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Undichten Wohnwagen gekauft - Bekomme ich mein Geld zurück?

Hallo,

am 3.2. habe ich einen gebrauchten Wohnwagen von einer Händlerin gekauft (und vorher besichtigt). Wir hatten vereinbart, dass die Händlerin den Wohnwagen noch etwas aufbereiten soll und ich sollte den Wagen dann eine Woche später kriegen.

Allerdings war die Händlerin dann doch schon am 7.2. fertig und hat mir den Wagen vorbeigebracht.

Wenig später habe ich aber bei einem Regenschauer festgestellt, dass das Dach stark undicht ist, was ich vor dem Kauf nicht erkannt hatte. Deshalb habe ich am 16.2. (Sonntag) den Wohnwagen auf den Hof der Händlerin gebracht und ihr einen Brief eingeworden, in dem ich die Reparatur des Dachs bis zum 19.2. verlangt habe.

Ich hatte daraufhin den Wagen wegen Stress im Beruf aus den Augen verloren und wurde dann am 2.3. von der Händlerin angerufen. Diese hat mir gesagt, dass die Reparatur sehr aufwendig sei und mindestens 14 Tage dauern würde. Außerdem könnte sie auch erst am 21.3. mit der Reparatur anfangen und wäre dann am 7.4. fertig.

Mir war das eigentlich gar nicht recht, da ich mit dem Wohnwagen eigentlich einen Ausflug Ende März machen wollte. Ich habe aber dennoch zugestimmt und wollte den Ausflug absagen.

Am 24.3. habe ich mich dann aber entschieden, den Ausflug dennoch zu machen, da in meinem Beruf absehbar wurde, dass ich bis Ende Juli keinen anderen Urlaub machen kann. Also habe ich mir kurzfristig Ersatz gemietet.

Außerdem habe ich die Händlerin angerufen und bin vom Kauf zurückgetreten. Zusätzlich wollte ich die Kosten ersetzt bekommen, die durch den Transport des Wagens zur Händlerin entstanden sind.

Die Händlerin hat dann aber gesagt, dass ich nicht zurücktreten könnte, da ich keine wirksame Frist zur Nacherfüllung gesetzt hätte und ich ihr auch auch die vereinbarte Zeit für die Reparatur lassen müsste. Die Kosten für den Transport will sie mir auch nicht erstatten, da ich ihr angeblich hätte anbieten müssen, dass sie den Wohnwagen selbst abholt.

Bevor ich einen Anwalt einschalte, wollte ich hier mal unverbindlich nachfragen, ob die Argumente der Händlerin richtig sind?

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