Sollten Politiker juristisch belangt werden, wenn sie Wahlversprechen vorsätzlich ignorieren, also die Wähler betrügen?

3 Antworten

Nun ja, manche dreschen vollmundig Sprüche über Themen, die gerade diskutiert werden, und tun dann herzlich wenig...

Andre möchten gute Erneuerungen auf den Weg bringen, werden aber daran gehindert - von Koalitionspartnern oder unglücklichen Umständen, die nicht voraussehbar waren.

Da Richter meist im Schneckentempo arbeiten und oft haarsträubende Urteile fällen, fürchte ich, bringt das nicht viel. Es wäre weitaus effektiver, wenn die Bürger (statt Parteien) einzelne Politiker wählen, die sich ihnen zuvor ihr Konzept erklärt haben.

Nein, dafür ist die Begrenzung einer Legislaturperiode auf 4 Jahre gedacht.

Kein Staat der Welt hat diesen Umstand in der Verfassung(soweit ich weiss).

Grund ist vermutlich, dass ein Vorsatz juristisch nicht nachweisbar ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hauptsache hetzen, oder?

Vorsätzlich musst du erstmal beweisen.

Da das Wählerverhalten sich in soweit verändert hat, dass sie Klein- und kleinstparteien wählen, und so die Volksparteien nicht ausreichend Stimmen bekommen um alleine zu regieren zu können, müssen sie Koalitionen eingehen.

Dort müssen sie Kompromisse eingehen. Danach muss es auch noch der Bundesrat ratifizieren.

Also nix mit vorsätzlich.. Liebe Freude.