Darf ich mich Anmelden,obwohl die Polizei mein Handy hat?

2 Antworten

Sagen wir es mal so: Du solltest unbedingt davon absehen, Beweismittel zu verändern oder zu vernichten. Ansonsten sitzt du nämlich ganz schnell in U-Haft (Verdunkelungsgefahr ist ein Haftgrund (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a StPO)).

weil mir etwas unschönes passiert ist

Wenn Dein Handy deswegen zwecks Ermittlung bei der Polizei ist, würde ich das lassen.