Findet ihr, dass die lebenslängliche Gefängnisstrafe abgeschafft werden soll?
Findet ihr es nicht Schade, wenn jemand einen Fehler begeht, weil er damals wütend und traurig war, und er diesen Fehler anschliessend bereut, man ihn aber trotzdem ins Gefängnis steckt und dann noch lebenslänglich? Sein ganzes Leben wird verschwendet. Sein Leben ist sinnlos und unvollständig.
30 Stimmen
19 Antworten
Da ich der Meinung bin, dass Strafe in erster Linie der Resozialisierung dienen sollte und nicht der Rache, bin ich gegen eine lebenslange Haft, auch wenn sie fast nur noch theoretisch möglich ist. 15 Jahre sollte die mögliche Höchststrafe sein. Allerdings würde ich nicht mehr zwischen Mord und Totschlag unterscheiden.
Bei Straftätern, wo eine Resozialisierung nicht möglich scheint, käme immer eine Sicherungsverwahrung in Betracht.
Bei einer Ordnungswiderigkeit würde ich auch nicht von der Notwendigkeit einer Resozialisierung ausgehen :-)
Wir haben keine Todesstrafe - aus gutem Grund.
Die lebenslängliche Haft ist die stärkste Strafe, die unser Rechtssystem aussprechen kann und das ist in Ordnung so. Nach 15 Jahren kann überprüft werden, ob man den Betreffenden wieder auf die Gesellschaft loslassen kann. Damit ist Deinem Ansatz genüge getan: Jemand, der aus Unglück oder was-auch-immer hineingeraten ist, hat damit seine Chance!
Oder eben nicht!
Gegenfrage: Findest du es richtig, dass jemand, der einen Menschen getötet hat und damit nicht nur sein Leben unwiderruflich ausgelöscht hat, sondern ggf. auch das Leben der Hinterbliebenen nachhaltig zerstört hat, nach 15 Jahren wieder freikommt und am öffentlichen Leben teilnimmt, als wäre nichts gewesen?
Eine lebenslange Freiheitsstrafe gibt es nur für ganz wenige Tatbestände. Und auch eine verhängt lebenslange Freiheitsstrafe ist in den seltensten Fällen tatsächlich im wörtlichen Sinne "lebenslang". Die tatsächliche Vollstreckungsdauer der lebenslangen Freiheitsstrafe liegt im Durchschnitt bei 18,9 Jahren, im Median bei 17,0 Jahren.
Wirklich lebenslänglich gibt es in Deutschland eigentlich nur mit anschließender Sicherheitsverwahrung.Ansonsten ist bei guter Führung und psychischer Unauffälligkeit eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren möglich.
"Lebenslänglich" heißt bei uns ja nicht lebenslänglich. Das bedeutet nur mindestens 15 Jahre, wenn nicht auch die Schwere der Schuld festgestellt wurde. Ansonsten gilt nach europäischem Recht, dass Strafgefangene prinzipiell auch immer die Perspektive auf Entlassung haben müssen. Im Gegensatz zu Mordopfern, denen irgendwie dann doch keinerlei Perspektive bleibt, weil sie einfach unwiederbringlich tot sind.
Von daher, kann man ja nichts abschaffen, was man faktisch gar nicht hat.
Entschuldigung für meine schlechte Ausdrucksweise. Aber 15 Jahre sind ja auch nicht wenig. In diesen Jahren kannst du studieren, Kinder haben, sie grossziehen usw.
Ich denke, du willst hier nur provozieren und ein bisschen trollen. Ansonsten darfst du gerne einer Mutter deren Kind ermordet wurde erklären, warum sie ihr Leben lang mit diesem Schmerz leben muss, ihr Kind nicht leben darf und der Täter ein normales Leben führen soll.
Hahaha. Oh nein, Die haben mich ertappt! Es geht mir nicht ums trollen, will einfach nur sehen, was andere Leute so denken
Eine Strafe muss auf die Straftat folgen. Selbst die Zahlung einer Ordnungsstrafe ist reine Bestrafung und dient nicht im Sinn einer Resozialisierung.