Täter von Magdeburg: Führerscheinentzug?
Wird dem mutmaßlichen Attentäter von Magdeburg der FS entzogen? So stand er z.B. zusätzlich noch unter Drogen während de schrecklich Tat mit dem PKW.
Wie läuft das dann ab? Wenn er seine Strafe verbüßt hat und rehabilitiert ist, muss er dann eine MPU machen, um den Führerschein wiederzuerlangen?
Wie läuft eine MPU in so einem besonderen Fall ab? Stelle ich mir schwierig vor, dies zu bestehen.
11 Antworten
Der Führerschein ist weg.
Das wäre er auch, wenn der Täter völlig nüchtern gewesen wäre. Wer sein Auto für Straftaten benutzt ist charakterlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das betrifft schon einen Bankräuber, der ein Fluchtfahrzeug fährt.
Und ich glaube auch nicht, dass ihm in Deutschland jemals wieder ein Führerschein ausgestellt wird, und wenn er 1000 MPUs macht.
Danke für die Belehrung. Bitte zitiere die dir bekannte Rechtsgrundlage.
Ich finde schon erschreckend genug, dass so jemand irgendwann (und gar nicht so spät) ""rehabilitiert" ist. Der Führerschein müsste für ihn auf Lebenszeit weg sein, aber so einer fände dann ja auch eine andere "Waffe". Wäre also völlig egal....
Bei Fünffachem Mord ist der Führerschein das kleinste Problem des Täters. Er wird nie mehr raus kommen. Selbst wenn er die Haftstrafe überleben sollte, wird er danach in Sicherheitsverwahrung kommen.
Da bin ich mir bei unserem Rechtsystem nicht so sicher. Dieter Degowski ist auch wieder in Freiheit. (Geiseldrama von Gladbeck) Unglaublich, wenn man bedenkt, was der sich geleistet hat.
Nach fast 30 Jahren Haft. Da wäre der Amokfahrer dann über 80 Jahre alt. Dann fährt der auch nicht mehr.
Aber der war ja auch jünger, als er verknackt wurde, und folglich auch, als man ihn wieder rausgelassen hat.
er muss kein Auto mehr fahren- da wo er hinkommt, wird er von anderen mit dem Auto gefahren - in einem stabilen Fahrzeug mit dicken Panzerglasscheiben
um seinen Führerschein braucht er sich also keine Gedanken mehr machen
Ich denke für den Rest seines Lebens bekommt er ein "Taxi" auf Staatskosten gestellt, wenn er denn mal transportiert werden muss. Er braucht also auch keinen Füherschein mehr. Nie wieder.
Sobald die Eintragung aus dem FAER getilgt ist, darf ihm die Tat nicht mehr vorgehalten werden.