Kann ich wegen Missverständnis bestraft werden?
Bei der Antragstellung für Beratungshilfe sollte versichert werden, dass man vorher nicht beraten wurde. Wegen Missverständnis hat die Sachbearbeiterin den Schein für eine ander Angelegenheit ausgestellt, zu der ich schon beraten wurde und aus Versehen habe ich es unterschrieben. Nach einer halben Stunde habe ich den Fehler gemerkt und bin direkt zurückgekommen. Sie hat mich angeschrien und mir vorgeworfen, ich sei eine Straftat begangen zu haben. Welche Strafe droht mir? Oder werde ich überhaupt dafür bestraft?