Wie sieht die rechtliche Situation aus?
A ( 24 ) möchte eine Personenbeförderungsschein machen. Dieser leidet an einer ASS - Störung und hat dies auch im Antrag angegeben.
Es sind soweit alle Anforderungen erfüllt - Führerschein, aus der Probezeit raus, keine Punkte in Flensburg, Führungszeugnis einwandfrei. Augenärztliche Untersuchung, Reaktionstest, alles bestanden.
Aufgrund der ASS - Störung hieß es im Schreiben :
Zur abschließenden Beurteilung diesbezüglich Fachärztliche Stellungnahme erforderlich.
A hat ein Schreiben vom Hausarzt, und auch vom Facharzt vorgelegt wo drin steht , dass keine Bedenken im Bereich der Fahrgast - /Personenbeförderung besteht und die Fahreignung gegeben ist.
Dem Straßenverkehrsamt reicht dies nicht aus. Diese möchten aber ein ausführliches Gutachten bezüglich des Krankheitsverlaufes, Medikation usw . haben.
A kann dies aber gar nicht vorweisen. Der Psychiater, wo der A 1x alle 3 - 6 Monate für 10 Minuten ist, kann gar nicht umfassend beurteilen und woher soll ein Arzt dies 100% ausschließen ob jemand Medikamente nimmt , wie er sich im Straßenverkehr verhält usw. ohne jemals mit ihm Auto gefahren zu sein ?
Zudem hat A seit 7 Jahren den Führerschein und fährt unfallfrei und sicher Auto. Es gab nie Probleme.
Es wurde viel Zeit und Geld investiert und die berufliche Zukunft hängt daran. A überlegt, rechtliche Schritte einzuleiten und das Recht für den P - Schein einzuklagen. Erfolgsaussichten?