Darf die Polizei das?
Hergang eines Ereignisses
+ Aufgrund von Wohnungsmängel bin ich vorübergehend zu meiner Mutter gezogen. + Es kommt zum Streit. Meine Mutter ruft die Polizei. Drei bewaffnete Polizisten gehen in die Wohnung.
+ Polizist Nr. 1 sagt: Ihre Mutter möchte sie nicht in ihrer Wohnung haben. Sie müssen die Wohnung verlassen. Die Mutter hat das Hausreicht und entscheidet, wer die Wohnung betreten darf.
+ Ich teile der Polizei mit, dass es ein Problem In meiner Wohnung gibt. Polizist Nr. 1 sagt: Das ist nicht unsere Aufgabe.
+ Ich bitte um einen Krankenwagen, um ins nächstgelegene Krankenhaus Nr. 1 gebraucht zu werden.
+ Polizist Nr. 1 kontrolliert mein Ausweis.
+ Polizist Nr. 1 telefoniert mit seiner Wache.
+ Polizist Nr. 1 sagt: Das Krankenhaus Nr. 2 am Wohnort ist für mich zuständig.
+ Ich lehne das schlechte Krankenhaus Nr. 2 ab.
+ Ich sage: „Ich kann selbst ins Krankenhaus Nr. 1 fahren.“
+ Polizist Nr. 1 fordert mich auf meinen Koffer zu packen.
+ Polizist Nr. 1 versperrt den Zimmerausgang
+ Polizist Nr. 1 hustet und sagt: Ich bin krank.
+ Ich komme Polizist Nr. 1 näher und er schlägt an meine Arthrose Schulter. Ich schubse Polizist Nr. 1 zurück.
+ Ich sage: Sie haben mich geschupst. Polizist Nr. 1 sagt: Sie haben mich geschubst.
+ Ich gehe auf Polizist Nr. 1 wieder zu und Polizisten Nr. 2 schreit.
+ Die Polizistin Nr. 2 fordert mich auf meinen Wohnungsschlüssel herauszugeben. Ich gebe ihr meine Wohnungsschlüssel. Die Polizistin Nr. 2 macht die Wohnungsschlüssel meiner Mutter ab und gibt sie mir zurück.
+ Polizist Nr. 1 fordert mich auf meine Krankenkassenkarte herauszugeben. Ich lehne ab. Polizist Nr. 1 nimmt die Krankenkassenkarte aus meinem Geldbeutel.
+ Die Polizei ruft Verstärkung.
+ Polizist Nr. 4 bringt mich in den Hausflur, stellt mich an die Wand, legt mir Handschellen an, tastet mich ab, durchsucht meine Hose und entnimmt meine Wohnungsschlüssel, Geldbeutel und Smartphone.
+ Polizist Nr. 4 bringt mich ins Polizeiauto.
+ Polizist Nr. 4 und Polizistin Nr. 2 fahren mich ohne meine Zustimmung in das Krankenhaus Nr. 2.
+ Ich sage: „Du kommst hier mit 4 Polizisten an und verhaftest mich.“ Polizist Nr. 4 sagt: „Wir können uns gerne privat treffen.“ Ich sage: „Gib mir deine Adresse.“
+ Ich greife nach der Waffe von Polizist Nr. 4. Es kommt zum Handgemenge. Ich versuche, die Autotür zu öffnen aber die Tür ist zu.
+ Polizist Nr. 4 sagt zu Polizistin Nr. 2: Mach Blaulicht an.
+ Polizist Nr. 4 bringt mich in die Notaufnahme und gibt meine Krankenkassenkarte, Wohnungsschlüssel, Geldbeutel und Smartphone ab.
+ Polizist Nr. 4: nimmt die Handschellen ab. Ich bekomme die Anweisung, mich ins Fixierbett zu legen.
+ Polizist Nr. 4 fragt: „Fixieren?“
+ Mann Nr. 1 steht hinter mir und sagt: „ja.“
+ Polizist Nr. 4 bindet mein linkes Bein über dem linken Sprunggelenk mit einem breiten Fixiergurtband ans Bett.
+ Polizist Nr. 4 versucht meinen linken Arm anzubinden. Ich ziehe den Arm weg und richte mich auf.
+ Mann Nr. 1 fasst mir an die Arthrose Schulter und zieht mich zurück. Ich schreie und weine vor Schmerzen.
+ Polizist Nr. 4 schlägt mir mit der Faust ins Gesicht. Der Hautkratzer heilt innerhalb weniger Tage.
+ Das Personal des Krankenhauses verletzen mich.
+ Die Polizei zeigt mich an wegen Bedrohung.
Darf die Polizei das?
+ Mich auffordern, einen Koffer zu packen?
+ Mir in den Weg versperren?
+ Mich schubsen?
+ Mich abtasten, durchsuchen und meine Wohnungsschlüssel, Geldbeutel, Smartphone und Krankenkassenkarte wegnehmen?
+ Mir Handschellen anlegen?
+ Mich ins Krankenhaus bringen ohne meine Zustimmung?
+ Meine Krankenversichertenkarte übergeben an das Personal des Krankenhauses zur Abrechnung?
+ Meine Wohnungsschlüssel, Geldbeutel, Smartphone übergeben an das Personal des Krankenhauses gegen meinen Willen?
+ Mir ins Gesicht schlagen?
+ Mir Fixiergurte anlegen?
+ Ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Bedrohung einleiten?
Warst du in der Psychiatrie? Gab es freihetsentziehende Maßneahmen, die der Richter nicht zugestimmt hat?
Der Richter hat die Zwangsfixierung, Intravenöse Zwangsmedikation und eine Zwangseinweisung auf der psychiatrischen Station für maximal sechs Wochen schriftlich genehmigt.
3 Antworten
Also ich bezweifle zwar das dies so passiert ist, aber nun gut
Darf die Polizei das?
+ Mich auffordern, einen Koffer zu packen?
Ja
+ Mir in den Weg versperren?
Unterstellen wir das dein Märchen stimmt, so wäre dies in der Situation wohl gerechtfertigt
+ Mich schubsen?
Ohne Kontext nein, da dieser aber sicherlich vorhanden sein wird: Ja durfte er
+ Mich abtasten, durchsuchen und meine Wohnungsschlüssel, Geldbeutel, Smartphone und Krankenkassenkarte wegnehmen?
ja
+ Mir Handschellen anlegen?
Davon gehe ich bei deinem Märchen aus
+ Mich ins Krankenhaus bringen ohne meine Zustimmung?
Du wolltest ins KH und wurdest dort hingebracht
+ Meine Krankenversichertenkarte übergeben an das Personal des Krankenhauses zur Abrechnung?
ja
+ Meine Wohnungsschlüssel, Geldbeutel, Smartphone übergeben an das Personal des Krankenhauses gegen meinen Willen?
Da man dich in die Obhut des KH gegeben hat wäre wohl nichts anderes sinnvoll gewesen!
+ Mir ins Gesicht schlagen?
So pauschal nicht, aber in deinem Märchen gibt es so viele Ungereimtheiten....
+ Mir Fixiergurte anlegen?
ja
+ Ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Bedrohung einleiten?
Klar
Du wolltest ins KH und wurdest dort hingebracht
+ Ich habe mir den Fuß umgeknickt und habe Fußschmerzen. Ich will ins Orthopädische Krankenhaus meiner Wahl selbst fahren.
+ Die Polizei zwingt mich in die psychiatrische Klinik. Es kam dort zu Behandlungsfehlern, die zu Folgeerkrankungen führen.
+ Du gehst doch auch nicht ins Lokal, bestellst dir ein Wasser und die Bedienung zwingt dich eine Cola zu trinken. Du beschwerst dich, weil du jetzt Diabetes hast und die Bedienung sagt: Du wolltest ein Getränk.
Ich habe mir den Fuß umgeknickt und habe Fußschmerzen. Ich will ins Orthopädische Krankenhaus meiner Wahl selbst fahren.
Denn rufe den Krankenwagen und benimmt dich im Haus deiner Mutter, denn muss dich die Pol nicht abholen
+ Die Polizei zwingt mich in die psychiatrische Klinik. Es kam dort zu Behandlungsfehlern, die zu Folgeerkrankungen führen.
Ich denke der Richter wird dies nicht ohne Grund angeordnet haben.
+ Du gehst doch auch nicht ins Lokal, bestellst dir ein Wasser und die Bedienung zwingt dich eine Cola zu trinken. Du beschwerst dich, weil du jetzt Diabetes hast und die Bedienung sagt: Du wolltest ein Getränk
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich
So wie du dich angeblich verhalten hast kannst du froh sein das du nicht im bau sitzt..ich denke aber wenn man die andere seite hört u nicht nur deine Anschuldigungen sieht die geschichte auch schon ganz anders aus
In Teilen klingt das unglaubwürdig. Ich werde versuchen deine Fragen zu beantworten ohne dabei unglaubwürdige Teile als gegeben anzunehmen, aber auch ohne dabei glaubwürdige Dinge als falsch anzunehmen.
Mich auffordern, einen Koffer zu packen?
Ja. Du musst der Aufforderung aber in der Situation nicht folgeleisten.
Mir in den Weg versperren?
Unter Umständen. Beispielsweise wenn du dich einer rechtlich zulässigen Maßnahme zu entziehen versuchst.
Mich schubsen?
Nicht ohne weiteres. Möglich wäre das beispielsweise, wenn du ihn angreifst oder wenn du dich sehr nah an ihn heranbewegst trotz seiner Kommunikation, dies zu unterlassen.
Mich abtasten, durchsuchen und meine Wohnungsschlüssel, Geldbeutel, Smartphone und Krankenkassenkarte wegnehmen?
Im Rahmen der Durchsuchung und Ingewahrsamnahme ist das zulässig, ja.
Mir Handschellen anlegen?
Soweit von dir eine Gefahr auszugehen schien, dürfte das zulässig gewesen sein, ja.
Mich ins Krankenhaus bringen ohne meine Zustimmung?
Das Bringen ins Krankenhaus dürfte zulässig sein. Ärztliche Maßnahmen bedürften aber deinem Einverständnis, außer du wärst nicht rurechnungsfähig gewesen.
Wenn der Polizist berechtigt von fehlender zurechnungsfähigkeit ausgeht, so darf er dich ins Krankenhaus bringen und dort den Ärzten übergeben.
Meine Krankenversichertenkarte übergeben an das Personal des Krankenhauses zur Abrechnung?
Soweit das Krankenhaus darauf einen berechtigten Anspruch hat kann der Polizist das tun, sofern du selbst nicht als Zurechnungsfähig eingeschätzt wirst.
Meine Wohnungsschlüssel, Geldbeutel, Smartphone übergeben an das Personal des Krankenhauses gegen meinen Willen?
Jein.
Gegen deinen Willen sicherlich nicht, allerdings wird der ja infrage gestellt.
Die Alternative wäre allerdings gewesen, dass die Polizei die Sachen bis zur Abholung durch dich verwahrt.
Mir ins Gesicht schlagen?
Nicht ohne wieteres, nein.
Der Teil deiner Geschichte klingt allerdings auch nicht glaubwürdig, für einen solchen Schlag fehlte in der geschilderten Situation die Notwendigkeit, ich denke also nicht, dass dieser passiert sein dürfte.
Mir Fixiergurte anlegen?
Nein, das wäre Aufgabe des ärztlichen Personals.
Ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen Bedrohung einleiten?
Nein, das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft.
EDIT:
Nach kurzer Recherche deiner anderen Fragen würde ich zudem raten, einmal einen Arzt deines Vertrauens aufzusuchen bezüglich Abklärung von so etwas wie Schizophrenie oder Psychosen.
Teile dessen, was du schilderst, deuten darauf hin, dass du womöglich Dinge wahrnimmst, welche so nicht für andere wahrnehmbar sind. Das kann deinen Alltag merklich erschweren, weshalb man schauen sollte, ob da mehr dahintersteckt und ob man da etwas behandeln kann.
Ich komme Polizist Nr. 1 näher und er schlägt an meine Arthrose Schulter. Ich schubse Polizist Nr. 1 zurück.
Spanische Eröffnung, um vom Polizist weggeschubst zu werden und/oder eine Ohrfeige zu kassieren. Putativ-Notwehr!
Also ich bezweifle zwar das dies so passiert ist, aber nun gut
Ein klares Ereignis zu beschreiben auf gutefrage.net ist umständlich geworden.
+ Gutefrage.net begrenzt die Textmenge.
+ Jeder Beitrag wird vom Team geprüft und oft gelöscht.
+ Grund der Löschung: Beitrag ist unverständlich, Enthält persönliche Daten, Gefährlicher Link, Trollbeitrag / Spaßbeitrag
Deswegen haben viele Benutzer Zweifel an der Geschichte, sehen keinen Zusammenhang und haben Nachfragen.