Anzeige wegen Nötigung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

War der Blinker schon an, als du mit dem Überholmanöver beginnen hast?

Nötigung ist es auch, wenn die Gegenpartei wegen dir auch nur leicht bremsen muss.

Dass man aber wegen sowas vorgeladen wird, finde ich etwas überzogen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben ist mein Lehrmeister
Trentino12 
Fragesteller
 09.01.2024, 21:50

Ich war bereits auf der Linken Spur und habe davor ein Auto überholt. Dann wurde eben erst der Blinker gesetzt, man sieht zwar nicht auf Video genau ob der andere Bremsen musste aber ich bin mir 95% sicher dass er es nicht musste bzw nicht wegen mir sondern wegen dem abbiegevorgang. Habe ja auch extra drauf geachtet dass es genug platz ist wenn ich wieder einschere

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jloethe  10.01.2024, 01:14

zur Sicherheit einen Anwalt mit nehmen oder beauftragen Dem die ganzen Fackten übergeben Kopy des Viedeos auf alle Fälle . Keine Angaben zur Sache machen bevor du mit deinem Anwalt gesprochen hast.. drer sagt dir dann was du wie zu formulieren hast.. es sei denn du hast / hattest einen Zeugen im Fahrzeug,..

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Du erwähnst das Video, äußerst dich aber nicht zu den Fall. Ist dein gutes Recht. Das Video darfst du erst auf Verlangen der Staatsanwalt dem Staatsanwalt übergeben. Nimm dir einen Anwalt und äußere dich NICHT zur Sache. Als Beschuldigter musst du nicht mitwirken