Ist es erlaubt wenn man beim Oralsex nicht rechtzeitig vorher bescheid sagt, obwohl das mit der Frau so abgesprochen war?

12 Antworten

Wie auch andere hier, meine ich, dass eine Strafbarkeit aufgrund des §177 StGB nicht ganz ausgeschlossen sein dürfte.

Die Nähe zum Stealthing liegt vor allem darin, dass gegen den Willen des Opfers ejakuliert wird. Daher kann man davon ausgehen, dass die Ejakulation durchaus auch eine Handlung im Sinne des §184h Nr. 1 StGB. Das heißt es kommt darauf an, ob das ejakulieren in den Mund des Opfers den Tatbestand des §177 StGB erfüllt.

§177 I: Das könnte sein, wenn Ziel des rechtzeitigen Bescheidgebens sein sollte, den Penis aus dem Mund zu nehmen, d.h. eine Ejakulation in den Mund gerade nicht erwünscht war. War das Ziel jedoch nur ein mentales Einstellen auf das sogleich Kommende dürfte es schon am gegenstehenden Willen fehlen.

Da das Ejakulieren stets ein Eindringen in eine Körperöffnung bedeutet, könnte gleichzeitig auch eine Vergewaltigung vorliegen. Nach Auffassung des BGH liegt eine Vergewaltigung vor, wenn die sexuelle Handlung mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist. Eine besondere Erniedrigung ist entgegen einer sprachlogischen Auslegung des §177 VI Nr. 1 nicht nötig, wird aber in der Regel angenommen. Belanglos kann es dann sein, ob die Tat Vergewaltigung genannt wird oder nicht.

Somit könnte meiner Einschätzung nach eine Vergewaltigung vorliegen, wenn man beim Oralsex nicht rechtzeitig vorher Bescheid sagt, obwohl das mit dem Sexualpartner so abgesprochen war. Wobei dann die strafbare Handlung nicht im Unterlassen des Bescheidgebens, sondern in der Ejakulation in den Mund des Opfers liegt, die dadurch vorgebeugt werden sollte.

Im Endeffekt muss es wohl heißen: Es kommt darauf an ...

Gute Frage ob das rechtlich grob wie „stealthing“ einzuordnen wäre. Auch wenn die Sachlage ja anders ist. Ggf werden ja Krankheiten leichter überragen.

Ggf in Richtung sexuelle Nötigung.

Aber wie beim Stealthing ist der Nachweis, was abgesprochen war, schwierig.

Letztendlich macht es am meisten Sinn, wenn Du zuvor eine Mail mit Lesebestätigung schickt und es somit abklärst, sofern es zu einem Rechtsstreit kommen sollte... ;-)

P.S. nicht böse sein, aber manche Fragen von Dir kann man nicht ernst nehmen...

LouPing  17.09.2019, 15:52

Mir schwebte spontan eine notarielle Beteiligung vor.

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Es gibt da keine rechtliche Grundlage. Allerdings sollte man sich an Absprachen halten und wenn die Dame nicht will, dass Du in ihrem Mund kommst, musst Du das respektieren.

Ist jetzt kein Straftatbestand, aber fair geht anders.