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GerichtsVerhandlung, Aussage?

Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben. Es geht um zwei Verhandlungen bezüglich Drohung mit körperverletzung. Ein Bekannter names felix hat im rausch einen anderen bekannten (manuel) bedroht u ihm eine reingehauen. Manuel hat eine dreijährige bewährung wegen einer anderen geschichte, gab aber bei der Verhandlung an, zwar mit Felix eine verbale Auseinandersetzung gehabt zu haben aber nicht von ihm angegriffen worden zu sein. Da sich die zwei mittlerweile sehr gut verstehen wollte keiner dem anderen belasten. Der richter glaubte felix nicht, der angab nur eine verbale Auseinandersetzung mit manuel gehabt zu haben. Da es aber einen Zeugen gab, der zwar nicht alles gesehen hat, dennoch aufgrund seiner Aussage glaubwürdiger erschien wurde Felix wegen der Drohung u körperverletzung rechtskräftig verurteilt. Der Richter sagte noch zu Manuel der als Opfer galt, das er demnächst als Angeklagter vor Gericht stehen würde bezüglich falschaussage und er sich gut überlegen soll was er an diesem Tag angibt.

Nun hat Manuel eine Ladung bekommen wegen falschaussage. Was soll Manuel sagen? Sagt er die Wahrheit, gibt er doch zu damals gelogen zu haben und wird verurteilt bzw wird bestraft. Bleibt er bei seiner aussage die er bei der ersten Verhandlung gemacht hat und der Richter tendiert wieder zu dem damals geladenen Zeugen, könnte manuel verurteilt werden und leider hat er Bewährung. Soll er bei seiner Aussage bleiben oder soll er die Wahrheit sagen. Wenn er die Wahrheit sagt, könnte Felix auch wegen falschaussage bestraft werden, obwohl er damals schon verurteilt wurde?

Recht, Anwalt, Gesetz, Justiz, Strafanzeige, Strafe, Strafrecht, Straftat

Inkasso hat mich vor gericht geklagt?

  • Ich bin vor ca. 1 Jahr mit dem Bus gefahren und hatte mein gültiges Ticket dabei, habe es jedoch vergessen mitzunehmen.
  • Bei einer Kontrolle konnte ich das Ticket nicht vorzeigen. Der Kontrolleur nahm meine Personalien auf.
  • Mir wurde gesagt, dass in solchen Fällen nur eine geringe Bearbeitungsgebühr (ca. 5–7 €) anfällt, wenn das Ticket nachträglich nachgewiesen wird.
  • Ich habe jedoch weder vom Verkehrsbetrieb noch von einem Inkassobüro vorher Post oder Mahnungen erhalten – weder an meiner damaligen noch an meiner aktuellen Adresse.
  • Erst jetzt, rund ein Jahr später, habe ich einen Brief vom Gericht (Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid, Aktenzeichen liegt vor) erhalten.
  • In diesem Schreiben wird eine Forderung von 230 € geltend gemacht (anstatt einer kleinen Bearbeitungsgebühr für vergessene Fahrkarte).
  • Laut Schreiben ist auch ein Inkassounternehmen beteiligt, das offenbar zusätzliche Kosten aufgeschlagen hat.

Meine bisherige Reaktion:

  • Ich habe die Frist im Bescheid bemerkt (14 Tage nach Zustellung) und möchte rechtzeitig Widerspruch einlegen.
  • Ich kann nachweisen, dass ich zu der Zeit ein gültiges Ticket/Abo hatte, das ich lediglich vergessen habe.

Rechtsfragen / Anliegen:

  1. Ist die Forderung in voller Höhe (230 €) rechtmäßig, obwohl ich eigentlich nur ein gültiges Ticket vergessen habe?
  2. Welche Chancen bestehen, die Forderung auf die reine Bearbeitungsgebühr zu reduzieren?
  3. Sollte ich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und gleichzeitig auf das vergessene Ticket verweisen?
  4. Falls die 14-Tages-Frist bereits verstrichen ist: Macht ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) Sinn, da ich zuvor keine Post/Mahnung erhalten habe?
  5. Ist es notwendig, dass ich einen Anwalt im Klageverfahren vertrete, oder reicht zunächst mein eigener Widerspruch
Anwalt, Inkasso, Mahnung, Widerspruch

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