Anwalt – die besten Beiträge

Vorab Erklärung dass ich meine Projekte niemals veräußern werde?

Ich bin ziemlich paranoid dass mir jemand meine Projekte wegnehmen könnte, an denen ich 5 Jahre gearbeitet habe. Nun habe ich ein Video aufgenommen, in dem ich bei einer Baustelle vorbeifahre (als Beifahrer) die als Zeitanker dient und halte ein Blatt Papier vor mir auf dem steht:

"Ich, [Name], geboren [Jahr], erkläre hiermit verbindlich, dass sämtliche von mir

entwickelten Projekte und Applikationen - einschließlich, aber nicht beschränkt auf App1, App2 sowie alle zukünftigen Entwicklungen - ausschließlich unter meiner alleinigen Verfügungsgewalt stehen und stehen werden.

Eine Veräußerung, Übertragung, Schenkung, Beteiligung, Überlassung zur Nutzung oder anderweitige Mitwirkung Dritter – gleich in welcher rechtlichen oder tatsächlichen Form – ist weder erfolgt noch beabsichtigt und wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Sollte künftig eine Videoaufnahme, Tonaufnahme, schriftliche Dokumentation oder sonstige Darstellung existieren oder auftauchen, die eine gegenteilige Absichtserklärung behauptet oder nahelegt, so widerspricht diese vollständig meinem tatsächlichen und fortdauernden Willen.

Jede derartige Darstellung wäre ohne mein Wissen, ohne meine Zustimmung und ohne rechtliche Grundlage erfolgt und wird hiermit vorsorglich als mutmaßlich unautorisiert, gefälscht und rechtlich unwirksam erklärt."

Leider war ich dabei so nervös dass ich dabei keinen so optimalen Satz ausgesprochen habe:

"Ich werde meine Apps niemals verkaufen oder an jemanden beteiligen lassen"

Könnte dieses LASSEN den Eindruck erwecken, dass jemand bereits Mitinhaber ist? Oder bin ich allgemein gut abgesichert?

Rechtsanwalt, Anwalt, Gesetz, Rechtsstreit, zivilgericht

Mein Betreuer bezeichnet mich als einen Narzissten?

Hallo, mein Betreuer aus der Heimeinrichtung Heimeinrichtung (Erzieher) bezeichnet mich als einen Narzissten, da ich von morgen auf BAföG bekommen möchte und keiner weiß ob ich die Ausbildung weitermache oder nicht.

Mein Erzieher aus der Heimeinrichtung hat zu mir gesagt, dass mein gesetzlicher Betreuer den Folgeantrag auf BAföG stellen muss, da er den Erstantrag gestellt hat und er für die Finanzangelegenheiten zuständig ist. Sonst wird es bei mir nicht anerkannt.

Ich habe dann zu meinen Betreuer erzählt, dass ich meinen gesetzlichen Betreuer nicht vertraue und das Bedenken habe, dass er den Folgeantrag auf BAföG nicht stellen wird.

Mein Erzieher aus der Heimeinrichtung hat dann ein darauf hin einen folgenden sarkastischen Spruch geäußert: „Ja, dein gesetzlicher Betreuer ist so ein Arsch und tut gar nicht für dich. Gehe ich vollkommen mit.“

Dann hat er zu mir gesagt, dass ich durch meinen eigenen Narzissmus von morgen auf BAföG bekommen möchte.

Wie findet ihr die Aussagen eines Erziehers aus der Heimeinrichtung?

Sind diese Aussagen von ihm angemessen oder nicht?

Wie hättet ihr darauf reagiert?

Stimmt das, dass der gesetzlicher Betreuer den Folgeantrag auf BAföG stellen muss? Stimmt das wirklich, dass es sonst nicht bewilligt wird, wenn ich selber den Folgeantrag stelle?

Stimmt das wirklich, dass ich ein Narzisst bin und unter Narzissmus leide?

Handelt es sich anhand meiner Aussagen um einen guten oder schlechten Heimbetreuer (Erzieher)?

Medizin, Gesundheit, Arbeit, Familie, Wohnung, Anwalt, Gesetz, Psychologie, Antrag, BAföG, Behinderung, Betreuer, Betreuung, Gesetzeslage, gesetzlicher Betreuer, Psychiater, Psychiatrie, Psychologe, Psychotherapie, Wohnheim, Psychotherapeut

Meistgelesene Beiträge zum Thema Anwalt