Uhr nach Auseinandersetzung kaputt was tun?

3 Antworten

Von Experte Blindipop bestätigt

Strafanzeige erstatten, Strafantrag stellen und die Durchführung des Adhäsionsverfahrens (403 StPO) beantragen. In diesem (bitte googeln) kann die Justiz Auflagen machen, z.B. Wiedergutmachung von Schaden durch den Beschuldigten.

Poah man, der steigt aus, und du bleibst einfach stehen?

Ich wär weggefahren oder querfeldein geradelt, wenn Stau gewesen wäre.

Er wird ja nich so dumm sein, sein Auto im Stau oder auf offener Straße einfach stehen zu lassen. Und wenn doch, dann hat er nen extrem langen Rückweg zum Auto vor sich, falls es bis dahin nicht geklaut oder abgeschleppt wurde..

Aber ja, das hättest du bei der Polizei-Anzeige auch angeben müssen.

Woher ich das weiß:Recherche
Wer zahlt mir den Schaden

Der Schädiger. Personalien hast du hoffentlich? Dann ab zum Anwalt.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche