Mache ich mich damit strafbar (siehe Text)?
Hallo,
Ich habe eine Kette bei Ebay bestellt und die Verkäuferin hat sie mir auch nach der Bezahlung rübergeschickt. Das Problem ist; Der Brief war leer und von der Post kam ein Brief an, wo drinnen stand, dass der Brief beschädigt ist. Meinen Inhalt habe ich nicht gesehen. Also habe ich der Post einen Nachforschungsauftrag gestellt und habe der Frau geschrieben, dass ich mein Geld zurück haben möchte. Diese hat allerdings nicht geantwortet und ich habe dann gesagt, dass ich sonst zur Polizei gehe. Daraufhin hat Sie gesagt, ich solle bestätigen, dass ich keine Wahre erhalten habe und das die Post dies auch bestätigen soll und sie damit zum Anwalt gehen würde. Hab ich mich jetzt damit Strafbar gemacht?
Mfg
6 Antworten

Nein, sie holt sich nur logischerweise einen Anwalt. Das ist ganz normal wenn mit Polizei gedroht wird.


Ich würde einfach bei Ebay anrufen die helfen Dir mit Sicherheit weiter, was man da machen kann.
Es gibt ja auch einen gewissen Käuferschutz, vielleicht erstattet Ebay Dir das Geld zurück.
Außerdem kann Ebay den Verkäufer anschreiben das wirkt manchmal mehr Wunder als wenn Du das selber machst.
Fotografiere den Briefumschlag ab frag Ebay, vielleicht hat sie das nicht ordnungsgemäß verpackt.
Telefonnummer von eBay ist 033203 851 021 viel Glück dabei.

Versandrisiko trägt idR bei einem Privatkauf der Käufer, also Du.
Ausnahme wäre eine Abweichung der vereinbarten Lieferart, also z.B. ihr vereinbart Paket (versichert und verfolgbar), der Absender verschickt aber als Päckchen.
Ein Nachforschungsauftrag kann der Absender stellen, wundert mich daher ein wenig, dass Du diesen gestellt hast.
Polizei hat damit nun mal gar nix zu tun, der Verkäufer wird noch immer rätseln was Du da möchtest und mit meinst und wird Dir deshalb nicht antworten.

Hi,
- welche Versandart war ausgemacht?
- wie hast Du bezahlt?
- was genau war das für ein Umschlag?
- welchen Wert hat die Kette?
Gruß

Nein. Schick ihr einfach den Beweis
