Zuzahlung Rettungswageneinsatz - unter Drohung berechtigt?

4 Antworten

Hallo

Die Zuzahlung beträgt für einen Krankentransport in der Regel maximal 10€. Wegen diesem Betrag lohnt es sich nicht, die Zeit aufzuwenden und deswegen zu klagen etc...

Allerdings ist die Zahlung natürlich nicht rechtens, der KTW wurde gegen den Willen des Patienten gerufen, der die Behandlung eigentlich nicht fortsetzen wollte. Ein "zwangseinweisen" geht so einfach nicht.

SiViHa72  05.10.2019, 20:10

Wenn man nen Unfall hat und der RTW kommt, hat man dem auch nicht zugestimmt.

Und zahlt trotzdem.

1
DerSchokokeks64  05.10.2019, 20:22
@SiViHa72

Das ist etwas anderes. Sofern du fähig bist dich selbst noch zu äußern, entscheidest du. Selbst wenn du mit nem Messer im Bauch an der Straße liegst, kannst du im Prinzip die Behandlung verweigern.

Der KTW wurde gegen den Willen des Patienten angefordert, das verbietet alleine schon die Krankenkasse, dann einen sogenannten Transportschein zu erstellen.

0

Wenn ein Arzt den Eindruck hat, dass eine ernste Situation vorliegt, die eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie notwendig macht, dann darf er das.
Macht er das nicht und es paasiert was, kann man ihm unterlassene Hilfeleistung unterstellen.

Das ist der normale rechtliche Weg, wenn Zweifel an der sogenannten Verweigerungsfähigkeit bestehen, sei es durch eine starke Alkoholisierung, Drogenkonsum oder durch psychiatrische Erkrankungen, endweder derjenige kommt freiwillig mit oder es MUSS die Polizei hinzugezogen werden, da dies diese die einstigste Institution ist, die rechtlich gesehen zur Anwendung von körperlichen Zwangsmaßnahmen berechtigt ist. Heißt im Ergebnis, endweder der Patient wird zu einem letztendlich freiwilligen Transport überzeugt oder es kommt die Polizei, die kann dann endweder sagen, die Person verbleibt vor Ort oder sie entscheiden sich zu Zwangsmaßnahmen. Die "Erpressung" ist eine ganz normale Aufklärung über die möglichen Konsequenzen einer Entscheidung zur Behandlungs- und Transportverweigerung, der Patient muss ja wissen, was dann geschieht, um sich daraus ein vollständiges Bild für seine Entscheidung machen zu können, Informationen dem Patienten vorenthalten, das darf man nicht, nur wenn er ein vollständiges Bild von der Gesamtsituation hat, kann er sich entscheiden, fehlen wichtige Informationen, dann entscheidet er sich anders, weil er die Folgen gar nicht kannte.

Rechtlich ist es im Ergebnis so, dass er ohne körperlichen Zwang freiwillig mitgefahren ist, daher MUSS er die Zuzahlung in Höhe von 10€ an die Krankenkasse bezahlen. Er hätte ablehnen können, dann wäre die Polizei gekommen und hätte als Staatsgewalt die endgültige Entscheidung getroffen. Tipp: Wenn ihr sehr wenig Geld habt, dann beantragt bei eurer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung, diese betrifft sämtliche Kassenleistungen, also auch Medikamente wo er eigentlich etwas zuzahlen müsste muss er dann nicht's zuzahlen.

Die sog. "Erpressung" mag seine Wahrnehmung gewesen sein. Ich gehe jedoch stark davon aus, dass die Ärzte keinen Beschluss erlassen haben, sondern ihn überredet haben.

Damit ist er freiwillig gefahren.

Im Übrigen ist es für die Rechnung gleich, ob er freiwillig und unfreiwillig mitgefahren ist. Der Transport wurde veranlasst und durchgeführt. Damit wurde die Leistung erbracht. Den Rettungsdienst trifft nicht das Verschulden für die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Patienten und einem Dritten.

Er hätte die Fahrt ganz klar verweigern müssen. Indem er z.B. einfach gegangen wäre, hätte er klar gemacht, dass er keine Mitfahrt will und nie veranlasst hat.

Er wird den Eigenanteil wohl bezahlen müssen.