Wer darf Dein Auto fahren?

andere Antwort 28%
nur mein Lebenspartner/in 22%
nur Familienmitglieder 17%
jeder aus meinem Umfeld 17%
nur ich selbst (versicherungstechnische Gründe) 11%
nur gute Freunde 6%
niemand 0%

18 Stimmen

4 Antworten

andere Antwort

Mein Schrauber.

Aus dem Familien- oder Freundeskreis jeder, dem (oder der) ich das zutraue. Das Auto ist ein Nutzgegenstand, aber es ist deutlich größer als ein Kleinwagen und auch wesentlich stärker motorisiert - da habe ich bei manchem Fahrer ein mulmiges Gefühl, und diese Herrschaften bekommen das Auto darum nicht.

andere Antwort

Frauen Kondome und Autos verleiht man nicht..Es gab die letzten 35 Jahre nur meine Partnerin und mich die meine Fahrzeuge gefahren haben.

Versicherungstechnisch sind Fahrzeugführer unter 35 Jahren ausgeschlossen und ich kaufe meine Autos gegen Bares... keine leasinggeschichten,.

nur Familienmitglieder

bis jetzt sind nur meine Eltern und mein bester freund damit gefahren. Ansonsten vertrau ich das keinem an.

nur ich selbst (versicherungstechnische Gründe)

Mein Auto fahre nur ich, sonst niemand. Ich verleihe es nicht einmal meiner besten Freundin.


WattReaper  11.09.2025, 23:24

Die Versicherung kann in solchen Fällen lediglich den höheren Beitrag für den erweiterten Fahrerkreis nachträglich verlangen – z. B. gemäß § 23 VVG (Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhung). Aber: Die Leistungspflicht bleibt bestehen, solange keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Die Tatsache, dass der Fahrer nicht eingetragen war, nützt der Versicherung nichts, wenn der Unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Die Versicherung ist gemäß § 81 Abs. 2 VVG und § 28 Abs. 2 VVG verpflichtet, den Schaden zu regulieren. Einzig der höhere Beitrag kann nachträglich eingefordert werden – die Leistung selbst muss erbracht werden.