Lock picking Straftatbestand?

1 Antwort

Hallo, der Anwalt hat es doch erklärt was es mit den Schlößern auf sich hat.

Bei einem Schrank oder so einem Automat glaube ich aber nicht das du so ohne weiteres ungeschoren davon kommst. Der Eigentümmer hat sicher etwas dagegen.

fopar13988 
Fragesteller
 10.03.2021, 20:29

Dass der Eigentümer das nicht klasse findet, ist mir klar, allerdings entspringt dem noch kein Straftatbestand. Und auch eine Sachbeschädigung (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__303.html) sehe ich hier nicht, da ich das Schloss weder beschädige noch das Erscheinungsbild verändere (Das könnte man höchstens noch bei einem Vorhängeschloss behaupten, das offen anders aussieht als geschlossen).

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