Kann man seinen Strom/Gas Vertrag vorzeitig Kündigen?

2 Antworten

Es gibt unendlich viele verschieden Vertragskonstellationen - billig, teuer, mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Wenn Du einen Vertrag mit einer bestimmten Mindestlaufzeit abgeschlossen hast, dann bist Du auch daran gebunden.

Dein Anbieter aber auch. D.h. wenn die Marktpreise steigen, kommt der Anbieter ebensowenig aus dem Vertrag raus wie Du, wenn die Preise woanders sinken.

Ein Vertrag ist immer beidseitig. Beide Seiten profitieren bei einer festen Laufzeit mit Preisgarantie von der Planungssicherheit.

Nein, du bist an den Vertrag gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht hast du nicht, nur weil die Preise inzwischen billiger geworden sind.

Es hätte auch anders kommen können: Die Preise wären weiter gestiegen. Hättest du dann gewollt, dass dir dein Lieferant den Vertrag kündigt, weil du zu wenig bezahlst? Ich glaube nicht.