Anzeige wegen Nötigung?
Hallo ich habe heute eine Einladung von der Polzei bekommen, da ich im Straßenverkehr jemanden genötigt haben sollte. Mir wurde das Datum des geschehens mitgeteilt und somit konnte ich mir erschließen um welchen fall es sich handelt. Ich habe eine Dashcam und das video abgespeichert darauf ist zu sehen wie ich auf einer zweispurigen straße auf der linken seite ein auto überhole, kurz vor ende der zweiten Straße habe ich nochmal gas gegeben um das Auto zu überholen und habe mit genügend Sicherheitsabstand wieder eingeschert. Das andere Auto hatte zuvor den Blinker links eingeschalten da er abbiegen wollte. Ich hatte genug abstand beim einscheren und würde behaupten ich hätte in dieser situation niemanden genötigt da er noch gar nicht zum abbiegen ansetzten konnte da die straße noch zweispurig war. Trotzdem wurde ich angehupt+Lichthupe, ist auf dem Video leider aber nicht zu sehen und hören da ich noch die Frontansichz habe ohne Audio. Ich muss aber auch zugeben dass ich beim überholvorgang 134Km/h statt 100 gefahren bin und gegen ende minimal auf die sperrfläche gefahren bin um eben den sicherheitsabstand einzuhalten und nicht zu früh einzuscheren (maximal 0.5 meter). Jetzt meine frage am Samstag ist mein termin, wie soll ich vorgehen und kann ich das video als beweis nutzen da ich selber ja über dem Tempolimit gefahren bin, allerdings erkennt man dass ich niemanden genötigt habe und unrecht angezeigt wurde. Vielen dank für eure hilfe.
2 Antworten
War der Blinker schon an, als du mit dem Überholmanöver beginnen hast?
Nötigung ist es auch, wenn die Gegenpartei wegen dir auch nur leicht bremsen muss.
Dass man aber wegen sowas vorgeladen wird, finde ich etwas überzogen.
LG
Ich war bereits auf der Linken Spur und habe davor ein Auto überholt. Dann wurde eben erst der Blinker gesetzt, man sieht zwar nicht auf Video genau ob der andere Bremsen musste aber ich bin mir 95% sicher dass er es nicht musste bzw nicht wegen mir sondern wegen dem abbiegevorgang. Habe ja auch extra drauf geachtet dass es genug platz ist wenn ich wieder einschere
zur Sicherheit einen Anwalt mit nehmen oder beauftragen Dem die ganzen Fackten übergeben Kopy des Viedeos auf alle Fälle . Keine Angaben zur Sache machen bevor du mit deinem Anwalt gesprochen hast.. drer sagt dir dann was du wie zu formulieren hast.. es sei denn du hast / hattest einen Zeugen im Fahrzeug,..
Du erwähnst das Video, äußerst dich aber nicht zu den Fall. Ist dein gutes Recht. Das Video darfst du erst auf Verlangen der Staatsanwalt dem Staatsanwalt übergeben. Nimm dir einen Anwalt und äußere dich NICHT zur Sache. Als Beschuldigter musst du nicht mitwirken