Nachstellung oder welche Form der Straftat ist es?

5 Antworten

Guten Tag!

Denkbar wäre hierbei eine Beleidigung nach § 185 StGB in Bezug auf die letzte Äußerung, die der Arzt getätigt hat ("Jetzt hast du deine wahre Fratze gezeigt"). Objektiv muss die Beleidigungshandlung geeignet sein, die persönliche Ehre des Opfers nicht unerheblich zu verletzen, indem der Täter seine Geringschätzung beziehungsweise Missachtung gegenüber dem Opfer zum Ausdruck bringt. Ob sich das Opfer subjektiv verletzt fühlt, ist dabei unerheblich.

Das ist hier schwierig zu beurteilen. Obwohl ,,Fratze“ eine herabwürdigende Äußerung darstellt, die auf das äußere Erscheinungsbild des Gesichts abstellt, lässt es sich in diesem Kontext eher als respektloses, unhöfliches und provokantes Verhalten bewerten. Nicht jedes Verhalten wie im konkreten Fall erfüllt den Straftatbestand der Beleidigung. Hierbei ist die Erheblichkeitsschwelle für eine strafbare Beleidigung eher abzulehnen.

Kurz: Bei seinem Verhalten kann man nur mit dem Kopfschütteln, keine Frage. Für eine Strafbarkeit nach § 185 StGB reicht es eher nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Dipl.-Jur. mit Schwerpunkt in Kriminalwissenschaften

Hi, wahrscheinlich:

Beleidigung (§ 185 StGB):

Die herabsetzenden, ehrverletzenden Äußerungen – insbesondere die Beschimpfung und das Unterstellen moralisch verwerflichen Handelns („Du hast ihn auf dem Gewissen“) – erfüllen sehr wahrscheinlich den Tatbestand der Beleidigung. Hierbei reicht es aus, dass die Äußerungen geeignet sind, die Ehre der betroffenen Person zu verletzen.

Üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB):

Sollte der Mann nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen über sie aufstellen (z. B. sie habe ihren verstorbenen Mann auf dem Gewissen), könnte dies auch als üble Nachrede oder – wenn er wissentlich lügt – als Verleumdung gewertet werden.

  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): behauptet er ehrenrührige Tatsachen gegenüber Dritten, die nicht nachweislich wahr sind.
  • Verleumdung (§ 187 StGB): behauptet er wider besseres Wissen falsche Tatsachen, um sie herabzuwürdigen.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Wirtschaftsrechtsstudent

newcomer  15.12.2024, 16:43

was ich bei all den § als Problem sehe ist dass z.B. Verleumdung erst statt findet wenn sozusagen ein Dritter mit dabei ist. Das gilt auch für üble Nachrede.
Wenn sie allerdings zu zweit sind ist selbst eine Beleidigung schwer durchzusetzen wenn jener behauptet dass er das nicht oder nicht so gesagt hatte

Bergsteiger134 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 11:54

Genau das habe ich gesucht, herzlichen Dank. Das geht in die richitge Richtung. Dieses Verhalten von dem Arzt geht ja schon viele Jahre so, aber nun nimmt es größere Ausmaße an, die nicht mehr tollerierbar sind.

Danke

Erst mal keine!

Meinungsäußerung!

ER ist der Meinung, das sie unter Umständen an dem Tot des Mannes ursächlich ist, durch ihr verhalten, das darf er offen äußern!

Er sagt nicht, das sie ihn umgebracht hat!


Bergsteiger134 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 11:35

Ok, lieben Dank, ich sehe es anders. Aber das macht ja nichts. Deshalb frage ich ja erstmal. Grüße und danke für deine Meinung

StRiW  15.12.2024, 11:42
@Bergsteiger134

Na man kann Menschen nicht dazu zwingen nett zu sein!

Vor allem wenn sie sich nicht mögen!

Er hat sie nicht beleidigt!

Es ist eine Meinung die man äußern darf.

Er darf sie nur nicht im Ort verbreiten, so nach" Die Ilse hat den Max umgebracht. Die hat ihn ermordet"

Das sind klassische Meinungsverschiedenheiten.

Hätte er blöde Kuh etc. gesagt ist es eine Beleidigung.

Man sollte auch unter Umständen die Trauer oder Betroffenheit des Arztes nicht unterschätzen, ggf. in Kombination von Abneigung der Dame gegenüber.

Zu äußern Du bist verantwortlich oder ich bin der Meinung du bist Verantwortlich für den Den Tod eines Menschen ist erstmal nicht zu beanstanden.

Das ist allgemeines Tagesgeschäfft, wenn Menschen sterben, das man jemanden die Schuld gibt!

https://bessergesundleben.de/verbaler-missbrauch-beispiele-und-empfehlungen/

Verbaler Missbrauch: Beispiele und Empfehlungen

4 Minuten

Niemand hat das Recht, andere zu beschimpfen, geringzuschätzen oder schlechtzumachen. Beziehungen zu anderen Menschen müssen immer auf gegenseitigen Respekt aufbauen. Wenn es trotzdem zu verbalem Missbrauch kommt, musst du Grenzen setzen oder diese Situation anzeigen. 

Verbaler Missbrauch ist eine Art von Gewalt, zu der es nicht kommen darf. Wenn du diese Situation erlebst, musst du Maßnahmen treffen und eine Anzeige erstatten. Diese emotionale Verletzung greift die Würde des Opfers an und muss auf jeden Fall verhindert werden.

Wir laden dich heute ein, mit uns über dieses Thema nachzudenken. 

Was ist verbaler Missbrauch?

Der verbale Missbrauch kann wie folgt definiert werden: “Der exzessive Gebrauch der Sprache, um die Würde und Sicherheit einer Person durch Beleidigungen oder Erniedrigungen zu untergraben, entweder auf spontane oder wiederholte Weise.”

Diese Definition macht klar, dass es verschiedene Arten des verbalen Missbrauchs gibt. Es kann sich zum Beispiel um eine Schmähung, einen üblen Kommentar usw. handeln. Der Täter, der die “Autorität” oder das “Privileg” hat, den anderen Menschen zu erniedrigen, greift damit das Selbstwertgefühl des Opfers an. 

Verbaler Missbrauch kann wie jede Art emotionalen Missbrauchs jederzeit und überall vorkommen, wir alle können davon betroffen sein. So können Kinder, Jugendliche, Erwachsene oder ältere Menschen daran leiden. Diese Art von Missbrauch kann in Beziehungen, zwischen Freunden, am Arbeitsplatz, in der Schule usw. vorkommen.


newcomer  15.12.2024, 11:33

Der verbale Missbrauch hinterlässt keine blauen Flecken und keine sichtbaren Wunden, doch es handelt sich trotzdem um eine Art der Gewalt und Misshandlung. Allerdings sind diese Situationen schwieriger zu erkennen.

Dabei kann es unter anderem zu folgenden Verhaltensweisen kommen:

  • Aggressive Wortgefechte (Beleidigungen, Erniedrigungen, Beschämungen)
  • Anklagen und Anschuldigungen
  • Verurteilung und erniedrigende oder beleidigende Kritik
  • Geringschätzung und Herabwürdigung des Opfers
  • Verachtung
  • Befehle und Anschreien, um Dinge zu erzwingen
  • Bedrohungen
  • Demütigende, beschämende Spitznamen

Wir alle können irgendwann die Nerven verlieren und gereizt antworten. Doch in diesem Fall müssen wir darüber nachdenken, bereuen und um Verzeihung bitten, nachdem wir den verursachten Schaden erkannt haben. Doch verbaler Missbrauch ist eine wiederholte Praxis, bei der das Opfer immer wieder geringgeschätzt wird, da der Täter es als unterlegen betrachtet.

Ich sehe hier keine Straftat außer vielleicht eine Beleidigung zum Nachteil des Zahnarztes.

Klingt auch ein wenig nach Wahnvorstellungen.