Unfall mit E-Scooter, Trunkenheit im Verkehr?

5 Antworten

In einem möglichen Ermittlungs- / bzw. Gerichtsverfahren steht in Eurer Situation nun erst mal Aussage gegen Aussage, wenn es keine Augenzeugen für eine genaue Identifikation des Fahrers zum Unfallzeitpunkt gab.

Unter gewissen Umständen darf die Polizei zur Abwehr möglicher Folgegefahren aller beteiligten Nutzer dann auch die Fahrerlaubnisse vorläufig sicherstellen bis zur Klärung der Sachlage.

In dieser Frage müßtest Du bei Bedarf mit Hilfe eines versierten ( Fach- ) Anwaltes ( für Verkehrsrecht ) aufklären lassen, ob die vorläufige Sicherstellung Deiner Fahrerlaubnis durch die Polizei in dieser Situation durch hinreichenden Verdacht auf mögliche Folgestraftaten erneuter Trunkenheitsfahrten bereits zureichend gedeckt war, oder nicht.

Die vorläufige Beschlagnahme der FE käme jedoch auch in Betracht, wenn durch die Art und Umstände der Tatbegehung relativ sicher mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis gerechnet werden könnte im Strafverfahren.

Wenn Ihr beide jedoch nachweislich angetrunken, bis gar mit mit > 1,1 Promille BAK auf besagtem E-Scooter unterwegs wart, so könnte man Euch im worst case sogar gemeinschaftlich begegangene Gefährdung des Straßenverkehrs vorwerfen. Auch das kann Dir der Anwalt näher erklären.

Für die Polizei reicht in ihrem Handeln bereits ein hinreichend sicheres Indiz für eine gemeinschaftliche Tatbegehing mit dem Sturz als Folge. Das dürfte durch Euer beiden Aussagen bereits ausreichend gedeckt gewesen sein.

Die Polizei hat hier völlig richtig gehandelt. Es besteht ja durchaus der Anfangsverdacht, dass einer von euch den E-Scooter geführt wird. Daher wird erst mal ein Strafverfahren eingeleitet. Was daraus wird, entscheidet der Staatsanwalt und letztendlich das Gericht.

Nimm dir einen Rechtsanwalt.

Hier gibt's keine Beihilfe zur Strafvereitelung. Zumindest nicht von mir.

Wendet Euch an einen Rechtsbeistand vor Ort.

Falls Ihr noch minderjährig seid, an Eure Erziehungsberechtigten.

Zwei mögliche Fahrer, widersprüchliche Aussagen. Grund genug, erst einmal die Führerscheine sicherzustellen.

Meines Erachtens nach muss die Polizei doch beweisen

Die Polizei muss gar nichts beweisen, sie ermitteln den Sachverhalt. Beweisen muss euch das der Staatsanwalt.

Ein Indiz ist jedenfalls schon mal, dass der Kollege den Roller gemietet hat.

>er wäre nicht gefahren

Bedeutet dass er dir die Schuld zuschieben will. Was für ein Feigling!

Nimm dir einen Rechtsanwalt.

Nebenbei, man darf da nicht zu zweit drauf.