Strafrecht – die neusten Beiträge

Warum begehen Serienmörder so viele Morde?

In düsteren Zeiten vergangener Tage trieben viele unheimliche Serienkiller ihr Unwesen. Sie verübten grausame Taten gegenüber der Menschheit und fanden schließlich ihr verdientes Ende, sei es durch eine geheimnisvolle Krankheit oder einem rätselhaften Tod in den düsteren Mauern des Gefängnisses.

Beim Lesen ihrer Geschichten stellt sich unweigerlich die Frage: "Was trieb sie an? Welches dunkle Geheimnis verbarg sich hinter ihren Taten, um letztendlich ein armseliges Schicksal zu ereilen?" Anfangs mag man denken, dass solche Wesen nur Einfaltspinsel sein können, die von geistiger Schwäche geplagt wurden, um derart abscheuliche Handlungen zu begehen. Doch erschreckenderweise begegneten uns auch hochintelligente Serienkiller wie Ted Bundy oder Jeffrey Dahmer.

Das Rätsel bleibt bestehen: Ist es möglich, dass Intelligenz und vernunftbegabtes Denken nicht zwangsläufig mit klugen Entscheidungen einhergehen? Und wenn ja, aus welch finsterer Quelle mögen solche Abgründe der Psyche entspringen? Es sind ungelöste Rätsel, die uns weiterhin in den Bann ziehen und nach Antworten suchen lassen. Die dunklen Schatten der Geschichte mögen uns lehren, dass die menschliche Seele oft eine undurchdringliche Tiefe birgt, die nur das Mysterium selbst zu ergründen vermag.

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Befürwortest du als akademische Ghostwriterin, einen neuen Straftatbestand zu schaffen: "Wissenschaftsbetrug"?

Es gibt Bestrebungen, im Strafgesetzbuch (StGB) einen neuen Straftatbestand einzuführen: Wissenschaftsbetrug. Dafür engagiert sich unter anderem der Deutsche Hochschulverband.

Hintergrund:

  1. Aktuell gibt es in Deutschland fast drei Millionen Studierende. Sie alle müssen während ihres Studiums schriftliche Arbeiten vorlegen. Dabei bieten "akademische Ghostwriter" nicht nur kostenpflichtige Hilfe an, sondern schreiben komplett die Arbeiten, die der studierende Auftraggeber anschließend als "eigene Arbeit" abgibt.
  2. Das Verrückte ist: Strafbar macht sich nur der Studierende, nicht aber dessen Ghostwriter. Denn der Studierende versichert an Eides Statt, die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt zu haben, gibt also eine falsche eidesstattliche Versicherung ab und kann dafür mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. - Der "akademische Ghostwriter sitzt dagegen juristisch im Trockenen, denn bisher gibt es keinen Straftatbestand, der die Tätigkeit verbietet. Im Gegenteil: Im Jahr 2009 stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einer Grundsatzentscheidung fest, "akademisches Ghostwriting" sei rechtlich nicht zu beanstanden. Also blüht das Geschäft mit dem Schummeln bisher weiter.
  3. Zwar kann niemand verlässliche Angaben darüber machen, wie viele Arbeiten, die Jahr für Jahr an Universitäten und Hochschulen abgegeben werden, von Ghostwriterinnen und Ghostwritern erstellt werden. Der Deutsche Hochschulverband geht aber von einer enorm hohen Dunkelziffer aus und fordert seit mehr als zehn Jahren, akademisches Ghostwriting zu verbieten und dazu den neuen Straftatbestand "Wissenschaftsbetrug" zu schaffen.

Befürwortest du diese Forderung des Deutschen Hochschulverbandes?

Falls nicht: Was spricht dagegen?

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Wie vereinbarst du, Corinna, mit deinem Gewissen, dass durch deine Arbeit Studierende zu Straftätern werden (können)?

Corinna, du hast es gut - deine Kunden (Auftraggeber) aber nicht!

Der juristische Grund:

  • Du machst dich durch deine Tätigkeit nicht strafbar. "Akademisches Ghostwriting" ist laut Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt aus dem Jahr 2009 rechtlich nicht zu beanstanden.
  • Strafbar machen sich aber Studierende, die dich bezahlen, DEINE Arbeit als EIGENE Arbeit ausgeben und sie der Universität mit der obligatorischen "Eidesstattlichen Erklärung" vorlegen:
Eidesstattliche Erklärung
Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst habe, dass ich sie zuvor an keiner anderen Hochschule und in keinem anderen Studiengang als Prüfungsleistung eingereicht habe und dass ich keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus Veröffentlichungen oder aus anderweitigen fremden Äußerungen entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht.
Ort/Datum/eigenhändige Unterschrift
  • Wer also DEINE Arbeit abgibt, sie als EIGENE Arbeit ausgibt und die zwingend vorgeschriebene "Eidesstattliche Erklärung" unterzeichnet, macht sich gemäß § 156 StGB strafbar. Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

https://dejure.org/gesetze/StGB/156.html

  • Zusätzlich drohen: (I) Zwangsexmatrikulation an der Universität und (II) Geldbußen bis zu 500.000 € - abhängig von der jeweiligen Universität und deren Hochschulordnung.

Mit anderen Worten:

Du, Corinna, sitzt zwar juristisch im Trockenen.

Aber deine Auftraggeber, die dich bezahlen, riskieren Kopf und Kragen: Geldstrafe oder Gefängnis, zusätzlich Zwangsexmatrikulation und Geldbuße in schwindelerregender Höhe - ruinöser kann eine Zukunft nicht sein.

Wie vereinbarst du das mit deinem Gewissen, Corinna?

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Den Bundesgerichtshof abschaffen sowie das Grundgesetz?

Hallo Gutefrage-Mitglieder,

Ich habe einige Fragen bezüglich des Bundesgerichtshofs und des Grundgesetzes und würde gerne eure Meinung dazu hören.

  1. Frage: Ist es möglich, den Bundesgerichtshof abzuschaffen und den Verfassungsschutz sowie andere dafür abgeordnete Institutionen damit zu beauftragen?

Ich frage mich, ob eine solche Veränderung möglich wäre und welche Auswirkungen sie auf unser Rechtssystem und die Gewaltenteilung haben könnte. Was haltet ihr davon?

  1. Frage: Könnte das Grundgesetz abgeschafft werden, wenn eine Mehrheit im Parlament dafür wäre?

Es klingt ein wenig kurios, aber ich frage mich, ob es theoretisch möglich ist, dass das Grundgesetz abgeschafft wird, wenn alle im Parlament dafür stimmen würden. Welche Konsequenzen hätte das? Eure Ansichten dazu interessieren mich sehr!

  1. Was würde passieren, wenn der Bundesgerichtshof abgeschafft wird, es keinen Verfassungsschutz mehr gibt und Polizei sowie Soldaten auf der Seite des Parlaments stehen?

.Was denkt ihr darüber? Wie sähe eine Gesellschaft aus, in der der Bundesgerichtshof nicht mehr existiert und die Sicherheitskräfte unmittelbar dem Parlament folgen?

Es ist mir bewusst, dass dies komplexe Fragen sind, aber ich bin neugierig auf eure Sichtweisen

Vielen Dank

Liebe Grüße,

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Wie findet ihr meinen schreiben an die Staatsanwaltschaft wegen schwerer Körperverletzung Ex-Freundin?

Sehr geehrtes Gutefrage-Team,

ich wende mich an Sie, da ich dringend Hilfe und Rat bezüglich einer aktuellen rechtlichen Situation benötige ich bin 31 Jahre alt und habe bisher noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Leider hat sich vor Kurzem ein Vorfall ereignet, der mein Leben nun in hohem Maße beeinträchtigt.

Vor einiger Zeit kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen meinem Ex-Partner und mir. Obwohl ich das eigentliche Opfer bin – sie hat mich mit Pfefferspray angegriffen – werde ich nun beschuldigt, gefährliche Verletzungen verursacht zu haben. Es wird behauptet, dass ich sie mit einer Waffe bedroht habe. Diese Anschuldigungen sind völlig unwahr und wurden von meinem Ex-Partner konstruiert. (Obwohl es vor einem Bank geschiete wo Überwachung Kameras sind?) xD

Nachdem mir ein Freund, der Anwalt ist, geraten hat, keine Aussagen zu machen, habe ich mich ausführlich über meine Rechte informiert. Mir ist bewusst geworden, dass alles, was ich sage, gegen mich verwendet werden kann. Es besteht die Gefahr, dass meine Aussagen falsch interpretiert oder verdreht werden könnten. Daher halte ich es für äußerst wichtig, vorsichtig vorzugehen und mich nicht selbst zu belasten

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Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

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"Letzte Generation": Mit Pistole durchsucht und abgehört?

Carla Hinrichs, die Sprecherin der Gruppe "Letzte Generation", hat in einem Twitter-Video behauptet, dass die Polizei ihre Wohnung mit gezogener Waffe durchsucht und sie im Bett überrascht habe:

https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1661360741893517313

"T-Online" schreibt dazu:

Auf Nachfrage von t-online bestätigte die "Letzte Generation", weiter auf Hinrichs Darstellung der Ereignisse zu beharren. Unklar ist, ob es sich tatsächlich so zugetragen hat. Denn weder die Berliner Polizei noch die federführenden Beamten des bayerischen Landeskriminalamtes wollten die Aussage Hinrichs bestätigen. Jedoch auch nicht dementieren. Zum einen könne man keine Details über Polizeitaktiken verraten, so die Sprecher.
Zum anderen sei aktuell noch in der Abstimmung, ob sich nun München oder Berlin zu dem Ablauf des Einsatzes äußern dürfe. Das könne noch dauern, sagte ein Sprecher der Berliner Polizei. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft war zunächst gar nicht zu erreichen.

Das Gruppenmitglied Aimée van Baalen stellte darüber hinaus bei einer Pressekonferenz nach den Durchsuchungen die Behauptung auf, dass Handys von Gruppenangehörigen abgehört werden würden (siehe hier):

"Dass Hausdurchsuchungen stattfinden, Handys abgehört werden und überlegt wird, Aktivisten fünf Jahre einzusperren, ist völlig bekloppt."

Dass bei einer Hausdurchsuchung am Anfang während der Sicherung der Räume eine Schusswaffe gezogen worden sein könnte, halte ich nicht für völlig ausgeschlossen - wenngleich auch bisher nicht für gesichert.

Woher Aimée van Baalen allerdings wissen will, dass Handys abgehört wurden oder werden, ist für mich nicht ersichtlich. Die Hausdurchsuchungen waren erst gestern, es ist also unmöglich, dass Anwälte bereits Akteneinsicht genommen haben. Und in anderen Verfahren ist bisher nichts von Telefonüberwachungen bekannt geworden.

Glaubt Ihr, dass die Aussagen von Carla Hinrichs und Aimée van Baalen stimmen?

Ja, das kann beides gut sein. 44%
Nein, das hört sich für mich erfunden an. 44%
Es könnte teilweise stimmen. 11%
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Sex mit Klassenlehrer, anderem Lehrer davon erzählen?

Hey,

ich habe eine sehr unangenehme Frage..

Ich bin 20 und hatte vor ein paar Monaten Sex mit meinem Klassenlehrer (Mitte 30).

Er weiß, dass ich total in ihn verknallt bin und wir haben generell immer ein sehr außergewöhnliches Lehrer-Schüler-Verhältnis gehabt. Also eben nicht diese typische Distanz etc.

Vor ein paar Monaten ist es dann passiert und es kam zum Sex. Mein Lehrer wusste da, dass ich mir genau diese Situation schon des Öfteren vorgestellt habe.

Nun ist mein Problem, dass mein Lehrer sich immer unhöflicher und abweisender mir gegenüber verhält. Wenn ich frage warum, kommt entweder keine Antwort oder nur ein "Alles gut".

An meiner Schule ist bekannt, dass besagter Lehrer schon mit mehreren Schülerinnen was hatte und es ist leider Gottes auch so, dass er Schüler gegen Ende (ich habe nur noch die Abiprüfungen vor mir) fallen lässt und sich nicht mehr für sie "interessiert".

Bis zum letzten Schultag vor den Ferien hat er oft mit mir über meine Probleme gesprochen und mir geholfen.

Jetzt bin ich nicht mehr wirklich seine Schülerin und er lässt mich fallen.

Ich finde dieses Verhalten so abartig und kann nicht damit leben, dass er genau das wahrscheinlich noch mehr Schülerinnen antun wird.

Er sagt auch von sich selbst immer, dass er viel nur für sein Image macht.

Ich frage mich, ob ich es an eine höhere Instanz melden sollte, dass wir Sex hatten, damit er es nicht mit noch mehr Schülerinnen macht.

Bekomme ich dann auch Konsequenzen?

Wird mir mein Abitur aberkannt?

Z.b. weil er ja zu der Zeit mir noch Noten etc. gegeben hat?

Oder trägt nur er die Konsequenzen?

Gruß, Sophie

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Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

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Sollte man die Strafmündigkeit senken?

Man hat in letzeter Zeit gehört dass kinder Straftaten begannen haben und straffrei davon gekommen sind, weil sie nicht Strafmündig sind. Kinder wo eine Straftaten wie z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung oder sogar eine schwere Straftat wie z. B, Körperverletzung, Steine werfen auf Autos und Fussgäner oder Schlimeres begangen haben davon kommen, nur weil sie nicht Strafmündig sind und so mit für ihr handeln keine Konsequenzen gibt was ungerecht gegenüber der Opfer ist. Das Kind sollte schon lernen dass es für ein falsches Handeln Konsequensen gibt.

Hier sind ein Paar Beispiele:

Ein 12- und ein 13-jähriges Mädchen haben in Rheinland-Pfalz ein anderes 12-jähriges Mädchen getötet.

Frau ist einer von Gruppe 12- bis 14-Jähriger in Mülheim vergewaltigt worden.

In einem Kinderheim in Wunsiedel in Bayern ist am Dienstagmorgen ein 10 Jahre altes Mädchen tot in ihrem Zimmer aufgefunden worden. Das berichten mehrere Medien. Die traurige Nachricht wurde erst nach der Spurensicherung am Mittwoch bekannt gemacht. Laut dpa stehen zwei Jungen im Alter von 11 Jahren und ein 16-Jähriger im Fokus der Ermittlungen. Medienberichten zufolge sollen die drei Jugendlichen in Gewahrsam genommen worden sein.

Die Angehörige der Opfer würden sich wünschen das die Täter*innen wo nicht Strafmündig sind, aber es wären dass sie für ihr Handeln bestraft werden können. Diese Fälle wären Gründe dafür dass man die Strafmündigkeit senken sollte. Die Frage wäre: Soll die Strafmündigkeit auf 10 Jahre oder 12 Jahre gesenkt werden? Ihr könnt abstimmen.

Ja auf 12 Jahre 77%
Ja auf 10 Jahre 23%
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