pfalz StartDrive Portal. Aber dort steht, dass es ein technisches Problem gibt und man diesen Zettel nicht ansehen kann. Was soll ich jetzt machen? Ich kann ja nicht einfach so am Montag dort beim TÜV auftauchen und sagen, dass ich den Zettel nicht mehr habe und es in diesem Portal auch nicht laden will. Meinen Führerschein habe ich am 14.05.2024 beantragt und meine Theoriestunden habe ich Ende Mai Anfang Juni gemacht. Ich will meinen Führerschein nicht neu beantragen und vorallem nicht nochmal die Theoriestunden machen, die über 500 Euro kosten. Soll ich denen am Montag das dann trotzdem so sagen und hoffen, dass ich trotzdem die Theorieprüfung machen kann? Was meint ihr? Ich brauche dringend eure Hilfe!!!
1 Antwort
Also dein Ausbildungsvertrag mit der FS läuft doch solange bis du deinen FS hast. Warum solltest du jetzt nochmal 500€ zahlen müssen, selbst wenn du die Theorie nochmal neu machst?
Klingt nach Missverständnis oder Abzock-Fahrschule.
Ja, der Ausbildungsvertrag bei meiner Fahrschule läuft so lange bis ich meinen Führerschein habe. Aber die Theorie verfällt nach zwei Jahren und der Beantragung für den Führerschein verfällt nach einem Jahr. Genauso wie die Theorieprüfung nach einem Jahr verfällt, wenn man in der Zeit nicht die Praktische Prüfung besteht. So haben es mir Freundinnen erklärt die ihren Führerschein schon länger haben.