Sollte Deutschland auch Asylbewerber bei geringfügigen Straftaten, wie Ladendiebstahl oder Sachbeschädigung, abschieben?
84 Stimmen
22 Antworten
Zumindest diese Personen keine steuerpflichtige Arbeit haben.
Nein, es geht darum, dass der Straffällige die Strafe begleichen kann, ohne dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
GG Art.3 (1)
Das bedeutet z. B., dass Arbeitslose nicht strenger bestraft werden dürfen als Arbeitende.
Irrtum. Es sind keine Arbeitslosen, sondern Sozialhilfe-Empfänger im Asylstatus. Besagte Personen sind zwar Transfergeldempfänger, aber ohne Arbeitserlaubnis. Benachteiligung in Deinem Sinne liegt also nicht vor.
Kommt drauf an ..
Schwarzfahren oder eine Cola mitgehen lassen sicher nicht.
Bei Sachbeschädigung würde ich schon genau hinschauen. Wer einen Feuerlöscher in die Windschutzscheibe eines Rettungswagens wirft, oder auch nur jemand bedroht mit einem Messer, den würde ich sofort vor die wahl stellen: sofort ausreisen incl wiedereinreiseverbot, oder in U Haft, Prozess, Strafe absitzen und dann Ausweisung.
Zumindest aber der zweiten Straftat. Denn wer hier Schutz sucht, hat keine Straftaten zu begehen. Egal welcher Art.
Ich schwanke zwischen Antwort 1 und zwei. Jeder macht mal Fehler. Kommt darauf an, ob es ein absoluter Ausrutscher war, oder ob er "auffällig" ist. Die nordamerikanischen Indianer haben ein Sprichwort, - "Wer Hühner stielt, stielt auch Büffel." Ausserdem ist es ein schlechtes Zeichen und ne Unverschämtheit, an einem Ort, wo man Schutz sucht, gegen Recht und Ordnung zu handeln. Also, ab dafür!
Die nordamerikanischen Indianer haben ein Sprichwort: "Wer Hühner stielt, stielt auch Büffel."
Im Deutschen sagt man: Die Katze lässt das Mausen nicht.
Beide Sprichwörter sind dumm, weil sie die Möglichkeit ausschließen, dass Menschen sich bessern können.
Zusatzfrage: Wie sollen Deutsche ("Biodeutsche", "Blutdeutsche" ... wie heißt das in deinem Jargon?) bestraft werden, wenn sie Bagatelldelikte begehen? Ausgewiesen werden können sie ja nicht. Gefänginisstrafe? Verbot, Beamter zu werden?
Ich habe ja gesagt, wenn es ein Ausrutscher war, das kann jedem mal passieren. Aber bei einer starken Tendenz zur Kriminalität, müsste man sich überlegen zu handeln. Man kann ihm ja vermitteln, daß er ab nun ein vorbildliches Leben führen soll, oder dieses in seiner Heimat fortzusetzen. Die einheimischen Rabauken kann man nicht ausweisen, aber eben bestrafen.
Du darfst nicht erwarten, dass NACH einem Delikt eine " Besserung" eintritt. Es geht primär erst um die Straftat, dann um die Rehabilitation.
Sprichwörter hin oder her, es gibt ein Strafrecht, dass Delikte mit einem Strafmaß belegt. Wer also eine Ordnung verletzt oder ein Gesetz übertritt, wird (sollte !) völlig unabhängig von Geschlecht, Status und Herkunft dafür bestraft. Warum sollte man diese Regelung für einen Migranten lockern ?
Natürlich muss sich jeder benehmen, vor allem Gäste, aber wir sollten uns lieber auf schwerere Straftaten konezntrieren - selbst die kriegen wir ja nicht hin. Außerdem wäre das absolut unmöglich, jeden sofort abzuschieben, der einen Kaugummi klaut, oder den Fußball des Nachbarskindes kaputt macht.
Arbeitslose strenger zu bestrafen als andere ist grundgesetzwidrig.