Kann man mit dem Fahrrad zu schnell fahren?

8 Antworten

Radfahrer sind ganz normale Verkehrsteilnehmer, die der StVO unterliegen.

Sprich, sie müssen sich an Vorfahrtsregeln halten, an Tempolimits halten (lustigerweise ist Tempo 50 innerorts nur für Kraftfahrzeuge, also nicht Radfahrer) und es gelten auch die generellen Regeln, wie dass die Geschwindigkeit an die jeweilige Verkehrssituation anzupassen ist.

Man muss nicht "geblitzt" werden, um zu schnell zu fahren. Man ist z.B. auch dann zu schnell gefahren, wenn man jemandem die Vorfahrt nimmt weil man nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.

Ja, auch du kannst einen Geschwindigkeitsverstoss begehen.
Ob das ganze verfolgt wird, sei mal dahingestellt.

Ich habe bislang einen Radfahrer gesehen, der geblitzt wurde und daraufhin von einem vorbeifahrenden Polizeiauto kontrolliert wurde.

Geschwindigkeitsbegrenzungen hat jeder Verkehrsteilnehmer einzuhalten. Auch der Fußgänger genau genommen.

Die ganze Diskussion ist müßig.

@ rider984,

Du bist mit Deinem Rad ein Verkehrsteilnehmer, ohne Wenn und Aber.

Es gibt genügend Straßen - in jeder Region - wo man seine Sprints ausüben kann, ohne dabei allgemeingültige Verkehrsregeln zu überschreiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Radsport - Rennrad Marathon - MTB für Schmuddelwetter