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Zuzahlung Rettungswageneinsatz - unter Drohung berechtigt?

Mein Cousin war auf der Suche nach einer ambulanten Psychotherapie. Er ging zu einer Institutsambulanz, und nachdem die Befragung vorbei war haben sie gesagt, sie müssen den Krankenwagen rufen, damit er in eine geschlossene Station eingewiesen wird. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits mehrfach bei einem Sozialpsychatrischen Dienst bei einem Facharzt für Psychologie (als Übergang, bis ein Psychotherapeut gefunden wird).

Er lehnte eine Zwangseinweisung ab und betonte, dass er bereits bei dem Sozialpsychatrischen Dienst einen Facharzt und eine Psychologin hat, die ihm übergangsweise unterstützen. Daraufhin wurde angedroht, dass die Polizei gerufen wird, sollte er das Gebäude verlassen und sich weigern. Ihm machte diese Drohung natürlich Angst und so ist er unfreiwillig mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden. Er wurde dort nach einem kurzen Gespräch wieder entlassen.

Der psychologische Facharzt vom Sozialpsychatrischen Dienst hat gemeint, die Institutsambulanz sei dazu nicht berechtigt gewesen, schon gar nicht mit der Androhung die Polizei einzuschalten. Mein Cousin erhielt eine Rechnung von seiner Krankenkasse für den Rettungswageneinsatz (Zuzahlung).

Ist die Zuzahlung rechtens, wenn er unter Erpressung gezwungen wurde mitzugehen?

Recht, Krankenkasse, Krankenwagen, Nötigung, Psychiatrie, Strafrecht, Zuzahlung, zwangseinweisung, Zwangseinweisung in Psychatrie

Hausdurchsuchung wegen falsch Behauptungen?

Die kurz version der Geschichte.

Ein Freund von mir hatte Stress mit seinem Chef. Er drohte das er kündigt, dann sagte der Chef "dann zahle ich den ausstehenden Lohn nicht" er dann wieder "dann klage ich den Lohn ein" dann der Chef wieder "dann sage ich den Bullen du baust im Keller Bomben". Ja er hat gekündigt musste den Lohn einklagen (was noch läuft) und ja der Chef hat Ihn wohl bei der Polizei angezeigt das er Bomben baut.

Jetzt ist es so gelaufen das der Exchef nur seine alte Adresse hatte wo er noch bei seinen Eltern gewohnt hat. Also hat die Polizei bei den Eltern eine Hausdurchsuchung gemacht und einen Tag später dann bei Ihm (also an der neune Adresse). Sie haben natürlich nichts gefunden. Haben aber halt alles auf den Kopf gestellt und alle Computer und Handys mitgenommen. Jetzt hat er viel Rennerei mit Anwalt, es ist jetzt 3 Monate her und er hat immer seine Sachen nicht wieder und er meinte es kann bis zu 5 Jahren beschlagnahmt werden.

Info noch er ist von der Ausbildung Chemielaborant-

So jetzt die Fragen.

Wie kann das sein das durch Aussage eines Einzelnen sowas zu stande kommt? (ohne jegliche Beweise)

Und mit was muss der Exchef rechnen, an Strafe für die falsche Beschuldigung?

Er ist auch in psychischer Behandlung, kann man da irgendwiee Schmerzensgeld fordern?

Es könnte ja quasi Jeder von Jedem behaupten-

Vielen Dank für Antworten-

Polizei, Recht, Hausdurchsuchung, Strafrecht

Anzeige wegen falscher Verdächtigung wegen Anzeige einer falschen Verdächtigung?

Hallo!

Entschuldigt den etwas wirren Titel.

Im April wurden meine Rechte in einer Verkehrskontrolle verletzt. Ohne einen begründeten Verdacht wurden meine Person und mein Auto durchsucht und ich wurde zur Blutentnahme gezwungen. Da nichts gefunden wurde und nichts im Blut war, wurde das Verfahren gegen mich eingestellt.

Da das Verhalten der Polizisten von Anfang an darauf hingedeutet hat, dass sie meine Rechte nicht wahren werden und sie sehr lange für die Personalienkontrolle gebraucht haben (gegen mich lag nie etwas vor), habe ich die Kontrolle mitgeschnitten. (Nach Rücksprache mit dem Leiter der internen Ermittlungen war dies OK da ich die berechtigte sorge hatte dass meine Rechte verletzt werden und ich das sonst nicht nachweisen kann) Hier ist zu hören wie der Polizist klar sagt, dass das Willkür ist und er keinen Verdacht für Durchsuchung und Blutentnahme bräuchte. Ich habe ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt. Als ich auf die Frage ob ich JEMALS IRGENDETWAS mit BTM zu tun hatte keine Angabe machte und einen Urintest verweigerte (rechtlich keine Begründung für einen Verdacht) wurde ich festgenommen, durchsucht und zur Blutentnahme gezwungen. Der Grund für meine Festnahme wurde mir auf mehrfache Nachfrage nicht erklärt. Ich war die ganze Zeit ruhig aber habe klar verbal auf meine Rechte bestanden, natürlich ohne körperlichen Widerstand oder aggressives Verhalten.

Kurz darauf habe ich den Polizisten angezeigt, u.a. wegen Nötigung in besonders schwerem Fall. Das Verfahren läuft noch.

Wie ich nun erfahren habe, hat er mich wegen Falscher Verdächtigung angezeigt. Dies entspricht ja ganz klar nicht der Wahrheit. Kann ich ihn nun wiederum für diese Anzeige auch wegen falscher Verdächtigung anzeigen?

Vielen Dank im voraus!

Polizei, Recht, Anzeige, Jura, Polizeikontrolle, Strafrecht

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