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Folgefrage auf laufende Situation?

Hallo,

ich stelle hier eine Folgefrage auf diese Frage von mir:

https://www.gutefrage.net/frage/wie-bewertet-ihr-folgenden-fall-wie-soll-sich-das-opfer-verhalten-und-was-soll-mit-dem-taeter-passieren

Nun hatte ich 2 Gespräche mit der direkten Vorgesetzten und ihrem Chef. Die Beschuldigte war nicht anwesend. Die Beiden sind die höchsten Angestellten in der sozialen Einrichtung. Mir wurde mitgeteilt, die beschuldigte Mitarbeiterin leugnet alle Vorfälle, es steht Aussage gegen Aussage. Allerdings habe ich, mit zu den Zeitpunkten anwesenden Zeugen, gesprochen und zumindest ein Kunde kann meine Darstellung bestätigen.

Auf weitere Emails und Bitten um Rückrufe wurde nicht geantwortet, ich bekomme nur eine Erklärung wenn ich weitere, höhere Angestellte einschalte. Ich bekomme keine Antworten warum die Beschuldigte lügt, ihre Vorgesetzten anlügt, all diese Aktionen nun verursacht hat und der höchste Chef sich nicht mehr ohne Rücksprache mit einem Anwalt äußern will. Obwohl ich zuerst Anzeige erstattet habe.

Rechtlich verstehe ich sein Vorgehen als verantwortlicher Geschäftsführer, aber menschlich... unterste Schublade. Und das in einer "sozialen" Einrichtung. Ich komme mir jetzt vor, als sei ich der Beschuldigte. Ich wollte die Situation nicht, wurde nicht gefragt und habe nun nur noch Probleme deswegen.

Wie bewertet Ihr die Situation, was soll ich machen, was soll geschehen, was soll mit dem Opfer und was mit der Täterin passieren. Ich bin echt sprachlos und zwischen Ohnmacht, Verzweiflung, Wut und Gewaltgedanken. Diese Gedanken möchte ich nicht und belasten mich den ganzen Tag lang sehr. Ich verstehe die Situation einfach nicht und habe so etwas auch noch nicht erlebt.

Ich hoffe Ihr könnt die Situation einschätzen und mir Tipps geben, wie ich damit umgehen soll. Danke für´s Lesen und hoffentlich auch eine Antwort.

Grüße, Holger

Frauen, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Gesetz, Gewalt, Anzeige, Chef, Justiz, Klage, Körperverletzung, Kunden, Opfer, Strafanzeige, Strafgesetzbuch, Trauma, Übergriff

Forderungsschreiben Rechtens?

Guten Tag,

Zur Vorgeschichte, ich habe am 17.04.2025 über Aboalarm einen Vertrag gekündigt. Hatte hierzu keinerlei Rechnung in meiner eMail, weder im Posteingang noch im Spamordner. Wir reden von einem Betrag von 6,39€. Ein am 17.05.2025 erstellter Brief, der erst am 30.05.2025 bei mir ankam enthielt eine Mahngebühr von 4€ ( wann genau dieser im Briefkasten war, kann ich leider nicht sagen da ich vom 23.05.-30.05.2025 nicht Zuhause war). Sprich 10,39€ offener Betrag. Sie gaben mir jediglich 7 Tage Zeit zum Ausgleich der Zahlung. Hab dann natürlich sofort die 10,39€ Überwiesen und habe auch einen Wertstellungsnachweis zum 02.06.2025.
Heute am 10.06.2025 erreicht mich nun ein Forderungsschreiben von einem Inkassounternehmen. Dieser Brief wurde schon am 04.06.2025 erstellt und kam nun fast ne ganze Woche später bei mir an.

So jetzt die Frage, da dieser Brief nach meinem Wertstellungsnachweis erstellt wurde, wie sieht es rechtlich aus? Kleine Infos: Im Schreiben stehen 03.06.2025 Inkassokosten 18,90€! Auskunftskosten CTA 15,00€ Zinsens 01.05-03.06.2025 0,07€ Geschäftsgebühren 15,75€ Post und Telekommunikationsentgeltpauschale 3,15€ Gesamtbetrag 48,36€.

Am 04.06.2025 habe ich von Aboalarm eine Bestätigung erhalten das die Zahlung erhalten worden ist.

Habe bereits per Telefon kontakt aufgenommen( zum Inkassounternehmen ). War sehr unhöflich, ich solle doch bitte per Mail diese Nachweise schicken. Hab nun den Nachweis von der Bank als PDF und ein Screenshot der eMail von Aboalarm dorthin geschickt.

Was genau erwartet mich denn jetzt noch? Das lässt mir keine Ruhe. Muss ich die Gebühren von knapp 40€ noch erbringen? Oder wirds mehr wenn ich jetzt warte bis per eMail eine Antwort kommt? Hab bis zum 18.06.2025 nun Zeit die "Rechnung" zu begleichen. Aber was davon ist überhaupt Rechtens. Nicht das nach dem 18.06.2025 eine weitere Mahnung kommt und aus diesen 48€ mal schnell 100€ werden.

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Ruhestörung als Grund für systemische Überwachung?

Ich wohne seit einer weile in einer kleinen alten Dachgeschosswohnung. Kurz nach meinem Einzug hat sich direkt die Nachbarin unter mir über Geräusche beschwert. Seitdem bewege ich mich extra vorsichtig, trage Hausschuhe oder Socken, gehe leise und habe einen Teppich ausgelegt.

Trotzdem habe ich nun eine Abmahnung von der Hausverwaltung bekommen wegen wiederholter Lärmbelästigung. Der Nachbarin zufolge wurden über Monate hinweg „Lärmprotokolle“ geführt, in denen minutenweise drinn steht, wann ich mich bewege oder Möbel rumgerückt würden.

Ich bin oft Nachts wach aber bewege mich rücksichtvoll in der Wohnung und laufe absichtlich "leiser". Die meisten Protokollierungen im Lärmprotokoll sind nicht mal "Laute" sondern eben sowas wie mein Laufen (was sie immer als trampeln bezeichnet) und "Möbel rücken" (was in Wahrheit mein Schreibtischstuhl oder mein Bett ist). Wenn man diese Geräusche/Vibrationen weg nimmt sind nurnoch ganz wenige Bemerkungen drin die valide sind, aber das entschuldet die Abmahnung m.M.n trotzdem nicht.

Ich bin ganz schön genervt jetzt da ich mir extra Mühe mache immer, nicht nur zu Ruhezeiten, leiser zu laufen (das ist echt anstrengen weil ich mir dem immer bewusst sein muss) und die Nachbarin macht sowas. Da hätte ich es mir auch sparen können und normal laufen können...

Ich empfinde dieses systematische Protokollieren meines Verhaltens als extrem belastend und übergriffig und mach mir jetzt ständig Gedanken und Sorgen. Es kann doch nicht sein das nur weil es Ruhezeiten sind ich nicht mal mehr normal und rücksichtsvoll in meiner Wohnung von a nach b laufen kann oder an meinen Schreibtisch sein kann weil der Boden halt so laut/hellhörig ist.

Meine Fragen:

  1. Ist eine solche Abmahnung überhaupt rechtlich haltbar?
  2. Welche Rechte habe ich als Mieterin in Bezug auf normale Wohnnutzung und nächtliche Aktivität?
  3. Ist es erlaubt, mich über Monate hinweg so genau zu beobachten und zu protokollieren? Kann ich rechtlich dagegen vorgehen?
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Frage zur Veröffentlichung einer privaten Führerstandsmitfahrt (ÖPNV NRW, rechtlich unbedenklich?)?

Morgen,

Ich habe eine Frage, die vielleicht für einige hier im Bereich ÖPNV oder Bahn interessant ist.

Vor einer Weile war ich im Fahrdienst bei einem kommunalen Nahverkehrsbetrieb in NRW tätig. Aus rein privatem Interesse habe ich während einer Fahrt – aus Fahrersicht – eine Art „Führerstandsmitfahrt“ dokumentiert. Das war keine offizielle Produktion, sondern eher eine persönliche Erinnerung an die Strecke und den Berufsalltag.

Das Video zeigt die Sicht aus der Kabine (z. B. bei einer Straßenbahn oder U-Bahn), aufgenommen bei Tageslicht. Es sind keine Funksprüche oder internen Gespräche zu hören.

In manchen Abschnitten sieht man Personen draußen, z. B. an Haltestellen oder an Kreuzungen – aber sie sind nicht im Fokus, nicht namentlich bekannt und nicht direkt gefilmt.

Ich habe das Video damals aus Respekt vor dem Arbeitgeber nicht veröffentlicht. Inzwischen bin ich dort nicht mehr beschäftigt. Jetzt frage ich mich:

Darf ich dieses Video heute bedenkenlos online stellen – oder könnte das rechtlich problematisch werden (z. B. wegen Persönlichkeitsrechten oder betrieblicher Geheimhaltung)?

Es geht nicht darum, das Unternehmen schlecht darzustellen oder interne Abläufe zu zeigen – ich möchte einfach die Faszination für den Fahrberuf und die Strecke weitergeben.

Gibt es dazu Erfahrungen oder Hinweise, worauf man besonders achten sollte?

Danke euch!

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Prostitution unter 21 verboten?

Zwar ist Prostitution an sich ab 18 erlaubt und auch ein Freier macht sich nur bei U18-Prostituierten strafbar (§ 182 StGB).

Jedoch wird es mit ziemlich hohen Strafen belegt, wenn jemand eine Person U21 zur Prostitution auffordert, auch wenn kein weitergehender Zwang vorliegt, es genügt eine kausale Einwirkung auf den Willen der Person:

§ 232a Zwangsprostitution

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst,

1.

die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder

2.

sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen.

Was haltet ihr von dem Gesetz? Ich finde es ungewöhnlich, dass man hier volljährige Personen mithilfe einer sehr empfindlichen Strafandrohung schützen möchte. Immerhin ist wie erläutert bei Personen U21 kein psychischer Druck erforderlich, selbst Ratschläge "nebenbei" im Freundeskreis genügen, es genügt auch bedingter Vorsatz. Es hätte genügt, Personen U18 zu schützen.

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