Welche Strafe bei 15 und 13?

Motobiggi31  13.02.2024, 12:41

Wie lange seit ihr schon getrennt. Wer hat Schluss gemacht? Seit wann ist sie Schwanger? Welche Woche. Wer hat dir erzählt das ihre Mutter sauer auf dich ist? Deine Ex?

Lennart2009 
Fragesteller
 13.02.2024, 14:12

seit silvester getrennt, ich weil es nicht mehr gepasst hab - kann eigentlich höchstens so 2 monate oder so her sein irgendwann dezember. ne ihr mutter hat mit meiner mutter getelt

Motobiggi31  13.02.2024, 14:15

Schon mal daran gedacht das sie dich damit nur Ärgern möchte und sie gar nicht schwanger ist?

Lennart2009 
Fragesteller
 13.02.2024, 14:20

hmm das wäre echt mega assi..

19 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Lennart,

Dass sie es einfach so sagt (deine ehemalige Freundin), das ist unwahrscheinlich. Sonst würde sich die Mutter nicht so reinhängen.

Es tut mir auch sehr leid für die Freundin. So jung und schon einen Schwangerschaftsabbruch. Das kann sehr wehtun und sehr lange. Kein schöner Anfang für ein Frauenleben. Als Frau verstehe ich schon, wie die Mutter reagiert.

Was sagt denn deine Mutter jetzt?

Ihr beide habt jetzt etwas durchzustehen und eure Eltern mit euch.

Die Aufklärung ist einfach zu dürftig. Kondome sind nicht so sicher, wie man meint. Wie auch? Und zu Sex gehört doch mehr. Nämlich Liebe und Verantwortung. Ich weiß nicht, ob du damit was anfangen kannst.

Und ob du in die Richtung weiter denkst und dich entwickeln möchtest?

Knast denke ich eher nicht. Aber du musst sehen und jetzt dazu stehen.

GrandDink  22.04.2024, 22:28

Einvernehmlicher Sex ist nicht strafbar,da du nur 16 Monate älter bist.

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GrandDink  22.04.2024, 22:30
@GrandDink

Glaube das einmal gelesen zu haben,aber sicher bin ich mir da nicht

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Das gilt. Knast kommt gar nicht auf dich zu. Sollte man es anzeigen, würde das sicher fallen gelassen, da Altersunterschied sehr gering und ihr beide Sex wolltet.

 - (Sex, Mädchen, Frauen)
liebenlassen5  21.02.2024, 16:12

Steht trotzdem im Führungszeugnis

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Tand0r  24.02.2024, 18:16
@liebenlassen5

Nein, wenn es eingestellt wird natürlich nicht, und das ist sehr wahrscheinlich. Du musst dir da wirklich keine Sorgen machen. Schon der Staatsanwalt wird es fast immer einstellen, wenn der nicht dann wohl spätestens der Richter.

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MatteoSweet  29.02.2024, 00:26

Wenn ein 15-jähriger Junge und seine 13-jährige Freundin freiwillig und vielleicht sogar von der 13-Jährigen forcierte sexuelle Handlungen ausführen, würde sich der 15-Jährige strafbar machen wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB. Denn seine Freundin ist unter 14 Jahren alt.

Wäre die 13-jährige schon 14 Jahre alt wären freiwillige sexuelle Handlungen nicht strafbar.

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Nach Wikipedia gilt in Deutschland:

Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar (vgl. § 12 und § 23 StGB). Seit 1. Juli 2021 kann das Gericht gemäß § 176 Absatz 2 StGB von einer Bestrafung absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

Deiner Schilderung nach war der Sex einvernehmlich und der Altersunterschied ist gering. Du kannst damit rechnen, dass du straffrei davon kommst.

Kunibert967  14.02.2024, 11:05

Allein schon wegen der Schwangerschaft wird er nichT straffrei davonkommen.

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Pechtvogel2003  20.02.2024, 13:52
@Kunibert967

Wenn du die anderen Antworten gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass er sehr wohl mit Kondom verhütet hat. Kam wohl zu einer Panne.

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MatteoSweet  29.02.2024, 00:28

Wenn ein 15-jähriger Junge und seine 13-jährige Freundin freiwillig und vielleicht sogar von der 13-Jährigen forcierte sexuelle Handlungen ausführen, würde sich der 15-Jährige strafbar machen wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB. Denn seine Freundin ist unter 14 Jahren alt. 

Wäre die 13-jährige schon 14 Jahre alt wären freiwillige sexuelle Handlungen nicht strafbar.

Da steh "kann das Gericht" dies kommt auf den/die Richter/in an.

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Grundsätzlich ja! Nach $ 176 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer mit einer Person unter vierzehn Jahren Sex hat.

Zwar kann das Gericht von Strafe absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist. Aber das ist nicht sicher und es kann unter Auflagen geschehen. Da gibt es bestimmt einige andere unangenehme Maßnahmen

Rechtlich gesehen ist es problematisch, da einer von beiden noch ein Kind war. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass das rechtliche Konsequenzen haben wird, da der Altersunterschied so gering ist, aber ihr solltet die Situation mit einem Anwalt besprechen.