Correctiv wird wegen Falschmeldung u.a. verklagt. Selbst der Bundesverfassungsschutz sieht keine rechtswidrigen Vorgänge beim Potsdamer Treffen. Was...?
...Was sagt ihr dazu? Correctiv macht Vermutungen und Behauptungen als reißerische "Enthüllung" öffentlich und betreibt Volksverhetzung und Verleumdung, wie kann sowas passieren, was ist mit den Medien los? Auch das Abhören von privaten Treffen ist rechtswidrig und fällt eben NICHT persé unter die Pressefreiheit.
Vosgerau-Klage gegen Correctiv: Es wird eng für die Propagandahetzer » Journalistenwatch
Ulrich Vosgerau: „Ich werde rechtlich gegen ‚Correctiv‘ vorgehen“ (tichyseinblick.de)
"Inzwischen hat sogar der Bundesverfassungsschutz eingeräumt, dass ihm keine Erkenntnisse über verfassungsschutzrelevante Vorgänge dort vorliegen. Vosgerau betont, dass zu keinem Zeitpunkt über irgendwelche Massendeportationen gesprochen worden sei..Genau dieses Narrativ wird nun aber dazu benutzt, um die Hetzjagd gegen die AfD mit neuer Intensität zu führen. Vosgeraus Richtigstellung, so überfällig sie auch ist, wird von den Mainstream-Medien völlig ignoriert werden, weil es (ihnen) nicht um die Wahrheit, sondern um die Vernichtung der AfD geht. Vor Gericht könnte das anders aussehen: Im Fall des juristischen Hochkaräters Vosgerau dürfte sich das von Staat und Soros finanzierte Propagandaorgan “Correctiv” absehbar mit dem Falschen angelegt haben… ""Ich (Jurist Vosgerau) habe wenig Verständnis dafür, wenn jetzt in vielen Medien von angeblichen ‚Recherchen‘ von „Correctiv“ die Rede ist. In Wirklichkeit handelte es sich ganz einfach um eine Lauschaktion.
----Freilich hat „Correctiv“ nun gegenüber „Nius“ bestritten, uns abgehört zu haben – vermutlich, weil das eine Straftat wäre.----
Aber wenn sie nicht heimlich gelauscht haben, wie wollen sie dann an ihre Erkenntnisse gekommen sein? Jedenfalls wurden wie auch immer gewonnene Zitate sinnentstellend selektiv herausgepflückt und „ummontiert“. Dieses Vorgehen kennt man ja übrigens von der österreichischen „Ibiza“-Affäre. Die Art und Weise, wie das Medium dann mit meiner Antwort auf ihre Anfrage umgegangen ist, zeigt, dass es sich gerade um keine Recherche handelte, sondern um den Versuch, ein falsches Narrativ in die Öffentlichkeit zu bringen."
9 Antworten
Nicht alles, was nicht rechtswidrig ist, ist nicht gleichzeitig auch nicht verwerflich. Selbst ein Bundespräsident musste deswegen mal zurücktreten, weil er rechtlich eigentlich richtig gehandelt hat, aber moralisch verwerflich.
Was erscheint also verwerflicher: Staatliche Förderung zum Hausbau zu beanspruchen, oder darüber nachzudenken, Ausländer und Deutsche abzuschieben?
Eine Klage macht noch lange keine Rechtswidrigkeit.
Anders siehts da schon beim Bundesverfassungsschutz aus was.
Correctiv wird wegen Falschmeldung u.a. verklagt.
Noch nicht, es ist eine Ankündigung, mehr nicht. Ich bezweifle auch, dass dies geschehen wird. Aber was soll denn falsch am Correktiv Artikel sein? Wenn sogar führende Afd-ler behaupten, die als "Remigration" bezeichneten Gedankenspiele seien "ein Versprechen"?
"Inzwischen hat sogar der Bundesverfassungsschutz eingeräumt, dass ihm keine Erkenntnisse über verfassungsschutzrelevante Vorgänge dort vorliegen".
Und was ist ein "verfassungsschutzrelevanter Vorgang"? Das Treffen war nicht öffentlich, und es gilt immer noch das Versammlungsrecht nach Art. 18. In privaten Versammlungen kannst du reden was du willst...verfassungsrelevant ist da gar nichts, bei entsprechenden Abreden allenfalls vielleicht kriminell.
Aber wenn sie nicht heimlich gelauscht haben, wie wollen sie dann an ihre Erkenntnisse gekommen sein?
In dem Bericht ist von einem Reporter die Rede, sogar das "Gästezimmer des Reporters" ist im Plan des Versammlungshauses eingezeichnet. Also sollte plausibel sein, dass sie dadurch an ihre Erkenntnisse gekommen sind, oder nicht? Es musste also nicht "heimlich gelauscht" werden.
Deine alltägliche AfD-Werbung, gepaart mit Hetze gegen Journalismus?
Natürlich kann man klagen.
Ich weiß aber nicht, was dabei herauskommen soll.
Vielleicht schießen sich die Rechtsradikalen damit selbst ins Bein?
Denn wenn man Correctiv unterstellt, sie hätten diese Berichte frei erfunden, müsste man dann nicht nachweisen, was tatsächlich passiert ist?
Am Ende wird verboten, Begriffe wie "Deportation" oder "Geheimtreffen" weiterzubenutzen, trotzdem weiß doch jeder, was gemeint ist und wohin die Reise dieser rechtsextremen Kreise gehen soll.
Du musst Deine Aktivitäten für die AfD schon um Längern verstärken, denn den Menschen da draußen wird immer klarer, was sich hinter der AfD versteckt.
Und was sind die CDU Mitglieder, die auch da waren (sogar einer Mehr als von der AFD ^^) Ist die CDU auch pauschal Rechtextrem?
Und? Klage einreichen kann man leicht, das sagt aber noch nichts darüber aus, ob der Bericht tatsächlich falsch war oder nicht. Und selbst wenn das "heimliche Lauschen" nicht ganz korrekt war: mich interessiert mehr, was vom Inhalt dieses Treffens bekannt wurde.
Der Inhalt war von hohem öffentlichen Interesse.
@Crack
Gibt es in Deutschland nicht die Unschuldsvermutung? Nach meiner Meinung sollte Correctiv ihre "Enthüllungen" BEWEISEN. Wo kommen wir hin, wenn jeder einfach Sachen behaupten kann.
Natürlich, es geht ja nur gegen die verhasste AFD (obwohl mehr von der CDU da waren), da kann man schon auf Beweise verzichten und der Unschuldige soll Beweise für seine Unschuld bringen.
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Das unbelegte Behauptungen als Fakten gelten kann nicht Richtig sein, egal wie man zur AFD steht.
Da auch der Verfassungsschutz das Treffen für nicht relevant hält, lässt die Aussagen von Correctiv noch schwächer erscheinen, denn hier hätte es Strafverfolgungszwang gegeben.
Eine Klage macht noch lange keine Rechtswidrigkeit. Diese wird erst von einem Richter festgestellt, nicht vom Kläger.