Lock picking Straftatbestand?
Ich habe gerade das Video https://youtu.be/1THAPWGkacY von Christian Solmecke gesehen, in dem es darum geht, ob das Knacken bzw. picken von Vorhängeschlössern an Brücken legal ist.
Mich würde allerdings interessieren wie es ums lockpicking generell steht.
- Welcher Straftatbestand ist es, wenn ich ein Schloss (Schranktür, Snackautomaten, Mitarbeiter-only-Tür, ...) knacke ohne dabei Dinge zu entwenden, etwas zu beschädigen, order sonst irgendwas zu machen?
- Wie sieht es aus, wenn ich nur das Schloss picke (also den Zylinder drehe), allerdings nicht die Tür/den Automaten öffne?
- Und wie stehe ich rechtlich da, wenn ich ein Schloss picke, es allerdings nicht mehr abschließe, und andere, die das offene Schloss später zufällig bemerken, diesen Umstand ausnutzen?
Die Informationen, die ich per Google gefunden habe sind leider sehr spärlich und weisen nur darauf hin, dass das Knacken wohl strafbar ist, verweisen allerdings nicht auf irgendwelche Paragrafen oder Urteile.
1 Antwort
Hallo, der Anwalt hat es doch erklärt was es mit den Schlößern auf sich hat.
Bei einem Schrank oder so einem Automat glaube ich aber nicht das du so ohne weiteres ungeschoren davon kommst. Der Eigentümmer hat sicher etwas dagegen.
Dass der Eigentümer das nicht klasse findet, ist mir klar, allerdings entspringt dem noch kein Straftatbestand. Und auch eine Sachbeschädigung (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html) sehe ich hier nicht, da ich das Schloss weder beschädige noch das Erscheinungsbild verändere (Das könnte man höchstens noch bei einem Vorhängeschloss behaupten, das offen anders aussieht als geschlossen).