Wer hat das recht?

2 Antworten

Ich würde den Hund in jedem Fall zurückholen. Dein Papa ist doch auch noch da oder ? Der Hund ist dort zuhause und nicht bei Deiner Schwester. Da hat Dein Vater doch auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Mandy92999 
Fragesteller
 30.12.2023, 18:47

Ja nur mein Vater kann nur nicht gassi gehn aber das mach ich mit meinem Sohn wie immer . Mein Vater bekommt nur ne Depression weil er alleine in einer großen Wohnung ist

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William1307  30.12.2023, 19:10
@Mandy92999

Eben. Für Deinen Vater wäre es schon wichtig dass er jetzt wenigstens den Hund da hat - vorausgesetzt natürlich er hat ein gutes Verhältnis zum Hund ?

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Das Recht hilft nicht viel, wenn das der Hund der Mama war: Dann gehört der rechtlich jetzt der Erbengemeinschaft aus Deinem Papa, Dir und Deiner Schwester. Da man Hunde nicht wie Geld teilen kann, müsst Ihr Euch irgendwie einigen. Die Polizei wird da nicht viel machen (können).

Goodnight  30.12.2023, 23:35

Das stimmt so nicht, wenn der Hund von einem Ehepartner gekauft wurde, ist er trotzdem automatisch ein Familienhund und gehört somit beiden Ehepartnern. Anders ist es, wenn es ein Hund zur Berufsausübung wie ein Diensthund Zuchthund, Hundesport, Assistenzhund eines Partners angeschafft wurde.

Der Hund gehört also eindeutig dem Vater, wenn er es jetzt nicht versäumt den Hund sofort, wenn nötig mit der Polizei zurück holt.Der Vater darf auf keinen Fall die Frist verpassen, nach der ein Hund automatisch den Eigentümer wechselt, wenn er ohne Pflegevertrag, in dem man der Eigentümer bleibt, jemand anderem überlassen wurde.Aufenthaltsdauer muss auch schriftlich festgehalten werden.

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