Wer hat das recht?
Hallo ich hätte mal eine frage und zwar meinen mama ist leider verstorben sie hatte einen kleinen pudel . Und ich bin ins haus mit eingezogen. Wir haben noch viel zu tun gehabt in der Wohnung und durch die berrdigung. Deshalb haben wir mein Papa und ich gesagt der Hund kann zur meiner Schwester. Der Hund ist genau 1 Woche da sie sagt zu mir er Frist kaum was ...ich hab gesagt das ich ihn dann halt wieder hole weil das macht ja kein sinn ....Jetzt sagt sie zu mir wir bekommen denn hund nicht mehr und ihr Mann sagt das auch .
Wir wollen denn Hund aber auch wieder da mein Papa sonst komplett alleine ist und ich brauch ne Aufgabe.
Wir haben kein Kaufvertrag gemacht oder sonstiges. Der Hund ist immer noch bei uns gemeldet ich hab auch noch die Hunde Marke und denn impfausweis hab ich auch . Meine Mama hat ihn nur nie chipen lassen was ich sehr bereue .
Meine Frage ist jetzt halt wer hat denn das Recht so gesagt .Sie will uns denn hund nicht mehr geben . Ich weiß jetzt schon das endet im Familie Krieg . Kennt sich da vllt jemand aus
2 Antworten
Ich würde den Hund in jedem Fall zurückholen. Dein Papa ist doch auch noch da oder ? Der Hund ist dort zuhause und nicht bei Deiner Schwester. Da hat Dein Vater doch auch noch ein Wörtchen mitzureden.
Eben. Für Deinen Vater wäre es schon wichtig dass er jetzt wenigstens den Hund da hat - vorausgesetzt natürlich er hat ein gutes Verhältnis zum Hund ?
Das Recht hilft nicht viel, wenn das der Hund der Mama war: Dann gehört der rechtlich jetzt der Erbengemeinschaft aus Deinem Papa, Dir und Deiner Schwester. Da man Hunde nicht wie Geld teilen kann, müsst Ihr Euch irgendwie einigen. Die Polizei wird da nicht viel machen (können).
Das stimmt so nicht, wenn der Hund von einem Ehepartner gekauft wurde, ist er trotzdem automatisch ein Familienhund und gehört somit beiden Ehepartnern. Anders ist es, wenn es ein Hund zur Berufsausübung wie ein Diensthund Zuchthund, Hundesport, Assistenzhund eines Partners angeschafft wurde.
Der Hund gehört also eindeutig dem Vater, wenn er es jetzt nicht versäumt den Hund sofort, wenn nötig mit der Polizei zurück holt.Der Vater darf auf keinen Fall die Frist verpassen, nach der ein Hund automatisch den Eigentümer wechselt, wenn er ohne Pflegevertrag, in dem man der Eigentümer bleibt, jemand anderem überlassen wurde.Aufenthaltsdauer muss auch schriftlich festgehalten werden.
Ja nur mein Vater kann nur nicht gassi gehn aber das mach ich mit meinem Sohn wie immer . Mein Vater bekommt nur ne Depression weil er alleine in einer großen Wohnung ist