Volksverhetzung , was genau ist das?

13 Antworten

Hallo Powerbass,

um wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt zu werden, muss zum Hass gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe bzw. Teile einer Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer der vorstehend genannten Gruppen aufgestachelt sein und dies so, dass es geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören - so in etwa der Gesetzestext.

Wenn Du also etwa in einer Gruppe durch die Strassen ziehst und bestimmte Parolen brüllst, die geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören (oder anders: massiven Ärger heraufzubeschwören), so kann die Strafbarkeit durchaus bejaht und Du bzw. Deine Gruppe folglich auch verurteilt werden. Aber auch das Verteilen von Flugblättern oder anderweitige öffentliche Kundgaben können eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung nach sich ziehen.


Du führst als Beispiel an:

Zb wenn ich jetzt sage , ich wünsche mir das 3 Reich zurück , dann kann ich wege Volksverhetzung ins Gefängnis kommen, aber es ist doch dann meine freie Meinung ?

Die freie Meinungsäußerung hat aber ihre Grenzen generell dort, wo sie andere zu verletzten geeignet ist.


Wenn Du diese Kundgabe im kleinen internen Kreis unter Freunden vom Stapel lässt, so wird es dies weder jemand zur Anzeige bringen, auch ist unwahrscheinlich, dass es allein damit zu Ausschreitungen kommen wird. Stellst Du Dich also beispielsweise in einem größeren, gefüllten Saal auf den Tisch und verbreitest damit diese Meinung öffentlich, so wären wahrscheinlich binnen kürzester Zeit Ausschreitungen zu beobachten -> der öffentliche Frieden ist gestört, die unterschiedlichen politisch orientierten Lager werden gegeneinander aufgehetzt. Damit ist der Tatbestand der "Volksverhetzung" gegeben.

Hilft Dir das in etwa weiter oder sind ggf. noch Fragen offen?

MojitoTom  22.07.2011, 17:43

Hervorragend erklärt! DH!

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Niemand kommt ins Gefängnis, weil er sich das 3. Reich zurückwünscht. Es gibt viele Menschen, die eine zweifelhafte Meinung über etwas haben und niemand kümmert das. In diesem Zusammenhang ist die Meinungsfreiheit in keiner Weise gefährdet. Eine Volksverhetzung besteht dann, wenn eine Meinung unter Ausnutzung bestehender Unwissenheiten verbreitet gezielt als Waffe eingesetzt wird, die politische Ordnung zu untergraben, um sie durch demokratiefeindliche Machtstrukturen zu ersetzen und die Gefahr besteht, dass dies Wirkung zeigt. Die Verfassung regelt das ganz genau, ab wann eine vermeintlich als Meinungsfreiheit getarnte Aktion zur Volksverhetzung wird.

Wenn du was sagst, was du gerne hättest, ist das kaum strafbar.

Lies mal den Gesetzestext:

Strafgesetzbuch (StGB) § 130 Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1.

gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2.

die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der

a)

zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b)

zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder

c)

die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder

2.

einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du sagst ein Land ist scheiße, dann richtet es sich meist gegen das Land selber. Somit ist es deine eigene objektive Meinung die du durchaus haben darfst.

Volksverhetzung ist eine Haltung die ein Volk diskriminiert. So wurde kürzlich zB gesetzlich Festgelegt das Ostfriesenwitze zur Volksverhetzung zählen. Dazu kam es, da ein Radiomoderator morgens immer ein Ostfriesenwitz erzählt hat. Jetzt ist er angeklagt, da er ein Vlk, die Ostfriesen, verhetzt hat.

Klingt komisch ist aber ein hübsches beispiel ohne dabei aktuelle politische Themen aufzukratzen.

HolgieXX  09.02.2022, 12:09

Ist ja geil. Hast Du dazu einen Link?

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Zwischen Volksverhetzung und freier Meinungsäußerung ist es ein schmaler Grad, deine Meinung kannst du im Endeffekt immer sagen, du darfst damit nur keine bestimmten Personen oder Personenkreise beleidigen usw...