Fahrerflucht aber zurückgekommen?

3 Antworten

Also gemindert vermutlich. Ob es als Fahrerflucht gesehen wird hängt auch ein bisschen vom Richter ab. Die haben da immer etwas Freiraum. Aber ich würde mit dem Anwalt sprechen, der sagt dir was du am besten sagst und wie man es am besten darstellt.

heurekaforyou  20.07.2019, 00:07

Hallo Alex

Bei Fahrerflucht sind die Folgen in der Probezeit ebenso schwerwiegend wie außerhalb.

Dadurch dass der Führerschein auf Probe besteht, zieht Fahrerflucht zusätzlich die verkehrsrechtlichen Konsequenzen eines A-Verstoßes nach sich. Bei einem einmaligen Vergehen verlängert sich entsprechend die Probezeit auf vier Jahre und es kommt zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Kosten für das Seminar müssen vom Führerscheinneuling außerdem selbst übernommen werden.

§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder

2. berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) 1Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. 2Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.

(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).

Fazit:

Auf Milde oder gar Verzicht auf Strafe, kann nur hoffen, wer auf einem Parkplatz oder ggf. Parkhaus einen nicht bedeutenden Sachschaden verursacht hat.

Auf gut Deutsch. Alles was sich durch Smart-Repair nicht beheben lässt, kommt für diese Regelung nicht in Frage.

Unfall in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

In den Augen des Gesetzgebers zeichnen sich Fahranfänger durch Unerfahrenheit aber auch erhöhte Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Nicht verwunderlich, dass gerade Führerscheinbesitzer in der Probezeit öfter in Unfälle verwickelt werden. Doch welche Konsequenzen sind zu befürchten? Grundsätzlich muss natürlich unterschieden werden, ob der Fahranfänger den Unfall verursacht hat oder jemand anderes die Schuld trägt.

Wer sich den Vorschriften der StVO entsprechend richtig verhalten hat und selbst das Unfallopfer ist, muss keine weiteren Maßnahmen bezüglich der Probezeit befürchten. Anders ist die Sachlage, wenn Führerscheinneulinge Schuld an einem Unfall sind. Denn meist sind es Verkehrsverstöße wie beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Missachtung der Vorfahrt, die zu einem Unfall führen.

Du siehst, wie ernst der Gesetzgeber alleine die Beteiligung von Fahranfängern an einem Unfall nimmt.

Dabei ist von Fahrerflucht noch nicht einmal die Rede.

Solange der Proband jedoch nicht bereit ist, den Sachverhalt ein wenig detaillierter zu beschreiben, muss alles Annahme, Vermutung und Spekulation bleiben.

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Guck mal:

Ein strafrechtlicher Rücktritt vom Versuch ist gegeben, wenn ein Täter freiwillig eine weitere Ausführung seiner Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Seine gesetzliche Grundlage erhält der Rücktritt vom Versuch aus dem § 24 StGB.

Bleibt das Delikt infolge des Rücktritts unvollendet, so bleibt dieses straffrei. Hierfür müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden:

  • es handelt sich um keinen fehlgeschlagenen Versuch,
  • es handelt sich um keinen beendeten Versuch,
  • die weitere Ausführung wurde freiwillig beendet beziehungsweise die Vollendung wurde freiwillig verhindert.

Ob das hier gegeben sein kann, weiß ich nicht, aber Dein Anwalt wird es wissen.

LG

G.H.

uni1234  19.07.2019, 18:06

Ein Rücktritt liegt hier in keinem Fall vor.

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Wenn du bereits einen Anwalt beauftragt hast, solltest du das mit ihm besprechen, schließlich wird er dafür bezahlt.

  • Um welche Art von Unfall handelt es sich überhaupt.
  • Waren andere Verkehrsteilnehmer beteiligt, Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger?
  • Gibt es Sach- und oder Personenschaden?
  • Hast du den Unfall verursacht?
  • Mit welchem Fahrzeug warst du unterwegs?

Wolltest du nur deine Geschichte erzählen oder erwartest du Antworten?

Dann nämlich würde ich empfehlen, dass du erst einmal erzählst, wann was warum passiert ist !!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung