Strafrecht – die neusten Beiträge

Meinung des Tages: Schwangerschaftsabbrüche sollen rechtmäßig werden – wäre eine Durchsetzung vor den Neuwahlen sinnvoll?

Triggerwarnung: In dieser Meinung des Tages kommen Themen wie Schwangerschaft(sabbruch) sowie sexuelle Übergriffe vor.

Der Paragraf 218 dürfte zu den bekanntesten und umstrittensten in Deutschland führen. Er regelt die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Doch womöglich könnte dieser nun aus dem Strafgesetzbuch verschwinden.

Aktueller Stand

Der Abbruch von Schwangerschaften gilt derzeit als rechtswidrig, außer es besteht eine Gefahr für Leib und Leben der Schwangeren. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Schwangerschaft Folge einer Sexualstraftat ist.

Wenn innerhalb der ersten 12 Wochen die Schwangerschaft aus anderen Gründen beendet wird, bedarf es dafür eines Gesprächs bei der Beratungsstelle – das Vorgehen bleibt zwar straffrei, ist aber per Definition dennoch rechtswidrig.

Das soll geändert werden

328 Bundestagsabgeordnete wollen, dass es eine Reform gibt. Im Strafgesetzbuch soll künftig nur mehr geklärt werden, was geschieht, wenn der Abbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren durchgeführt wird. Alles andere soll im „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ geklärt werden. Unter anderem auch, dass Abtreibungen bis zur 12 Woche rechtmäßig sein sollen, wenn eine Beratung erfolgt ist und ein Arzt den Abbruch durchführt.

Ob es noch vor den Neuwahlen dazu kommt, dass der Paragraf abgeschafft wird, ist fraglich. Buschmann lehnt eine Reform vor den Neuwahlen ab, auch die Union möchte keine Gesetze mehr beschließen. Doch: Für die Änderung bedarf es 367 Stimmen – das heißt derzeit fehlen nur noch 39. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass noch einige Stimmen von SPD, Grünen, Linken sowie von einigen des BSW dazu kommen könnten. Obwohl Union und FDP sich dagegen ausgesprochen haben, wird außerdem damit gerechnet, dass einige Stimmen von den Mitgliedern kommen könnten. 

Unsere Fragen an Euch:

  • Denkt Ihr, dass die nötigen Stimmen zusammenkommen werden?
  • Was wären mittel- und auch langfristig Konsequenzen der Abschaffung?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und bitten Euch, auch bei diesem sensiblen Thema unsere Netiquette zu beachten.

Vielen Dank und viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bild zum Beitrag
Der Paragraf sollte vor den Neuwahlen abgeschafft werden, da... 64%
Der Paragraf sollte gar nicht abgeschafft werden, denn... 29%
Der Paragraf kann danach abgeschafft werden, weil... 7%
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Kann Scholz den Lindner nach dessen Kündigung hintenrum verknacken lassen?

Momentan regiert Bundespräsident Steinmeier (SPD), Kanzler Scholz (SPD) und Innenministerin Faeser (SPD). Hierdurch rutscht die Exekutive in die Hände einer Partei. Die Entscheidungsketten sind dadurch im exekutiven Strang sehr kurzgeschlossen. Kann dies innerhalb der Ampel Koalition gegenwärtig mißbraucht werden?

Kanzler Scholz hat den Finanzminister Lindner (FDP) gestern gekündigt. Er hat sich hierfür beim Bundespräsidenten rückversichert:

-- „Franz-Walter ich muss diesen Finanzminister kündigen. Dem kann ich net mehr vertrauen...“

-- „Ja, Scholzi, hast recht... Machen wir... Sind doch irgendwie Genossen... Aber häng es nicht so aus, weil ich muss Neutralität bewahren... irgendwie zumindest...“

Kann nun der Scholz bei der Innenministerin anrufen und den gekündigten Lindner strafrechtlich wegen seinem Positionspapier belangen:

-- „Genossin Nancy. Du, der böse Finanzminister hat alles durcheinander gebracht. Der hat das mit Absicht getan. Das muss doch strafrechtliche Konsequenzen haben!“

-- „Yoa Scholzi. Ich ruf mal beim Generalbundesanwalt an und schau mal, was ich da in die Wege leiten kann. Der hat das bestimmt mit Absicht gemacht... Hast du gut gemacht den zu kündigen...”

Wenn nun die Innenministerin von der SPD etwas bei den Staatsanwälten bohrt:

-- „Hören Sie Herr Generalbundesanwalt. Lindner ist eine Bedrohung für die Demokratie. Er hat seine Position schamlos mißbraucht und einen schweren Vertrauensbruch begangen. Das ist Verrat! Wir müssen den in Untersuchungshaft nehmen, bevor er abhaut.“

Als nächstes klingelt ein Sondereinsatzkommando beim Christian Lindner:

-- „MITKOMMEN!“

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Wie könnte man Rettungskräfte besser schützen?

Als Notfallsanitäter in gewissen Regionen sind Drohungen leider Tagesordnung. „Die Person muss wiederbelebt werden wenn ihr das nicht schafft wisst ihr Bescheid zu welchem Familienclan wir gehören“.

Als Notfallsanitäter muss man in bestimmten Gebieten in der Nähe von grösseren Städten präventiv die Polizei einberufen weil es einfach nicht anders geht aber auch die Polizei hat keine unbegrenzten Ressourcen.

Der Höhepunkt geschah in NRW als eine reanimationspflichtige Person leider nicht gerettet werden konnte und eine Clanfamilie in das Krankenhaus spazierte und angestellte verprügelte und die Inneneinrichtung unbrauchbar machte. Der Fall ging durch die Medien. Vorher machten die angehörigen schon Bemerkungen das alles glatt läuft oder man den Clan kennenlernt damit man versteht wen man gegenüber hat.

Was kann die Politik tun? Mir blutet das Herz in diesem Land. Als Mensch der dafür lebt anderen zu helfen

Es ist für mich unfassbar. Man gehr morgens zur Arbeit und verabschiedet sich von Kind und Frau und am nächsten Tag könnte die Polizei klopfen und mitteilen das man in das Koma geprügelt wurde weil man an die falsche Person geraten ist.

Solche Zustände machen mich traurig und wütend und brechen mir das Herz. Was kann die Politik tun? Sicherheitsdienste kann sich nicht jedes Krankenhaus leisten und die Polizei ist überfordert.

Die Täter aus dem NRW Krankenhaus durften das gewahrsam binnen eines Tages verlassen. Mir platzt die Hutschnur weil mich das traurig macht. Man gibt alles

Als Notfallsanitäter ist man in der Schweiz oder in Luxemburg besser aufgehoben wenn die Verzweiflung der Menschen nicht das ist was am Herzen liegt

Ich wünsche mir politische Maßnahmen

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Seit 2 Jahren Bleidigungen, was tun?

Hallo zusammen,

ich schreibe für einen Verwandten, der aktuell ein ernstes Problem hat und nicht weiß, wie er damit umgehen soll. Er arbeitet als Hausmeister in einem Mehrfamilienhaus. Vor zwei Jahren musste ein Mieter aufgrund einer Kündigung und Klage ausziehen. Es gab damals einen heftigen Streit zwischen dem Mieter und dem Vermieter. Der Mieter hat daraufhin heimlich Sachbeschädigungen am Haus vorgenommen und seine Miete nicht gezahlt. Mein Verwandter hat diese Vorfälle dokumentiert und dem Vermieter gemeldet. Seitdem sieht der Ex-Mieter meinen Verwandten als seinen Feind.

Der Ex-Mieter wohnt inzwischen woanders, aber er hat es sich offenbar zum Ziel gesetzt, meinem Verwandten das Leben schwer zu machen. Seit zwei Jahren fährt er immer wieder um das Haus herum und beleidigt und bedroht meinen Verwandten, wenn er ihn sieht.

Vor etwa acht Monaten kam es ebenfalls zu Beleidigungen. Der Ex-Mieter hielt damals mit dem Auto vor der Eingangstür und beschimpfte meinen Verwandten, seine Frau und Kinder aufs Übelste. Glücklicherweise wurde diese Szene von der Überwachungskamera des Hauses aufgenommen. Mein Verwandter hatte jedoch zu dieser Zeit andere persönliche Probleme und konnte deswegen nicht sofort zur Polizei gehen, um eine Anzeige zu erstatten. Leider hat er dadurch die Frist von drei Monaten zur Stellung eines Strafantrags verpasst.

Vor ein paar Tagen wiederholte sich der Vorfall: Der Ex-Mieter hielt erneut mit dem Auto vor dem Haus und beleidigte meinen Verwandten. Dieses Mal gibt es jedoch keine Zeugen und keine Videoaufnahmen, nur die Aussage meines Verwandten.

Nun ist die Frage: Wie kann ich meinem Verwandten helfen? Was kann er in dieser Situation tun, um sich zu wehren?

Mieter, Recht, Gesetz, Beleidigung, Rechtslage, Strafe, Strafrecht

betrunken e scooter gefahren?

ich wollte gestern nacht mit einem e Scooter zurück in meine Wohnung fahren. jedoch bin ich nur 1 min weit gekommen, weil dummerweise die Polizei direkt hinter mir war und sie mich natürlich angehalten hat. Ich musste einen Alkoholtest machen und hatte 1,2 Promille. Jetzt muss ich noch den Bluttest abwarten. Ich weiß, dass es keine rolle spielt, aber ich war vollkommen klar im kopf und habe mich ganz normal verhalten.

Jetzt frage ich mich, womit ich rechnen muss. Ich bin noch nie polizeilich oder ähnliches irgendwo aufgefallen. Ich bin generell jemand der sich bei allen dingen ans Gesetz hält, ich bin zwar noch jung, aber stehe eigentlich gut im Leben drin und bin jetzt nicht einer der nichts im leben hinbekommt, ein Alkohol/Drogenproblem hat... Dazu habe ich meinen Fehler eingesehen, was ich bei der Polizei klar kommuniziert habe. Ich habe mich die ganze zeit kooperativ gegeben und bin generell der Meinung, dass ich trotz meiner Straftat, einen "guten" Eindruck bei den Polizisten hinterlassen habe.

Ich meine klar, auf dem Papier bin ich alkoholisiert mit einem Fahrzeug gefahren. Ich hatte 1,2 Promille, dass ist eine Straftat. Ich finde aber dass man das alles auch in relation setzen muss. Es war "nur" ein E Scooter, ich war nur eine minute, wenn überhaupt unterwegs und bin ganz normal gefahren. Einen kompletten Entzug der Fahrerlaubnis oder ähnliches finde ich vollkommen übertrieben. Ich sehe es ein meinen Führerschein für einen bis drei Monate abzugeben und eine Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit zu zahlen. Mehr finde ich da einfach nicht gerecht. Und ich weiß, dass das was im Gesetz steht, nicht automatisch auch so stimmt. Es muss der Sachverhalt geprüft werden.

Gibt es irgendwelche Leute die da ein gutachten der ganzen Situation machen und daraufhin ihre Entscheidung treffen?

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Polizei stürmt rechte Veranstaltung in Rheinland-Pfalz?

Die Polizei hat in Hachenburg (Rheinland-Pfalz) heute Nacht eine rechte Kampfsport-Veranstaltung der Partei "Der III. Weg" auf einem Privatgelände gestürmt und die Personalien von 130 Personen aufgenommen. Nennenswerte Straftaten/Ordnungswidrigkeiten wurden indes nicht festgestellt: Lediglich ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz und einmal Beleidigung (siehe hier).

Der rheinland-pfälzische Innenminister und Jurist Michael Ebling (SPD) lässt sich hierzu in Medien wie folgt zitieren: "Wir lassen nicht zu, dass sich Extremisten in unserem Land versammeln und ihre menschenfeindlichen Ideologien und ihre Gewaltkultur ungehindert ausleben. Unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Verfassungsfeinden ist nicht verhandelbar" (siehe hier).

Es ist ziemlich offensichtlich, dass dem politischen Gegner hier Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit schlicht abgesprochen werden, weil er als "Extremist" betrachtet wird. Indes verfügen auch angebliche oder tatsächliche Extremisten über Grundrechte - und zwar nicht weniger als Demokraten.

Bürgern Rechte wie die Versammlungsfreiheit einfach abzusprechen ist insofern selbst verfassungswidrig. Vorliegend ging es offenkundig auch nicht darum, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren - also bevorstehende Straftaten zu verhindern. Sondern ausschließlich darum, Andersdenkende zu stören und ihre Personalien abzugreifen.

Findet Ihr das Vorgehen der Polizei moralisch vertretbar?

Ja, Rechte haben keine Rechte. 78%
Nein, der Staat muss sich an seine eigenen Gesetze halten. 22%
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Richtig, dass Behinderte bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen?

In Deutschland dürfen behinderte Ungeborene bis unmittelbar vor der Geburt (konkret: bis zum Einsetzen der Wehen) abgetrieben werden (siehe dazu hier und hier). Den Ungeborenen wird dabei durch den Bauch der Schwangeren eine tödliche Kaliumchlorid-Spritze ins Herz injiziert. Anschließend muss diese das tote Kind gebären.

Bis zum 1. Oktober 1995 war die sogenannte "embryopathische Indikation" explizit im Gesetz geregelt und beinhaltete eine Frist von fünf Monaten und zwei Wochen (siehe dazu hier).

In der seit 1995 geltenden Gesetzeslage wird nun in § 218a Abs. 2 StGB ausschließlich auf die seelische Gesundheit der Schwangeren abgestellt und somit verschleiert, dass es um die Tötung aufgrund einer Behinderung geht. Die zeitliche Begrenzung wurde gänzlich aufgehoben.

Es geht dabei ausdrücklich nicht nur um lebensunfähige Ungeborene, sondern auch etwa um Kinder mit Trisomie-21, die zwischen 60 und 80 Jahre alt werden und ein glückliches Leben haben können. Nach ärztlichen Schätzungen werden 90 Prozent der Trisomie-Babys abgetrieben (siehe hier).

Als der AfD-Politiker Björn Höcke vor einem Jahr äußerte, dass er die Unterrichtung von Behinderten in Förderschulen bevorzuge - über Jahrzehnte Praxis in der Bundesrepublik - wurde ihm ein "Angriff auf die Menschenwürde" vorgeworfen. Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, unkte "angesichts dieser menschenfeindlichen Haltung können wir nur ahnen, wie Herr Höcke mit Menschen mit Behinderung umgehen möchte" (siehe hier).

Offenkundig sollte mit dieser Aussage insinuiert werden, dass Höcke Behinderten das Lebensrecht abspreche. Ironischerweise tut die aktuelle Gesetzeslage genau das. Es ist aus meiner Sicht wenig glaubwürdig, wenn Politiker in Sonntagsreden über schulische "Inklusion" reden und gleichzeitig zuzulassen, dass der Großteil eben jener Behinderten vorgeburtlich getötet wird.

Findet Ihr es richtig, dass behinderte Ungeborene in Deutschland bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen?

Ja. 64%
Nein. 36%
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