Meinung des Tages: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Internet?

Hass und Hetze sind seit vielen Jahren leider fest etablierte Begleiterscheinungen, mit denen man beim Surfen im Netz konfrontiert ist. Hierbei wurde bereits häufig eine mögliche Klarnamenpflicht im Netz ins Spiel gebracht. Würde diese dabei helfen, das virtuelle Miteinander zu verbessern?

Diskussionen im Netz: Zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen

Man kennt es womöglich selbst zu gut: Man surft auf den hiesigen Internetplattformen und sieht sich die Kommentarspalten der großen deutschen Tageszeitungen zu brisanten Themen an. Neben gewöhnlichen Meinungsäußerungen und schnippisch-belanglosen Kommentaren entspinnen sich vor dem Auge des politisch interessierten Lesers häufig Meinungsverschiedenheiten, in denen es recht schnell von der Sachebene ins Persönliche übergeht. Wenngleich die Meinungsfreiheit auch im Netz ein zu schützendes Gut ist, wird diese vielfach von Internetnutzern, die sich im Netz in Anonymität wägen, strapaziert. Bedrohungen und Beleidigungen sind lt. Strafgesetzbuch strafbar und nicht alles, was im Netz geäußert wird, lässt sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit subsumieren.

Hassbeiträge im Netz können verschiedene Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten erfüllen. Doch selbst Nutzer, die nicht zwingend an einer Meinungsverschiedenheit beteiligt sind, können Maßnahmen ergreifen, derartigen Äußerungen entgegenzuwirken.

Was kann ich als Nutzer tun, wenn mir Hass im Netz begegnet?

Sofern jemand im Internet auf Inhalte stößt, die strafrechtlich relevant sein könnten, sollte er die Beweise durch mögliche Screenshots sichern und sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder eine der zahlreichen Onlinewachen wenden. Daneben gibt es weitere Meldestellen wie beispielsweise REspect!, die prüfen, ob möglicherweise Gesetze verletzt worden sind. Hilfreich ist es zudem, sich im Netz mit Opfern von Hassrede zu solidarisieren und kritischen Äußerungen entschieden entgegenzuwirken. Die Initiative #ScrollNichtWeg empfiehlt, Empathie für Betroffene zu demonstrieren und Falschmeldungen mit Fakten zu entgegnen. Diese bieten, wenn Falschmeldungen entkräftet werden, am Ende des Tages i.d.R. auch für normale Mitleser einen immensen Mehrwehrt.

Doch gerade mit Blick auf die vermeintliche Anonymität des Internets sowie beleidigenden oder strafrechtlichen Äußerungen, zu denen man sich hinreißen lässt, wurde in der Vergangenheit mehrfach das Thema Klarnamenpflicht im Netz diskutiert...

Klarnamenpflicht im Netz - Was spricht dafür, was dagegen?

Zu den Befürwortern einer Klarnamenpflicht zählt u.a. der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der die Ansicht vertritt, dass die Regeln und Normen der analogen Welt uneingeschränkt auch für die digitale Welt gelten müssten. Der Schleier der Anonymität dürfe Menschen nicht dazu verleiten, Dinge zu äußern, die sie in dieser Form in der analogen Welt niemals äußern würden. Ähnlich sieht es der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft: Eine etwaige Klarnamenpflicht würde in kriminalpolitischer Hinsicht durchaus Sinn ergeben, da diese Ermittlungen erleichtern würde. Allerdings gibt es durchaus auch eine Reihe von Gegenargumenten, die gegen eine Klarnamenpflicht im Netz sprechen: Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass die Klarnamenpflicht die Meinungsfreiheit aus Angst vor Konsequenzen einschränken könnte. In diesem Zusammenhang wird oftmals die Kritik am Arbeitgeber oder die Arbeit von Oppositionellen in repressiven Regimen genannt. Die Frage ist auch, ob eine mögliche Klarnamenpflicht derartige Meinungen letztendlich wirklich reduzieren und ein besseres Miteinander im Netz herbeiführen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Netz? Würdet Ihr diese begrüßen / ablehnen und wieso? Wie könnten Plattformen eine derartige Authentifizierungsmethode überhaupt umsetzen? Und wie begegnet Ihr Hassbeiträgen im Netz? Wart Ihr schon einmal betroffen oder habt Ihr Inhalte angezeigt?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/hetze-im-netz-hate-speech-anzeigen-kampagne-scroll-nicht-weg-rlp-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/facebook-was-wuerde-eine-klarnamenpflicht-bringen

https://www.faz.net/podcasts/wie-erklaere-ich-s-meinem-kind/kindern-erklaert-pseudonyme-und-klarnamenpflicht-im-internet-17758580.html

Ich bin gegen eine Klarnamenpflicht, da... 77%
Ich befürworte eine Klarnamenpflicht, weil... 16%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 7%
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Handelt der Direktor nicht rechtmäßig und nimmt sich zu viel heraus?

Hey,

Kurz zur Vorgeschichte: Ein Schüler von einer fremden Schule hat neulich auf Discord gestreamt, wie er ein Zoom Meeting stürmte und herum brüllte (Das N-Wort ist auch gefallen)... Jedenfalls ist es jemand aus dem indirekten Freundeskreis und daher mussten ich, wie auch andere zu einem Gespräch im Büro mit dem Direktor. Der Direktor hat unverzüglich Verlangt, dass man die Kontaktdaten( Vollständiger Name + Nummer + Adresse + Schule) von ihm herauszugeben, sowie die Kontaktdaten derer die bei Discord anwesend waren(6-7 Leute). Das ganze geschah aber unter einem enormen druck, da die Person die Daten herausgeben musste. Konsequenzen wurden nicht konkret benannt, aber man kann sie schon erahnen. Desweiteren ruft er Schüler auf ihrem Handy an und wenn diese nicht rangehen ruft er über die Handys von Freunden des Schülers an, in der Hoffnung daß diese doch drangehen und zitiert kranke Schüler in die Schule für ein Gespräch(Am Telefon ist er nicht gerade Respektvoll). Aber am schlimmsten ist der Fakt, dass er Anwesende des Discord streams für einen Tag suspendiert, weil sie nichts gegen das trollen gesagt haben (nach dem Motto ,,schweigen ist Gewalt") obwohl es dafür meines Wissens nach keine Rechtsgrundlage o.ä. dafür gibt.

Meine Frage ist ob er im Rahmen seiner Befugnis handelt oder ob er es einfach willkürlich macht. Außerdem würde ich noch gerne wissen was man gegen sowas tun kann

Danke schonmal im voraus <3

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Anzeige aufgrund einer Falschaussage widerlegen oder ruhen lassen?

Meine Tochter und ich wurden wegen eines Unfalls verursacht durch unseren Hund im Mai diesen Jahres auf Treiben eines "Freundes" (jetzt nicht mehr!) wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Mit dem Mann habe ich selbst am Unfalltag gesprochen, der gab uns gar keine Schuld an seinem Sturz, ja, er habe sich erschrocken, aber er ist blöd ausgewichen und musste natürlich hinfallen - aber nicht wegen dem Hund. Von einer Anzeige hielt er nichts. Er erkundigte sich sogar nach meiner Tochter, die letztlich auch gestürzt war und einige unangenehme Schürfwunden (Schotterweg) davontrug.

Wie sich nun herausgestelllt hat, hat der Geschädigte uns auch nicht persönlich angezeigt, sondern seine Tochter. Ich vermute sogar ohne dessen Kenntnis oder Willen, aber das tut vermutlich nichts zur Sache.

Laut Aktenlage hat sie aber ihre Anzeige gegen uns auf die angebliche Schilderung ihres Vaters gestützt. Er soll ihr gesagt haben, dass meine Tochter die Leine nicht festhielt, sondern darauf stand. Das bedeutet nämlich, dass der Hund sich tatsächlich losgerissen hätte, und uns eine Fahrlässigkeit vorgworfen werden könnte, was aber nicht der Fall war und durch die Freundin meiner Tochter bestätigt werden könnte.

Meine Tochter wurde im Juni angezeigt, ich erhielt eine Anzeige erst im August. Aktuell haben wir also zwei Anwälte mit dem Vorgang beauftragt.
Ich bin die Halterin, war aber bei dem Unfall nicht dabei, kann also eigentlich nicht viel dazu aussagen.

Der Ausgang beider Ermittlungsverfahren hat möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf ein nachfolgendes Verfahren durch das Ordnungsamt. Wenn uns also keine Straftat, Ordnungswidrigkeit oder Vergehen nachgewiesen werden kann, ist das natürlich besser für uns. Anderenfalls hat das Folgen für den Hund, schlimmstenfalls bis zur Beschlagnahmung.

Kann man das schon eine vorsätzliche eine Falschaussage nennen? Sollte man dagegen vorgehen? Was passiert, wenn wir dazu z. B. noch den Geschädigten persönlich befragen lassen würden?

Seit Monaten bangen wir wegen der möglichen Folgen durch das Ordnungsamt, ich musste eine neue Versicherung abschließen und wir haben zwei Anwälte beauftragen müssen. Ganz abgesehen davon, dass wir ziemlich verunsichert sind, wenn wir mit dem Hund rausgehen. Was auch nicht gerade hilfreich ist (Hundehalter wissen was ich meine).

Meinen Anwalt werde ich dazu natürlich auch noch näher befragen, aber ich würde gern eine tendenzielle Meinung dazu von euch lesen. Gerne auch mit fundiertem Fachwissen.

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