Genügt das für Volksverhetzung?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da handelt es sich nicht um eine Volrksverhetzung.

Hier sind ein paar - echt harte - Beispiele aufgeführt:

Volksverhetzung - Beispiele und Urteile aus der Praxis https://www.juraforum.de/lexikon/volksverhetzung

Auch bei dem "Wunsch", man wünsche ihm eine Kastration ohne Betäubung, ist nix Strafbewehrtes passiert - es handelt sich ja nicht mal um Nötigung oder eine Androhung.

Beispiel: Die Drohung 'Ich schlage dich gleich krankenhausreif' ist für sich gesehen nicht strafbar, ich 'Ich schlage dich krankenhausreif, wenn du nicht sofort verschwindest' ist dagegen Nötigung.

Volksverhetzung würde ich nur sehen wenn noch eine Völkergruppe spezifisch mit dazu genannt war bzw. alle anwesenden Leute in das...naja damalige Schema...reingefallen wären.

Anzeige gibts trotzdem wegen Androhung von Gewalt, (ist als solche Auszulegen)

18drahneba  30.09.2019, 16:51

Anzeigen kann jeder jeden. Die Frage war ja, ob es zu einer Verurteilung kommen kann. Und hier würde ich mal wagen zu behaupten: Nein.

0

Mit Volksverhetzung hat das nichts zu tun. Es könnte eventuell als Beleidigung gewertet werden, mehr aber auch nicht.

Welches Volk wurde denn verhetzt? Meines Erachtens wurde nur eine einzelne Person angesprochen. Dann würde ich eher an Bedrohung oder Beleidigung denken.

Was auch mir als Laie und Nicht-Jurist sofort auffällt:

Wo wird in der Aussage ein Volk oder eine (Volks-) Gruppe pauschal angesprochen oder verunglimpft?

PhilippMainz 
Fragesteller
 30.09.2019, 10:40

Nach meinem Dafürhalten nirgends, aber ich wollte es halt absichern. Danke dir für deine Hilfe (und den anderen natürlich auch!).

1