Täter von Magdeburg: Darf er wieder als Arzt praktizieren?
Gemäß ZDF und Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, soll der mutmaßliche Täter nicht mehr als Arzt praktizieren dürfen.
Es ist sicherlich richtig darüber nachzudenken, die Approbation aus Sicherheitsgründen zu entziehen. Aber...
a) muss dafür nicht erst einmal die Schuld zweifelsfrei festgestellt werden?
b) ist das Arbeitsverbot lebenslang und unwiderruflich? Geht das nicht gegen das Grundgesetz? Nach einer Rehabilitierung kann er die Approbation nicht erneut erlangen?
5 Antworten
Die Approbation kann wegen groben Fehlverhaltens bei der Berufsausübung oder wegen Unwürdigkeit entzogen werden. Zu Letzterem gehören auch Straftaten außerhalb des Berufs.
Bis zur rechtskräftigen Verurteilung kann die Approbation ruhen, d. h. sie ist nicht endgültig entzogen, sondern kann wieder in Kraft treten, wenn z. B. ein Angeklagter freigesprochen wird.
Bei einem Entzug der Approbation kann diese neu beantragt und erteilt werden, wenn die Gründe für den Entzug nicht mehr vorliegen.
Ja, es ist somit möglich, dass der Tatverdächtige von Magdeburg wieder als Arzt praktizieren kann. Wenn er vor Gericht freigesprochen wird, wenn er seine Haftstrafe verbüßt hat und über seine Eignung als Arzt positiv entschieden wurde oder ggf. im Ausland.
Ich habe gestern einen online Artikel gelesen, dass zwischenzeitlich an der Echtheit des Studienabschlusses gezweifelt wird. Die Quelle kann ich derzeit allerdings bei kurzer Suche nicht mehr finden, meine aber, dass es auch kurz bei NTV erwähnt wurde.
Mittlerweile, verdichten sich anscheinend die Hinweise darauf, dass der Täter überhaupt gar kein richtiger Arzt ist sondern sich die Dokumente und darüber die ärztliche Approbation rechtswidrig beschafft hat. In diesem Falle, würde sie selbstverständlich auch ohne den Anschlag sofort wieder entzogen werden, da die Voraussetzungen für ihre Erteilung (erfolgreiches Studium der Humanmedizin, Bestehen der ärztlichen Prüfungen), schon im Vorfeld überhaupt gar nicht vorgelegen haben. Zudem, hätte er, wenn sich das bestätigt, als falscher Arzt noch etliche weitere Straftaten begangen.
Wenn er doch ein richtiger Arzt sein sollte, so wird die Approbation ihm dennoch entzogen werden, weil er sich eines strafbaren Verhaltens schuldig gemacht hat, aus welchem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufes ergibt. Die Wiederteilung, dürfte nach solch einem Anschlag ausgeschlossen sein. Zudem, stellt sich schon rein praktisch die Tatsache, dass er aktuell schon 50 Jahre alt ist. Wird er wegen mehrfachen Mordes mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt, dann kommt er höchstwahrscheinlich frühestens mit 70 Jahren wieder auf freien Fuß, ist dann also bereits im Rentenalter. Das Grundgesetz, schreibt zwar in Artikel 12 die Berufswahlfreiheit vor, jedoch ist dies ein sogenanntes "Deutschengrundrecht", welches nach der Rechtsprechung auch Unionsbürgern zusteht. Soweit ich weiß, hat er keine deutsche Staatsbürgerschaft sondern einen (unbefristeten) Aufenthaltstitel. Nach dieser schrecklichen Straftat, dem Anschlag, wird er auch keinerlei Chance mehr auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Selbst wenn er diese hätte, so kann das Verbot lebenslang sein, wenn ein vorrübergehendes, befristetes Verbot höchstwahrscheinlich nicht ausreichend wäre, um die vom Täter ausgehende Gefahr abzuwenden.
Mfg
a) muss dafür nicht erst einmal die Schuld zweifelsfrei festgestellt werden?
Nein. Ausreichend ist, wenn er als Arzt ungeeignet ist. Dafür muss er nicht schuldig oder schuldfähig sein, das ist davon unabhängig zu prüfen.
b) ist das Arbeitsverbot lebenslang und unwiderruflich? Geht das nicht gegen das Grundgesetz? Nach einer Rehabilitierung kann er die Approbation nicht erneut erlangen?
Ein generell lebenslanges Verbot wäre grundgesetzwidrig, ja.
Das hätte man in den Nachrichten erwähnt, soetwas lässt sich schnell nachprüfen.
Schnelle Nachprüfungen? Wer ist alles beteiligt? Schon die Nachricht, Talip A.habe in Saudi Arabien Psychologie studiert, lässt aufhorchen. Dieses Studium wird nicht mit einem Arztdiplom beendet.
Zweifel an der Arztlegende wurden schon mehrfach geäußert. Es gibt bis heute kein offizielles Ergebnis, ob es nach Prüfungen überhaupt eine Approbation dieses "Arztes" gab. Fälschungen von Urkunden können durch die vielen Ämter der Bundesländer, in denen sich der "Arzt" seit 2006 aufhielt, weitergereicht worden sein.
Die Krankenkassen sollten das in den meisten Fällen wissen, ansonsten die Ärztekammer, ansonsten irgendeine Universität.
Dann frag die Regierungspräsidien der ca 10 Bundesländer, in denen sich der Talip A. aufhielt.
Ich hätte Sorge, wenn er zum Beispiel einen Moslem als Patient bekommt, dass der "rein zufällig" von ihm die falschen Medikamente bekäme...
Es ist eher wahrscheinlich, dass er überhaupt kein Arzt ist.