

Bei LKW Oder gewerblichen Anhängern ist das auch nur eingeschränkt und mit wenigen mm zulässig da diese eine ausreichende Gummidicke ( mit 6-12 mm über der von PKW ) haben die das ermöglichen.
Bei PKW ist das aufgrund dieser fehlenden Gummidicke über den Gewebe / nicht erlaubt und kann dadurch zu Reifenplatzern führen .
Wird das bei PKW , im Falle einer kontrolle zB festgestellt das da Nachgeschnitten wurde führt das zur sofortigen Zwangsstillegung und zur Beschlagnahme des Fahrzeuges. Die Strafen sind extrem Hoch und entsprechen dem zu erwartenden Risiko dritte zu schädigen oder zu verletzen. Da gibt es auch keine Diskussionen oder ausreden den da sind sich alle beamten und die Justiz einig.
Polizeibeamte vom Verkehrsdienst sind neben Technischen Lehrgängen auch ausreichend Geschult um das sehr schnell erkennen zu können.