Sex zwischen Erwachsenem und Jugendlicher (Ethische und juristische Dimension)
In Deutschland ist Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen bis auf gewisse Ausnahmem legal, auch 40 und 14 wäre erstmal legal.
Trotzdem ist es so, dass solche Verhältnisse auf der ethischen Ebene oft stark kritisiert werden und manche dem Erwachsenen sogar den Tod wünschen etc.
Woher kommt diese Diskrepanz? Wenn es in der Gesellschaft dermaßem schlecht ankommt, wieso bestraft es der Gesetzgeber dann nicht?
(Ich selbst bin in der Frage neutral, ich verstehe nur die Diskrepanz nicht.)
6 Antworten
Weil es an sich um den Schutz des sexuellen Selbstbestimmung geht. Es sollte bei einem guten Strafrecht NUR darum gehen Opfer und andere Schutzobejte zu schützen. Es ist gerade nicht Aufgabe des Strafrecht einem allgemeinen Moralempfinden gerecht zu werden.
Es ist insgesamt eher so, das das deutsche Strafrecht in vielen Bereichen Dinge unter Strafe stellt, bei denen das nicht notwendig ist und damit auch nicht angebracht.
Das Problem des Strafrechts ist eher, das man immer neue Straftatbestände schaft und Strafen verschärft. Das Tatbestände wieder abgeschaft oder entschärft werden passiert extrem selten. Das führt zu einer Salamidiktatur, bei der die Freiheit Scheibe um Scheibe weggeschnitten wird.
Wenn es in der Gesellschaft dermaßem schlecht ankommt, wieso bestraft es der Gesetzgeber dann nicht?
Recht und Rechtsempfinden sowie Recht und Gerechtigkeit überlappen sich leider wesentlich weniger stark, als man annehmen und hoffen darf. Das passiert uns bei anderen Themen ja auch wieder und wieder.
Zweitens kommen solche Verhältnisse mit Mädchen unter 16 ja wirklich nur sehr selten vor, so dass kaum öffentlicher Druck herrscht und einfach andere Dinge immer wichtiger sind, als gerade hier Gesetzesänderungen zu erwirken.
Die Politik sollte hier aber das Recht anpassen und eine maximale Altersdifferent bei U16 vorschreiben.
Ich müsste nochmal die Gesetzeslage Prüfen hatte aber im Kopf dass es nicht legal sei (was aufgrund des immensen Machtunterschied und der zu unterstellenden noch nicht abgeschlossenen Persönlichkeitsentwicklung bei jugendlichen und hohen Missbrauchsgefahr für mich auch nachvollziehbar ist und von mir befürwortet würde - hier sollte ein Altersunterschied von mehr als 5 Jahren in meinen Augen noch nicht legal sein, dazu wären aber weite Experteneinschätzungen nötig)
Es ist sicher richtig, dass einige Personen gerade bei sensiblen Themen übermäßig emotional reagieren und vom Strafzweck abweichen ist aber leider richtig (noch bedenklicher finde ich hier eher der Hass der Menschen entgegen schlägt die nichts getan haben aber mit Tätern assoziiert werden, weil sie bestimmte Gruppenmerkmale teilen) - die Rechtslage sollte aber nie von der öffentlichen Meinung zum Sachverhalt sondern von wissenschaftlichen Grundlagen abhängig sein
Es geht um die Selbstbestimmung von Jugendlichen, nicht um die sexuelle Verfügbarkeit für ältere Männer.
du wirfst die Gesetzgebung eines Landes und die Gesellschaft dieses Landes in einen Topf
nicht alle Gesetze sagen jedem zu - es besteht aber allgemein der Konsens, dass man - um der Ordnung willen, die ein Staat ja braucht - sich auf einheitliche Rechtsprechung einigen und diese dann auch anerkennen muss
es hat nichts damit zu tun, dass einem jeden die Gesetze gefallen oder nicht, man muss sie aber akzeptieren, wie sie sind und sich daran halten
wenn jeder tun und treiben könnte, was er will, wo soll das hinführen ? - genau: ins Chaos
Da ist das, was du im Kopf hast, falsch.
§ 182 StGB greift nur bei Ausnutzen einer Zwangslage, Bezahlung oder Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung. In allen anderen Fällen ist es nicht strafbar. Das bestätigt übrigens auch das Urteil des OLG Brandenburg (Urteil vom 24.03.2016, Az. 9 UF 132/15,) bei den die Beziehung einer 15-Jährigen zu ihrem 47 Jahre alten Onkel gegen den Willen der Eltern durchgesetzt wurde.