E scooter zu zweit gefahren anzeige von lehrern?

7 Antworten

So wie du beschreibst, wie der Lehrer sich ausgedrückt hat, wird er wohl keine Anzeige erstatten. Es wird sicherlich mit einem Anruf bei euren Eltern getan sein, dass sollten sie auf jeden Fall machen.

Wenn aber doch eine Anzeige erstattet wird, dann werden eure Eltern garantiert Post erhalten. Strafrechtlich habt ihr unter 14 nichts zu erwarten, es ist aber durchaus möglich, dass das Jugendamt schaut, ob es in euren Familien ordentlich zugeht und ob eure Eltern beispielsweise Hilfe bei eurer Erziehung benötigen.

user2838381924 
Fragesteller
 09.02.2024, 15:29

Von wem würde die Post kommen von der Schule oder ser Polizei?

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Würde so eine Anzeige überhaupt durchgehen vor Gericht oder sogar überhaupt aufgenommen werden (da wir unter 14 sind)

Natürlich. Die Verurteilung würde aber nach dem Jugendstrafrecht erfolgen. Aber ich hoffe schon, das ihr dafür eure Konsequenzen tragen müsst. Warum macht ihr so eine Scheiße überhaupt? Mietet euch halt zwei Roller. Aber zwei Personen auf einem Roller sollten schon bestraft werden. Gerne auch mit einer Führerscheinsperre für ein paar Jahre. Schließlich habt ihr mit eurem Verhalten gezeigt, das ihr nicht in der Lage seid, die Gefahren des Straßenverkehrs zu erkennen.

Jurafuchs  09.02.2024, 15:09

Nein. Personen unter 14 sind nicht strafmündig.

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simonpeters1979  09.02.2024, 15:14
@Jurafuchs

Ich weiß! Es sollte eine mahnende und erzieherische Antwort sein. Denn bald sind sie 14. Und ich mache lieber einem Kind ein bisschen Angst, wenn es sich dann wenigstens nicht ein halbes Jahr später tot fährt. Ich hoffe dennoch, das die Gören zu Sozialstunden (durch die Eltern) verurteilt werden. 🙂

Ich schreibe nicht gerne bewusst etwas falsches. Aber manchmal muss es nunmal sein und Skrupel brauche ich nicht zu haben, da fast alle Informationen in unserer schönen, neuen Welt nicht stimmen. 😉

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ThisIsJustMeDE  13.02.2024, 11:38

Deine Antwort scheitert schon an einem kleinen Detail: Es liegt das absolute Verfahrenshindernis der fehlenden Strafmündigkeit vor.

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Die Lehrer hat es überhaupt nichts anzugehen was ihr in eurer Freizeit macht. Ihr habt niemanden gefährdet und die Lehrer haben keine Beweise dafür. Dass Lehrer sich gerne aufführen ist bekannt, allerdings sollten die den Ball flach halten. Eine Anzeige könnt ihr demzufolge nicht bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
user2838381924 
Fragesteller
 12.02.2024, 15:30

Dankeschön mal für eine richtige Antwort nur habe ich immernoch nicht verstanden wie das aussehen sollte wenn die zu der Polizei gehen und dann sagen das 2 13 jährige zusammen e scooter gefahren sind würde dann die Polizei nicht sagen das es sie keine Anzeige machen können da wir keinen gefährdet haben und unter 14 sind?

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user2838381924 
Fragesteller
 12.02.2024, 15:38
@BanhammerBayern

Ein andere User hat das hier geschrieben

"Falls sie das tun, gibt es Post von der Polizei und zwar offiziell nach Hause. Dazu ja, sowas wird aufgenommen, weil wenn mehr oder schlimmere Dinge passieren das Jugendamt eingeschaltet wird. Ihr seid zwar noch nicht strafmündig, aber das heißt nicht dass ihr einfach machen könnt was ihr wollt."

Was stimmt den jetzt

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WECoyote  12.02.2024, 16:16
@user2838381924

Das, was der andere User geschrieben hat. Ihr seid zwar noch nicht strafmündig aber werdet dann polizeibekannt sein.

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BanhammerBayern  12.02.2024, 16:18
@user2838381924

Das was ich geschrieben habe. Keine Beweise und zudem noch unter 14 Jahre alt, da wird nichts passieren.

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user2838381924 
Fragesteller
 12.02.2024, 16:33
@BanhammerBayern

Es waren 2 Lehrer oder könnten wir und noch andere Jungs die da warne sagen es stimmt nicht

Wäre es dann Aussage gegen Aussage?

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user2838381924 
Fragesteller
 12.02.2024, 16:37
@WECoyote

Gäbe aus auch ein Strafverfahren oder sowas? Und müssten wir einfach nur 10-30€ zahlen oder unsere Eltern

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WECoyote  12.02.2024, 16:48
@user2838381924

Die Polizei würde die Anzeige aufnehmen und sie ggf. weiterleiten. Ich weiß nicht, ob es eine Ordnungswidrigkeit oder was größeres ist und hab auch keine Lust, mich da reinzulesen.

Fakt ist jedoch, dass die Aussage der Lehrer ein hohes Gewicht haben wird, da sie ggf. verbeamtet sind. Was der Banhammer schreibt ist absoluter Quatsch.

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user2838381924 
Fragesteller
 12.02.2024, 16:48
@BanhammerBayern

Danke für deine Antworten hoffe ich nerve nicht zu viel aber eigentlich sollte es doch garnicht zum Verfahren kommen wegen unter 14

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user2838381924 
Fragesteller
 12.02.2024, 16:52
@WECoyote

Danke auch nochmal aber würde es dann auch zu Ermittlungen,verfahren kommen oder einfach eine direkte Geldstrafe weil wir sind unter 14 und unsere Eltern haben jetzt glaube ich nicht ihre Aufsicht verletzt da sie arbeiten waren

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BanhammerBayern  12.02.2024, 16:54
@user2838381924

Eben. Zudem gibt es keine Beweise und Lehrer erzählen gerne mal Dinge, die nicht der Wahrheit entsprechen. Da jeder gleich behandelt werden sollte, haben Lehrer trotz unnötigen Beamtenstatus nicht mehr Macht als normale Leute.Die Aussage, dass Lehrern wegen ihrer Verbeamtung mehr geglaubt wird, lässt auf Manipulation und Korruption schließen und sollte nicht ernst genommen werden.

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WECoyote  12.02.2024, 16:57
@user2838381924

Deine Eltern würden dennoch zur Rechenschaft gezogen werden. Die Polizei würde bei eich vorbeikommen und ggf. auch das Jugendamt einschalten. Ein Gerichtsverfahren wird es wohl nicht geben.

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WECoyote  12.02.2024, 16:58
@user2838381924

Was der Banhammer schreibt ist völliger Quatsch und zeigt von massivem Frust gegenüber Lehrern, dem er sich hier Luft machen will.
Eine Falschaussage hat für Beamte schwerwiegende Folgen, weshalb die Wahrscheinlichkeit einer solchen deutlich geringer ist, als z.B. bei deinen Mitschülern.

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user2838381924 
Fragesteller
 12.02.2024, 17:18
@WECoyote

Für was zur Rechenschaft wir haben keinen umfallen gebaut oder denn Straßenverkehr geschadet und Polizei Nachhause wegen e scooter fahren?

Das war doch jetzt kein schwerer Verbrechen dafür gibt es ja auch keine Freiheitsstrafe nur Geldstrafe oder nicht

Und ich check das immernoch nicht wie die eine Aussage machen können wenn es kein Verfahren geben kann gegen uns

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WECoyote  12.02.2024, 17:22
@user2838381924

Du hättest den Scooter weder fahren, noch jemanden mitnehmen dürfen. Das verstößt gegen das Gesetz und die Bestimmungen von Lime.
Da du noch unmündig bist, bekommen deine Eltern jetzt einen drauf.

Die Lehrer würden die Aussage bei der Polizei machen. Dazu braucht es mein Gerichtsverfahren.

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user2838381924 
Fragesteller
 12.02.2024, 17:26
@WECoyote

Sie haben doch eigentlich nicht ihre Augsichtplflicht verletz und wussten nichts davon

Und falls du es weißt wäre es eine Geldstrafe?

Und welcher Betrag

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MrJindujun  05.03.2024, 11:44

Und das meine ich mit in Deutschland wird mittlerweile alles Tod diskutiert.

Den kleinen wird sogar noch Tips gegeben.

Richtige Antwort an die beiden 13,5 jährigen Kinder wäre zB.:

Eure Lehrerin hat absolut Recht. Ihr seid Kinder und habt euch an gewisse Regeln zu halten. ERoller fahren ist ab 14 und nicht ab 13,5.

Zudem fährt man auf einem ERoller nicht zu zweit. Auch das ist verboten.

Ihr habt euch und den Straßenverkehr damit gefährdet.

Es hätte viel passieren können, dass könnt ihr aber in eurem Alter noch nicht abschätzen. Eure unreife, dass ihr bewusst auf Gesetze und Regeln missachtet zeigt das ihr noch zu jung seid.

Hoffentlich sagt eure Lehrerin das euren Eltern, denn diese sind bei eurem alter die Erziehungsberechtigten.

An die Leute die hier zwei 13,5 jährigen Tipps geben wollen, wie sie sich zu verhalten haben. Schämt euch.

An euch Jungs auf dem ERoller. Schaltet Mal eure Birne ein, wenn ihr erwachsen sein wollt, dann verhaltet euch auch so . Dazu gehört unter anderem nicht zu 2 ERoller zu fahren.

Beste Grüße!

Ein Erwachsener.

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Es handelt sich um eine belanglose Ordnungswidrigkeit.

Tatbestandsnummer 608000:

Sie beförderten mit dem Elektrokleinstfahrzeug eine Person.
§ 8, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
10,00€

Würdest du ein Fahrrad ohne Klingel fahren, wäre die Strafe höher.

Krawallbotz  09.02.2024, 18:37

Kinder unter 14 Jahren dürfen die Roller nicht auf öffentlichen Wegen fahren – auch nicht unter Aufsicht der Eltern. Ein Verstoß dagegen kann ein teures Bußgeld nach sich ziehen.

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migebuff  09.02.2024, 19:36
@Krawallbotz

Wie hoch ist dieses "Bußgeld", wie lautet die Tatbestandsnummer?

Vorbeugend: Nein, TbNr 210000 kommt nicht in Betracht, da dieser auf §10 Abs 3 FeV verweist, welcher Elektrokleinstfahrzeuge ausschließt, und selbst hier läge das Verwarngeld nur bei 10€. Es hat seinen Grund, warum die Internetseite, von der du den Text wahrscheinlich kopiert hast, keine Fakten nennen kann.

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migebuff  09.02.2024, 19:51
@Krawallbotz

Auch das ist wieder nur ein Zitat einer Internetseite, welche erneut keine Tatbestandsnummer nennen kann.

Selbst wenn man einen Verstoß gegen 331612 oder 331614 herbeikonstruieren würde und sich dieser Unfall ereignet hätte, würde es nicht den Fragesteller betreffen.

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Krawallbotz  09.02.2024, 19:57
@migebuff

Ich bin weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft.

Gf ist eine Seite von Laien für Laien.

Wenn du meinst, du musst dich hier mit irgendwelchen komischen Zahlen profilieren ist das schön für dich- es interessiert aber sicher kein 13 jähriges Kind.

Spätestens, wenn die Lehrer ihre Drohung wahr machen, werden die Eltern Post bekommen und da wird dann haarklein drin stehen, was sich ihr Filius geleistet hat.

Wenn du durch solche Kiddies geschädigt wirst, sei es nun an Leib oder Gegenstand (wie Auto), kannst du dir ja den Anwalt sparen.

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migebuff  09.02.2024, 20:28
@Krawallbotz

Ok, wenn du den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog als "komische Zahlen" abtust, hat sich das Thema sowieso erledigt. Ich hatte zumindest vorausgesetzt, dass bekannt wäre, was eine Tatbestandsnummer ist.

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Krawallbotz  09.02.2024, 20:31
@migebuff
 Ich hatte zumindest vorausgesetzt, dass bekannt wäre, was eine Tatbestandsnummer ist.

Jep- kennt sicher jeder 13 Jährige .

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migebuff  09.02.2024, 20:40
@Krawallbotz

Nein, aber diejenigen, die über die Rechtslage diskutieren wollen, sollten die Grundlagen dafür beherrschen.

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Krawallbotz  09.02.2024, 20:43
@migebuff

Wer will denn diskutieren?

13 Jährige haben auf einem E-Scooter nichts zu suchen - sie dürfen sie nicht mieten und nicht fahren- und schon gar nicht zu Zweit.

Da gibt es nichts zu diskutieren, das ist Tatsache.

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user2838381924 
Fragesteller
 09.02.2024, 23:44
@Krawallbotz

Also mich interessiert sehr was @migebuff geantwortet hat war ja auch eine meine Frage und Fakten sind besser als theoretische google suchen

Das was du machst ist altersdeskriminierung nur weil ich 13 bin heißt es nicht das ich gleich dumm bin und keine vernünftige antwort bekommen darf.

Und falls du darauf antwortest das ich dumm bin weil ich e scooter unter 14 und zu zweit gefahren bin ist das kein Argument denn das machen auch Erwachsene hat also nichts mit meinem Alter zu tuhen

Ich finde ich hätte eine vernünftige Antwort verdient wenn nicht dan antworte einfach nicht

Ich weiß das es dumm war doch es hat Spaß gemacht und Spaß und Abenteuer gehört zu einer Kindheit dazu und ist ja nicht meine Schuld wenn do keine Möglichkeit hattest so etwas zu erleben und es deswegen so kritisch siehst.

Außerdem zwar großer unterschied aber hier ein Vergleich: wenn du eine Bank ausraubst willst du doch auch lieber davon kommen als geschnappt zu werden

Lg

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Krawallbotz  10.02.2024, 06:22
@user2838381924
Das was du machst ist altersdeskriminierung 

Das 13 jährige noch kein Auto fahren dürfen ist sicher auch Altersdiskriminierung ?

hat also nichts mit meinem Alter zu tuhen

Das Wort "tuhen" gibt es nicht- sollte man wissen, wenn man mit 13 schon so schlau sein will.

 doch es hat Spaß gemacht und Spaß und Abenteuer gehört zu einer Kindheit dazu

Wenn ihr euch den Hals brechen wollt.. nur zu. Aber ihr gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmern. Und dies scheinst du immer noch nicht erkennen zu wollen. Sollte was passieren, seid ihr nicht versichert und eure Eltern und später ihr müsst für die Schäden aufkommen. Schadet ihr einen Menschen, kann das in die Hunderttausende gehen.

do keine Möglichkeit hattest so etwas zu erleben und es deswegen so kritisch siehst.

Meine Eltern haben mich so erzogen, dass ich Spaß hatte OHNE andere Menschen in Gefahr zu bringen.

Außerdem zwar großer unterschied aber hier ein Vergleich: wenn du eine Bank ausraubst willst du doch auch lieber davon kommen als geschnappt zu werden

Ich würde so was gar nicht machen, weil ich keine Lust auf die Konsequenzen hätte.

Noch mal- dein mimimi ist lächerlich. Ihr habt Scheiße gebaut und macht euch wegen der Konsequenz in die Hose. Nachdenken klappt bei dir nicht, da du weiter E-Scooter fahren willst.

" Der Krug geht so lange zum Wasser, bis er bricht"

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FabiFox300  20.03.2024, 22:04
@Krawallbotz

Ich bin ja nur durch Zufall hier gelandet, aber auf welches Niveau muss man denn sinken, um einem 13 jährigen so etwas zu vermitteln versuchen. Und weil dir die Argumente ausgehen wird auch noch auf seiner Rechtschreibung rumgehackt 🤦‍♂️.

In der Situation verhält sich der Junge deutlich erwachsener als du! Deine zum Scheitern verurteilten, selbsternannten "Erziehungsversuche" fühlen sich für den Leser fremdschämlich an.

Ich kann deine Gedanken absolut nachvollziehen und bin auch zu 80% deiner Meinung, aber so wie du es rüber bringst, ist es einfach untragbar und kindisch. Diese Art, wie du auf "Ich habe Lebenserfahrung" versuchst, irgendwas zu vermitteln, ist abstoßend.

LG und schönen Abend😐

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user2838381924 
Fragesteller
 10.02.2024, 01:18

Wir haben übrigens keinen anderen Verkehrsteilnehmer geschadet und haben kein Unfall gebaut

Wenn es eine Ordnungswidrigkeit ist wird es dann trotzdem zu einer Aufnahme der Anzeige kommen

Und meine Frage wäre noch ob die Polizei sagen würde das sie die nicht annehmen weil wir unter 14 sind oder schicken die trotzdem einen Brief und ermitteln

Lg

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Krawallbotz  10.02.2024, 06:26
@user2838381924

Datenfälschung kommt auch noch dazu, da man sich diese E-Scooter erst mit 18 ausleihen darf.

Ihr habt euch also eines Verkehrsmittels bemächtigt, auf dessen Leihe und Nutzung ihr gar kein Recht hattet

Da kommt so einiges zusammen.

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Würde so eine Anzeige überhaupt durchgehen vor Gericht oder sogar überhaupt aufgenommen werden (da wir unter 14 sind)

Glaubst du allen ernstes, nur weil ihr unter 14 seid, dürft ihr machen, was ihr wollt?

In dem Alter dürft ihr die Dinger noch gar nicht ausleihen. Somit werden eure Eltern sicherlich informiert.

Einen speziellen altersbedingten Zurechnungsausschluss der 7 bis 10-jährigen für unvorsätzliche Verletzungen im Strassen-, Schienen- und Schwebebahnverkehr stellt der neue § 828 II BGB auf. Mit dieser Regelung soll neueren Erkenntnissen der Entwicklungspsychologie Rechnung getragen werden, nach denen Kinder frühestens ab Vollendung des 10. Lebensjahres imstande sind, die besonderen Gefahren des motorisierten (d.h. fließenden) Straßenverkehrs zu erkennen und sich den Erkenntnissen entsprechend zu verhalten.

Dann könnte das Jugendamt dazu geholt werden, die euren Eltern mal auf die Finger schauen, da die ja solche Eskapaden erlauben.

Wäre euch oder anderen Verkehrsteilnehmern was passiert, hätten eure Eltern und später ihr bis zum Sankt Nimmerleinstag Schmerzensgeld zahlen müssen.

Also betet, dass die Lehrer beide Augen zudrücken

user2838381924 
Fragesteller
 09.02.2024, 15:31

Unsere Eltern wussten nichts davon und würden es sicherlich auch nicht zu lassen (wir würden es dann aussehen?)

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Krawallbotz  09.02.2024, 15:37
@user2838381924

Wie konntet ihr euch die Dinger denn ausleihen- man zahlt dafür und du willst mir sicher nicht erzählen, dass du oder dein Freund schon ein Bankkonto habt.

Also muss das über eure Eltern gehen

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user2838381924 
Fragesteller
 09.02.2024, 15:39
@Krawallbotz

Ich habe tatsächlich ein Bankkonto ja aber wir haben einen 3€ Gutschein verwendet

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Krawallbotz  09.02.2024, 15:50
@user2838381924

..und dir ist auch bewusst, dass die Teile erst ab 18 ausgeliehen werden dürfen.

Ich find das immer wieder so lustig :

Den großen Macker raushängen lassen, aber dann ins Höschen machen wenn man erwischt wird.

Einmal mimimi...

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Krawallbotz  09.02.2024, 15:58
@user2838381924

Wie gesagt : Wenn du Scheiße baust, dann trag auch die Konsequenz, und mach dir nicht in die Hose, wenn Papi und Mami davon erfahren.

Wenn du einen Unfall baust, wird es für die beiden teuer- das wird auch von keiner Versicherung getragen. Das können die solange bezahlen, bis du selber Geld verdienst, dann darfst du weiterlöhnen.

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schwarzerkicker  12.02.2024, 06:05
@Krawallbotz

Langsam wird es lächerlich, auf welcher gesetzlichen Grundlage soll das basieren? E-Scooter sind ab 14 und einen Führerschein braucht es dazu ebenfalls nicht.

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schwarzerkicker  12.02.2024, 08:43
@Krawallbotz

Nenne mir bitte die Paragrafen im BGB, HGB oder im JuschG, die das ausschließen.
Was du meinst, sind die AGB der Anbieter – Rewe hat auch die Freiheit zu sagen, er verkauft Kaugummi nur noch ab 18. Das sind jedoch zwei verschiedene Paar Schuhe!
Strafrechtlich passiert da gar nichts, wenn man mit 14 einen Miet-Scooter fährt, weil es juristisch nicht verboten ist — Punkt.

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Krawallbotz  12.02.2024, 08:58
@schwarzerkicker

Der FS ist 13...nur mal so zur Info.

Und man kann unter 18 keinen rechtlich bindenden Vertrag schließen.

Somit hat der FS nicht nur gegen die AGB verstoßen, sondern auch Datenfälschung begangen, denn mit seinen realen Daten hätte er keine Freigabe für die Leihe bekommen.

Gut, er ist strafrechtlich noch nicht zu belangen, die Eltern aber schon, wenn es zu einem Unfall mit Personen oder Sachschaden kommt.

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user2838381924 
Fragesteller
 12.02.2024, 15:19
@Krawallbotz

Warum kannst du dich nicht einfach auf meine Frage konzentrieren und mir meine Fragen beantworten?

Stattdessen schreibst du hier was passiert hätte können es gab kein Unfall nur 5 Minuten gefahren auf einer unbefahrenen Straße

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