Correctiv wird wegen Falschmeldung u.a. verklagt. Selbst der Bundesverfassungsschutz sieht keine rechtswidrigen Vorgänge beim Potsdamer Treffen. Was...?

8 Antworten

Nicht alles, was nicht rechtswidrig ist, ist nicht gleichzeitig auch nicht verwerflich. Selbst ein Bundespräsident musste deswegen mal zurücktreten, weil er rechtlich eigentlich richtig gehandelt hat, aber moralisch verwerflich.

Was erscheint also verwerflicher: Staatliche Förderung zum Hausbau zu beanspruchen, oder darüber nachzudenken, Ausländer und Deutsche abzuschieben?

Suchleiste7  28.01.2024, 17:48
Nicht alles, was nicht rechtswidrig ist

Eine Klage macht noch lange keine Rechtswidrigkeit. Diese wird erst von einem Richter festgestellt, nicht vom Kläger.

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55yxc 
Fragesteller
 28.01.2024, 18:28
@Suchleiste7
Eine Klage macht noch lange keine Rechtswidrigkeit.

Anders siehts da schon beim Bundesverfassungsschutz aus was.

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Crack  28.01.2024, 18:50
@55yxc

Was genau hat denn das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden?

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Correctiv wird wegen Falschmeldung u.a. verklagt.

Noch nicht, es ist eine Ankündigung, mehr nicht. Ich bezweifle auch, dass dies geschehen wird. Aber was soll denn falsch am Correktiv Artikel sein? Wenn sogar führende Afd-ler behaupten, die als "Remigration" bezeichneten Gedankenspiele seien "ein Versprechen"?

"Inzwischen hat sogar der Bundesverfassungsschutz eingeräumt, dass ihm keine Erkenntnisse über verfassungsschutzrelevante Vorgänge dort vorliegen".

Und was ist ein "verfassungsschutzrelevanter Vorgang"? Das Treffen war nicht öffentlich, und es gilt immer noch das Versammlungsrecht nach Art. 18. In privaten Versammlungen kannst du reden was du willst...verfassungsrelevant ist da gar nichts, bei entsprechenden Abreden allenfalls vielleicht kriminell.

Aber wenn sie nicht heimlich gelauscht haben, wie wollen sie dann an ihre Erkenntnisse gekommen sein?

In dem Bericht ist von einem Reporter die Rede, sogar das "Gästezimmer des Reporters" ist im Plan des Versammlungshauses eingezeichnet. Also sollte plausibel sein, dass sie dadurch an ihre Erkenntnisse gekommen sind, oder nicht? Es musste also nicht "heimlich gelauscht" werden. 

Von Experte OlliBjoern bestätigt

Deine alltägliche AfD-Werbung, gepaart mit Hetze gegen Journalismus?

Natürlich kann man klagen.
Ich weiß aber nicht, was dabei herauskommen soll.
Vielleicht schießen sich die Rechtsradikalen damit selbst ins Bein?

Denn wenn man Correctiv unterstellt, sie hätten diese Berichte frei erfunden, müsste man dann nicht nachweisen, was tatsächlich passiert ist?
Am Ende wird verboten, Begriffe wie "Deportation" oder "Geheimtreffen" weiterzubenutzen, trotzdem weiß doch jeder, was gemeint ist und wohin die Reise dieser rechtsextremen Kreise gehen soll.

Du musst Deine Aktivitäten für die AfD schon um Längern verstärken, denn den Menschen da draußen wird immer klarer, was sich hinter der AfD versteckt.

Kelgor  08.02.2024, 09:05

Und was sind die CDU Mitglieder, die auch da waren (sogar einer Mehr als von der AFD ^^) Ist die CDU auch pauschal Rechtextrem?

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Und? Klage einreichen kann man leicht, das sagt aber noch nichts darüber aus, ob der Bericht tatsächlich falsch war oder nicht. Und selbst wenn das "heimliche Lauschen" nicht ganz korrekt war: mich interessiert mehr, was vom Inhalt dieses Treffens bekannt wurde.

Der Inhalt war von hohem öffentlichen Interesse.

@Crack

Gibt es in Deutschland nicht die Unschuldsvermutung? Nach meiner Meinung sollte Correctiv ihre "Enthüllungen" BEWEISEN. Wo kommen wir hin, wenn jeder einfach Sachen behaupten kann.

Natürlich, es geht ja nur gegen die verhasste AFD (obwohl mehr von der CDU da waren), da kann man schon auf Beweise verzichten und der Unschuldige soll Beweise für seine Unschuld bringen.

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Das unbelegte Behauptungen als Fakten gelten kann nicht Richtig sein, egal wie man zur AFD steht.

Da auch der Verfassungsschutz das Treffen für nicht relevant hält, lässt die Aussagen von Correctiv noch schwächer erscheinen, denn hier hätte es Strafverfolgungszwang gegeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung