Darf man als Thüringer Polizist beispielsweise wenn man in NRW ist, seine Waffe mitnehmen?

3 Antworten

Ja, man darf als Thüringer Polizist unter bestimmten Umständen seine Waffe auch nach NRW mit nehmen.

Es gibt eine so genannte Eilzuständigkeit, dass heißt: Wenn ein Thüringer Polizeibeamter eine Straftat in NRW beobachtet darf und muss er ggf. natürlich auch eingreifen. Dann würde später aber die Landespolizei NRW übernehmen.

Mahmuttt899 
Fragesteller
 01.09.2019, 12:32

Was heißt denn unter bestimmten Umständen? Wenn ich jetzt mehrmals nach NRW fahren in meiner Freizeit, da meine Familie dort lebt, müsste ich meine Waffe also i.d.R. zuhause in Thüringen lassen? So eine Waffe kann man ja unter Umständen als Polizist immer gebrauchen

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peti12314  01.09.2019, 12:34
@Mahmuttt899

Du brauchst generell eine Genehmigung wenn du die Dienstwaffe mit nach Hause nehmen willst. Das meine ich mit "bestimmten Umständen", da gibt es dann einige Sachen die noch beachtet werden müssen, z.B die Lagerung der Dienstwaffe.

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wiki01  01.09.2019, 12:32

Genau, ich kenne das als eilige Zuständigkeit, mit der sich der Beamte in den Dienst versetzt. Aber nur aus NS. Anscheinend aber nicht nur dort.

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peti12314  01.09.2019, 12:42
@wiki01

Zwischen der Bundespolizei und einer Landespolizei wird die Eilzuständigkeit ja sehr oft angewendet, ich kenne es auch nur daher :)

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Ein Polizist hat nur in dem Bundesland Hoheitsrechte in dem er Arbeitet. Das gleiche gilt auch für die Dienstwaffe. Solltest du Privat von Thüringen nach NRW wollen, muss die Waffe zu Hause bleiben. Ausgenommen ist die Amtshilfe, sprich die Thüringer Polizei wird von NRW angefordert und ihr helft in NRW aus (zb. Fußballspiel, Demos etc.).

Außerhalb deines Hoheitsgebietes gelten auch für Polizisten die Deutschen Waffengesetze ;).

Mahmuttt899 
Fragesteller
 01.09.2019, 15:50

Aber eine private Waffe darf ich mitführen oder? Wenn es nicht unbedingt die Dienstwaffe sein muss.

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hoexteraner  01.09.2019, 18:12
@Mahmuttt899

Private Waffen werden anders behandelt als Dienstwaffen und unterliegen dem ganz normalen Waffengesetz. Du brauchst also eine entsprechende Berechtigung, da der Dienstausweis nur zum Führen der Dienstwaffe berechtigt.

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peti12314  01.09.2019, 16:28

Ein Polizist hat nur Hoheitsrechte in dem Bundesland in welchem er arbeitet? Quatsch.

Es gibt wie ich bereits geschrieben habe die "Eilzuständigkeit".

Man darf die Dienstwaffe auch in einem anderen Bundesland mitführen.

Bitte übertreibt es nicht, es gibt natürlich Bundesländer aber die BRD ist immer noch ein Staat. Polizist ist auch weiterhin Polizist, egal in welchem Bundesland er sich aufhält.

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2punkt0T  01.09.2019, 16:52
@peti12314

Lesen und Verstehen ist in der Schule schon nicht leicht gewesen?.

Wenn man in einer Strafverfolgung ist, sollte klar sein, dass man auch außerhalb seiner Hoheitsgebietes weiter verfolgen darf und die Polizei in dem Bundesland zu Informieren hat. Kurz gesagt: die Eilzuständigkeit.

Sollte ein Amt eines anderen Landes Hilfe brauchen, gibt es die Möglichkeit Polizisten innerhalb der BRD anzufordern. Kurz gesagt: Amtshilfe (Hoheitsrechte werden für die Tätigkeit in dem anderen Bundesland übernommen)

Sollte ich Privat unterwegs sein und will meine Dienstwaffe tragen, habe ich dazu nur das Recht im eigenen Hoheitsgebiet, verlasse ich diesen, gelten die normalen Waffenrechte. Sollte sich beim Familienausflug in NRW ein Schuss lösen, wird es schwierig dem Vorgesetzten in Thüringen das zu erklären!.

Thema Hoheitsrechte:

Sollte mich im Land Brandenburg ein Polizist mit Berliner Wappen anhalten und eine Verkehrskontrolle durchführen, werde ich diesem bestimmt nicht meinen Führerschein oder Fahrzeugschein geben und weiter fahren.

Nur weil man Polizist ist, hat man nicht das Recht dazu scheibe zu spielen ;).

In der Feuerwehr gibt es ein Spruch: Bei Menschenrettung kann man Feuerwehr Dienstvorschriften außer kraft setzen, entweder man ist der Held oder man steht vor Gericht ;). So in etwa ist es auch bei diesem Thema.

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peti12314  01.09.2019, 17:03
@2punkt0T

"Sollte mich im Land Brandenburg ein Polizist mit Berliner Wappen anhalten und eine Verkehrskontrolle durchführen, werde ich diesem bestimmt nicht meinen Führerschein oder Fahrzeugschein geben und weiter fahren. "

Dann werden andere Maßnahmen vollzogen. Du hast keine Ahnung. Schau dir mal an was Eilzuständigkeit heißt, damit darf dich auch ein bayrischer Kollege in Hamburg kontrollieren. Auch ein Bundespolizist darf dich mitten im Wohngebiet kontrollieren und genauso ein Landespolizist am Bahnhof.

Ein Polizist darf sich jederzeit in den Dienst versetzen, dass heißt beispielsweise:

Ein Bundespolizist sieht privat das du mitten in der Stadt (wo die Zuständigkeit in der Regel aufhört) eine Straftat begehst, versetzt sich in den Dienst und handelt auf Grundlage der Eilzuständigkeit.

Oder wie glaubst du z.B das die ganzen Kollegen die in anderen Bundesländern wohnen als sie arbeiten mit Uniform in der Bahn nach Hause fahren? Ohne Dienstwaffe? Das glaubst du doch nicht wirklich.

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hoexteraner  01.09.2019, 17:05

In den deutschen Waffengesetzen steht ausdrücklich drin, dass ihre Gültigkeit für "Angehörige der Polizeien des Bundes und der Länder" eingeschränkt ist. Die ausgenommenen Paragraphen werden von den jeweiligen Dienstherren durch Erlasse geregelt - eine Rückführung in den Geltungsbereich des WaffG ist meines Wissens in keinem Bundesland enthalten.

In der Praxis heißt das: Wenn ich das freundliche Angebot der Deutschen Bahn nutze, sie in Uniform kostenlos zu nutzen, kann ich mich problemlos mit Waffe in den Zug setzen und quer durch Deutschland fahren, ohne an der Landesgrenze plötzlich zum Zivilisten zu werden.

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2punkt0T  01.09.2019, 17:20
@hoexteraner

Dann hat sich das Mittlerweile geändert, vor 5 Jahren wurden wir noch darin Unterrichtet die Dienstwaffe an der Landesgrenze zu Entladen und Einzuschließen, wenn wir zum Tanken von Berlin nach Brandenburg wollten. Hat zwar niemand gemacht, doch laut Gesetzt war es wohl so.

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hoexteraner  01.09.2019, 18:06
@2punkt0T

Wie gesagt regeln die Länder das für sich. Mag durchaus sein, dass Berlin seinen Polizisten da sehr wenige Freiheiten lässt (was mich nicht sonderlich wundern würde).

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Soweit ich weiß, dürfen nur Kripobeamte eine Waffe außerhalb des Dienstes führen.

Anonymus52738  01.09.2019, 12:14

Nein auch normale Streifenbeamten. Völlig Blödsinn

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Mahmuttt899 
Fragesteller
 01.09.2019, 12:17
@Anonymus52738

Warum ist das denn Blödsinn? Normalerweise sagt man ja, dass Polizeibeamte immer im Dienst sind, auch wenn sie frei haben.

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hoexteraner  01.09.2019, 12:19

Das lässt sich nicht sagen, weil sich die Regelungen der Bundesländer durchaus unterscheiden.

In NRW darf jeder Polizist unter bestimmten Voraussetzungen seine Waffe auch außerhalb des Dienstes führen.

Zumal auch "Kripobeamte" ganz normale Polizisten sind...

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Mahmuttt899 
Fragesteller
 01.09.2019, 12:33
@hoexteraner

Und in Thüringen? Kann ich das irgendwo im Internet nachlesen? Ich weiß nicht unter welchem Gesetz das alles steht. Wenn ich im Internet „Polizeigesetze Thüringen“ eingebe kommt beispielsweise nichts sinnvolles raus

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hoexteraner  01.09.2019, 12:46
@Mahmuttt899

Das kannst du vermutlich nicht im Internet nachlesen, weil es nicht durch öffentlich zugängliche Gesetze, sondern durch Dienstanweisungen und Verordnungen geregelt ist.

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wiki01  01.09.2019, 12:25

Dann weißt du eben nichts.

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Hinkelsteiner  01.09.2019, 12:27
@wiki01

Was für ein unfassbares und unverdientes Glück, dass wir dich haben!

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