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Was passiert mit den AfD Wählern wenn die AfD Verboten würde?

Die AfD ist eine Meinung. Eine Meinung mit der die Regierung nicht klar kommt, also bezeichnet er die Meinung als Verfassungsfeindlich und als Gefahr für die Demokratie. Das Deutsche Volk sieht es aber anders . In den letzten Wahlen war die AfD 2 stärkste Kraft. In letzten Umfragen sogar auf Platz 1. In Ostdeutschland ist sie stärkste Fraktion. Millionen Menschen haben sich also klar positioniert. Eine Partei mit Millionen Wählern kann man doch nicht einfach verbieten und ausschalten weil es anderen nicht passt. Selbst wenn sie verboten ist, die Menschen bleiben bei ihrer Position und werden nicht mehr Wählen gehen wenn die Partei die ihre Meinung vertritt nicht mehr gewählt werden darf. Wahrscheinlich werden dann neue Parteien gegründet welche die Meinung der Millionen Wählern vertritt die die AfD nicht mehr wählen dürfen. Wird die dann wieder verboten? Oder gar nicht zugelassen? Wo kommt man den da hin? Die Menschen verbieten? wegsperren? Ihnen alles nehmen, Job, Konten , ihnen Grundsicherung verweigern?

Das kann man doch nicht machen?! Man kann sich doch nicht mit aller Gewalt gegen die Meinung von Millionen Menschen wenden und sie einfach unterdrücken? Wo ist dann doch der Unterschied von autoritären Systemen? Das Volk entscheidet. Und wenn der Tag kommt wo die große Mehrheit gegen das System und die Regierung sind, kann man doch nicht das ganze Volk verbieten oder wegsperren?

Wo führt das denn alles hin?

Regierung, Recht, Demokratie, Partei, AfD

Teilt Ihr die Kritik von Boris Palmer an der Bewertung der AfD durch den Verfassungsschutz?

Der Politiker stützt sich mit seiner Kritik auf einen Bericht des „Spiegel“, der aus dem 1100 Seiten starken, noch unveröffentlichten Gutachten des Verfassungsschutzes (BfV) zitiert. Die darin enthaltenen Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD hätten wenig Substanz, so Palmer. Das Papier enthalte weitgehend öffentlich bekannte Informationen: „Zumindest ist alles, was ich da lese, nicht neu.“

Laut „Spiegel“ wird in dem Gutachten auch ein Zitat von Parteichefin Alice Weidel (46) aus dem Jahr 2023 erwähnt, wonach sie in einem Interview von einem „in unserer Kultur völlig unbekannten“ Phänomen der „Messerkriminalität“ gesprochen hatte, das aus Afrika und dem Nahen Osten nach Deutschland gebracht worden sei.

Palmer schreibt dazu, „die Diagnose, dass wir Migranten aus ,gewaltbereiten Kulturen‘ im Land haben“, sei in der Kriminalstatistik ablesbar. Die Gewalt in ihren Heimatländern sei ja ein Grund dafür, dass ihnen Asyl gewährt werde.

Er habe „erwartet, dass V-Männer aus dem Inneren der AfD berichten, dass dort geplant wird, freie Wahlen abzuschaffen, Justiz und Polizei zu unterwandern, einen Putsch vorzubereiten oder zumindest Verfassungsänderungen zur Ermächtigung durchzuführen.“ Palmers Fazit: „Scheint nicht der Fall.“

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Ja 52%
Nein 48%
Bundestag, CDU, Demokratie, Die Grünen, DIE LINKE, Partei, Rechtsextremismus, SPD, AfD, Rechtspopulismus

Wie viele V-Leute hat der Verfassungsschutz in der Führungsetage der AFD - und wer ist es?

Bei der NPD waren es mindestens 11.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-05/verfassungsschutz-npd-verbot

Mit 11 sicherlich gut bezahlten "Informanten" in der Führung einer Partei sammelt man natürlich nicht nur Informationen, man könnte die Parteiaktivitäten, Ziele usw. sogar steuern. Möglicherweise gab es sogar Gelder für Infomaterial, Veranstaltungen und Konzerte, Werbung und logistische Unterstützung. Man muss sich dabei immer denken, dass es um Staatsgeheimnisse geht, es könnten also auch noch mehr gewesen sein.

Ich würde vermuten Dr. Alice Weidel, Björn Höcke, Tino Chrupalla, Beatrix von Storch und Dr. Alexander Gauland sind sicherlich V-Leute.

V-Leute geben internes an die Staatsbehörden weiter und dürfen sogar teilweise Straftaten begehen und dazu anstiften.

Die deutschen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren definieren eine V-Person als „eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbehörde anzugehören, bereit ist, diese bei der Aufklärung von Straftaten auf längere Zeit vertraulich zu unterstützen und deren Identität grundsätzlich geheim gehalten wird.“[3]
In Deutschland sind der für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) gültigen Legaldefinition des § 9b BVerfSchG nach Vertrauensleute Privatpersonen, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst Dritten nicht bekannt ist.
Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall tätig wird, vom verdeckten Ermittler, der Polizeibeamter ist und vom verdeckten Mitarbeiter, der Angehöriger eines staatlichen Nachrichtendienstes ist. (§ 9a BVerfSchG)
Eine V-Person kann zum Agent provocateur (Lockspitzel) werden; die Grenzen zur Mittäterschaft sind teilweise fließend.
In jüngerer Zeit geriet die Praxis des Einsatzes von V-Personen in der rechtsextremistischen Szene durch deutsche Verfassungsschutz-Behörden vermehrt in die Kritik, insbesondere wegen des deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens und der ungeklärten Vorgänge um die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund.
In der DDR nannte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine V-Person „inoffizieller Mitarbeiter“ (IM).Dieser war eine nicht hauptamtlich für das MfS tätige Person, deren Auftrag es nicht nur sein konnte, verdeckt Informationen zu beschaffen, sondern auch auf Ereignisse oder Personen Einfluss zu nehmen.

https://de.wikipedia.org/wiki/V-Person

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Ist ein ethnischer Volksbegriff rechtsextrem?

Das Grundgesetz kennt einen ethnischen Volksbegriff. So heißt es in Art. 116 Abs. 1 GG:

Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

Den Vätern und Müttern des Grundgesetzes war also klar, dass neben der Staatsbürgerschaft auch ein ethnisches Volk besteht. Der Verfassungsschutz betrachtet diese Vorstellung heute ironischerweise als verfassungswidrig. Auf seiner Homepage schreibt er über einen rechten Verein:

So vertreten die Führungspersonen des IfS ein ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis und streben ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk an. Die propagierte Vorstellung, dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse.

Anlässlich der heutigen Hochstufung der AfD zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung äußerte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Sinan Selen:

Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt.

Anders ausgedrückt: Wer glaubt, dass es außerhalb der Staatsbürgerschaft so etwas wie ein ethnisches deutsches Volk gibt, das sich durch Abstammung auszeichnet, ist für den Verfassungsschutz ein Rechtsextremist.

Bei anderen Völkern hat damit seltsamerweise niemand ein Problem. Bei Deutschen ist dies aber auf einmal höchst gefährlich. Der Journalist Jan A. Karon schreibt dazu:

https://x.com/jannibal_/status/1918290606616436950

Ich denke damit hat Jan A. Karon Recht.

Ist ein ethnischer Volksbegriff für Euch rechtsextrem?

Nein. 71%
Ja. 29%
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