Würdest du gegen ein Gesetzt verstoßen wenn es Anwälte dir raten?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Werde ich nie machen, bin doch nicht blöd 75%
Klar werde ich dagegen verstößen 13%
Anderes 13%

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Klar werde ich dagegen verstößen

Nehme den Führerschein selten mit. Nur wenn ich ins Ausland oder Langstrecke fahre. Aber zur Arbeit, zum Einkaufen, etc. lass ich ihn in der Regel zuhause

adminrechte613 
Fragesteller
 26.01.2024, 10:58

Danke für deine Antwort, also würdest du ein Bußgeld in Kauf nehmen?

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adminrechte613 
Fragesteller
 26.01.2024, 11:02
@Paul3105

Ja! Je nach dem. Danke dir für deinen Betrag! Und schönen Tag dir!

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Ich bin schon in einigen Polizeikontrollen gewesen, ein paar mal musste ich den Alko Test machen, da ich nicht trinke immer 0,0.

Drogen oder andere Sachen wurde ich noch nicht einmal gefragt.

Ich trage eine Brille, theoretisch müsste die eingetragen sein, ist sie nicht, hat trotzdem nie wer gefragt oder was angemerkt.

Grundsätzlich kommt es auch darauf an, wie man sich verhält, Polizisten versuchen die Körpersprache zu lesen, wirkt man angespannt, ist es was anderes als wenn man gelassen wirkt.

Hinzu kommt welches Auto man fährt, wie alt man ist und so weiter.

Ein kleiner Nachtrag noch, die Polizei kann die Weiterfahrt untersagen und einen mit Schein zur Wache beordern, also wenn sie den Schein haben will, holt sie sich den auch.

Werde ich nie machen, bin doch nicht blöd

Man kann niemandem aufgrund von erweiterten Pupillen den Führerschein abnehmen, sowas muss man nachweisen.

Werde ich nie machen, bin doch nicht blöd

Der Führerschein wird erst nach einem positiven Drogen- oder Alkoholtest sichergestellt, nicht, weil du große Pupillen hast.

Und ja, ich hab meinen Führerschein immer am Mann.

Werde ich nie machen, bin doch nicht blöd

So einen geschwollen Blödsinn habe ich selten gelesen. Glaubt wirklich jemand, die lassen ihn weiterfahren, nur weil er keinen Führerschein dabei hat? Dann fährt die Polizei zu ihm nach Hause und holt ihn.

Und das macht sie nicht, wenn der Eindruck entsteht, sondern nur wenn feststeht, dass er fahruntauglich ist. Das wird vor Ort oder bei der Polizei direkt geprüft.

BTW: Ordnungswidrig handelt, wer andere dazu aufruft, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.