Anwalt – die besten Beiträge

Gefährder Ansprache bei der Polizei?

Hallo,

wollte gerne wissen ob jemand Erfahrungen mit Gefährder Ansprachen der Polizei hat.

Ich habe eine solche erlebt, vollkommen berechtigt, da ich mich zu einer Onlinebedrohung habe verleiten lassen. Das steht außer Frage.

Nun würde ich gerne wissen wie so etwas normal Abläuft, was Ziel/Gegenstand der Ansprache ist und wie diese verlaufen sollte.

In meinem Fall war es so das mich ein Beamter, nachdem 3 Kollegen den Raum verlassen haben, angeschrien hat, mich fragte was da los war, ich sagte, es handele sich um ein laufendes Verfahren und ich habe Anzeige erstattet. Er meinte dann immer noch schreiend, das sei nicht wahr, meine Anzeigegründe wären gelogen und er wolle mich in die Psychiatrie einweisen lassen.

Als ich Ihn dann fragte warum er so mit mir redet und was das soll, und das ich zu einem gesitteten Gespräch über die Situation bereit sei, hat er weiter geschrien ich solle die beteiligten, bedrohten Personen in Ruhe lassen und hat weitere Äußerungen nicht mehr zugelassen.

Ich habe auch kein Protokoll erhalten oder musste etwas unterschreiben. Eigentlich hat der Beamte mich 2 Minuten lang angeschrien und ich habe auch gar nicht so richtig verstanden was er genau sagen wollte, weil er Einiges durcheinander und unzusammenhängend geschrien hat. Ich war verdutzt, habe mir seinen Namen und Position geben lassen, worauf er gegangen ist. Nun wurde mir angeraten mich auf einer anderen Dienststelle zu melden wenn ich Fragen oder Beschwerden habe, aufgrund des Interessenkonfliktes.

Wenn jemand Informationen zum Ablauf oder auch genaue Gesetze kennt, bitte ich um Rat.

Dank und Grüße, Holger.

Polizei, E-Mail, Anwalt, Gesetz, Gewalt, bedrohung, Beschwerde, delikt, Dienstaufsichtsbeschwerde, Gesetzeslage, schreien, Straftat, Umgang, Ablauf, Befangenheit, Vorgang

Ehegattennachzugvisum abgelehnt ohne weitere Unterlagen anzufordern?

Ablehnungsgrund:

das Generalkonsulat bedauert, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf Grundlage der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen nicht entsprochen werden kann. Die wesentlichen tragenden Gründe werden

Ihnen nachfolgend mitgeteilt.

Sie beantragten ein Visum zur Familienzusammenführung zu Ihrer Ehefrau, die türkische

Staatsangehörige ist.

Als Rechtsgrundlage für die Erteilung des Visums kommt $$ 27, 29, 30 AufenthG in Verbindung mit den allgemeinen Regelerteilungsvoraussetzungen in Betracht. Die Erteilung des Visums setzt in der Regel unter anderem voraus, dass der Lebensunterhalt des Antragstellers gesichert ist.

Atypische Umstände, die ein Absehen von der

Regelerteilungsvoraussetzung begründen, sind nicht ersichtlich und wurden nicht vorgetragen.

Eine Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel ist gegeben, wenn der Lebensunterhalt entweder aus eigenen Mitteln des Ausländers oder aus Mitteln Dritter, die keine öffentlichen Mittel sind, bestritten wird. Die Fähigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts darf nicht nur vorübergehend sein. Demnach ist eine Prognoseentscheidung erforderlich, ob der Lebensunterhalt des Ausländers für die Dauer des beabsichtigten

Aufenthalts gesichert ist.

Der Lebensunterhalt ist weder mit der Steuerklasse 1 noch mit der prognostischen Steuerklasse 3 mit Haupt- und Nebentätigkeit rechnerisch gesichert.

Da Ihr Lebensunterhalt nach Feststellung der Ausländerbehörde in Deutschland nicht gesichert ist, wird die Voraussetzung des $ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht erfüllt. Ihr Visumantrag war somit abzulehnen. Im Übrigen hat die zuständige Ausländerbehörde ihre erforderliche Zustimmung versagt. Die weiteren Erteilungsvoraussetzungen sind noch nicht

abschließend geprüft worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

DOPPEL

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim

Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.

Familie, Anwalt, Ausländerbehörde, Hartz IV, Sozialhilfe, Visum

Gesetzlicher Betreuer übertritt Kompetenzen?

Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit mit einem gesetzlichen Betreuer zusammen - dieser ist für Behördenangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge installiert.
Finanzfürsorge und Bankgeschäfte sind ausdrücklich kein Bestandteil seiner Arbeit.

Nun habe ich festgestellt, dass er sich anhand einer Vollmacht, ohne Kommunikation mit mir, zum bevollmächtigten meines Kontos gemacht hat. Ich habe nie eine Vollmacht unterschrieben und ich wiederhole, auch der Beschluss vom Amtsgericht beinhaltet keine Finanzfürsorge. Ich bin aktuell auch sehr unzufrieden mit dem Umgang und der Zusammenarbeit mit diesem Betreuer und strebe einen Wechsel an.

Laut meiner Rechtsauffassung haben der Betreuer und die Bank rechtswidrig gehandelt. Die Bank ist ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und der Betreuer handelt außerhalb der Zuständigkeit. Vom Datenschutz ganz zu schweigen, da ich davon ausgehe er hat Einsicht auf ungeschwärzte Kontoauszüge und diese auch an Behörden weiter gegeben. Hier muss ich also auch von einem massiven Verstoß gegen meine Persönlichkeitsrechte ausgehen.

Dazu hat er mir bei unserem letzten Termin ein formloses Schreiben vorgelegt welches ich unterschreiben sollte um zu versichern, dass ich mein Konto selbst verwaltet habe. Dies habe ich nicht unterzeichnet, da ich auch nie eine Vollmacht ausgestellt habe. Darauf angesprochen, dass das Finanzielle nie Bestandteil der Betreuung war, tat er sehr unwissend, in der Akte suchend "sie haben recht"

In meinem Onlinebanking konnte ich tatsächlich ein Dokument sicherstellen welches eine Vollmacht zu meinem Konto zeigt, auf welchem keine Unterschrift vorliegt aber die Adresse des Betreuers eingetragen ist.

Hat jemand ähnliches erlebt? Hat jemand Tipps wie ich vorgehen sollte?
Ich bin etwas überwältigt von unserem letzten Termin und dem vermeintlichen Versuch das zu verschleiern. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen und gegen den Betreuer und die Bank vorgehen? Am Montag werde ich zunächst einmal versuchen den Richter zu erreichen.

Anwalt, Gesetz, Betreuungsrecht, Gesetzeslage

Visum zur Familienzusammenführung trotz Vorstrafen?

Hallo zusammen,

ich bin serbischer Staatsangehöriger und war über 31 Jahre lang in Deutschland geduldet, bevor ich im Jahr 2019 abgeschoben wurde. Die Wiedereinreisesperre (30 Monate) ist seit 2021 erloschen. Seitdem reise ich regelmäßig als Tourist für mehrere Monate nach Deutschland ein.

Meine Lebenspartnerin ist deutsche Staatsbürgerin. Wir leben in einer gefestigten Beziehung in Deutschland und haben den gemeinsamen Wunsch, eine Familie zu gründen. Im vergangenen Jahr mussten wir leider eine Fehlgeburt verkraften – ein sehr schmerzhaftes Erlebnis, das unseren Wunsch nach Stabilität und Sicherheit zusätzlich verstärkt hat.

Wir hatten in der Vergangenheit einen Antrag auf ein Visum zur Eheschließung gestellt. Dieser wurde zwar von der zuständigen Ausländerbehörde befürwortet, jedoch vom Auswärtigen Amt in Belgrad abgelehnt – unter anderem wegen einer Vorverurteilung in Deutschland (drei Jahre auf Bewährung). Im Nachhinein wurde mir klar, dass ein Antrag im Rahmen der Familienzusammenführung in unserem Fall sinnvoller gewesen wäre.

Wir erfüllen alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes gemeinsames Leben in Deutschland:

  • Der Lebensunterhalt ist gesichert
  • Eine passende Wohnung ist vorhanden
  • Alle geforderten Unterlagen liegen bei den zuständigen Behörden vor
  • Ich strebe den Abschluss meiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann an und habe alternativ mehrere direkte Jobmöglichkeiten
  • Zudem engagiere ich mich seit Jahren ehrenamtlich als Jugendtrainer

Ein besonderer Aspekt ist mein zivilgesellschaftliches Engagement: Bei einem Vorfall habe ich durch mutiges Eingreifen eine schwere Verletzung erlitten (über 80 Stiche mussten genäht werden). Für mich zeigt das, dass ich bereit bin, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und mich aktiv für andere einzusetzen.

Ich wende mich nun an euch mit der Frage:

Gibt es trotz meiner schweren Vorverurteilung eine realistische Chance auf ein Visum zur Familienzusammenführung?

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt Beispiele, in denen ein solcher Antrag trotz Vorstrafe genehmigt wurde?

Ich bin dankbar für jeden Hinweis, jede Erfahrung oder Empfehlung – egal ob rechtlich, persönlich oder organisatorisch.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Beste Grüße

Liebe, Reisepass, Familie, Deutschland, Beziehung, Anwalt, Abschiebung, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Botschaft, Ehe, Familienzusammenführung, Pass, Serbien, Staatsbürgerschaft, Straftat, Visa, Visum, Heimatliebe

Dönermann droht mit Schlägen, weil ich ihn verarscht habe - Anzeige?

Ich (Deutsch-Türke) war am 31.5.25 urlaubsmäßig in Nürnberg und habe dem Dönermann auf Türkisch sinngemäß gesagt ich wäre vom Gesundheitsamt und wollte seinen Döner testen bzw. viel eher kontrollieren (das habe ich vor allem gemacht, da ich einen kostenlosen Döner wollte) und nachdem er mir den Döner gegeben hat, bin ich aus dem Dönerladen rausgegangen und habe an der Ausgangstür "Seni oyuna getirdim" (sinngemäß und sprichwörtlich für "Ich habe dich verarscht") gesagt.

Ich habe mich danach auch sehr überlegen und fuchsig gefühlt (weil er so dumm und naiv war), aber dann kam plötzlich der Dönermann raus und drohte laut, dass er jetzt seine Verwandten anrufen wird, die mir sinngemäß dann eins Auswischen werden (also § 241 StGB Bedrohung).

Danach rannte ich intuitiv weg, bin aber inmitten leider ausgerutscht (Beweis: Schürfwunde am Knie!), sodass mir mein Döner aus der Hand glitt und auf einen Fremden fiel (also §229 StGB fahrlässige Körperverletzung vom Dönermann).

Wenigstens konnte ich noch vor ihm bzw. seinen gerufenen Schlägertrupp-Verwandten flüchten und bin jetzt nicht mehr in Nürnberg, jedoch habe ich wegen dieser Aktion Angst mich dort wieder blicken zu lassen (also §240 StGB Nötigung).

  • Könnte ich ihn nun wegen Bedrohung, fahrlässige Körperverletzung und Nötigung anzeigen oder anklagen? (Und gibt es weitere Straftatbestände, die ich auch noch zur Anzeige bringen könnte?)
  • Mit bis zu viel Schmerzensgeld könnte ich rechnen? Kann ich durch die Schürfwunde am Knie und die mentale Belastung bzw. Paranoia wegen der Bedrohung nun auch eine Arbeitsunfähigkeit mit einer gesicherten Rente kriegen?
  • Muss ich ihn in Nürnberg anzeigen oder geht das auch in meiner Heimatstadt?

PS: Die Amtssprache in Deutschland ist Deutsch (sprich das Gesundheitsamt würde auch Deutsch und nicht Türkisch sprechen...), zumal ich nicht einmal professionell gekleidet war und mich sowieso nicht irgendwie ausgewiesen habe, sodass man bereits vorher wissen hätte können, dass ich eben nicht vom Gesundheitsamt bin und es somit eine Verarsche ist --> Seine Schuld

Türkei, Döner, Anwalt, Gewalt, bedrohung, Dönerladen, Justiz, Körperverletzung, Nötigung, Nürnberg, Strafgesetzbuch, Strafrecht, Straftat, Streit, Türken, Fahrlässigkeit

Meistgelesene Beiträge zum Thema Anwalt