Wäre das rechtlich erlaubt?

5 Antworten

ich spreche jetzt mal von einem Normalfall :

es ist nicht strafbar, wenn du an ihrer Wohnungstür klingelst und -sofern sie die Tür öffnet- du sie um eine zweite Chance bittest

das war es dann aber auch schon und zwar ganz egal, ob sie

die Tür nicht öffnet

dich draußen stehen lässt

oder wenn sie NEIN sagt

dann musst du eben wieder gehen und zwar ohne weitere Versuche zu unternehmen - das gilt insbesondere dann, wenn sie dir sagt, sie will nichts mehr von dir wissen und dich nicht mehr sehen - ein NEIN ist eben ein NEIN, egal was du hinein interpretierst

sollte sie bereit sein, dir eine zweite Chance zu geben, wünsche ich euch viel Glück

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und jetzt kommt der zweite Teil :

sofern sie dir bereits ein Hausverbot erteilt hat oder vielleicht sogar ein amtliches Näherungsverbot vorliegt, würde ich dir dringend raten, dies strikt zu befolgen - du bekommst nur jede Menge Ärger, wenn du es nicht tust

Nein warum sollte das strafbar sein ihr kennt euch doch.. Mensch klärt das doch noch im Alten Jahr. Streit ins neue Jahr mitzubringen ist doch doof.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, ich finde die Idee sogar sehr gut.

EIN Versuch. Und wenn sie den blockt, lass es bleiben. Aber ich würde erstmal ein paar Monate ins Land gehen lassen, bis sich die Gemüter abgekühlt haben.

Nein. Wenn du jeden Tag dort wärst und ihr überall hin folgen würdest, wäre es stalking. So ist es nur ein Versuch eure Freundschaft zu kitten.

Nein es wäre nicht strafbar, erst dann wenn sie dir ausdrücklich sagt dass du auf ihrem Grundstück nicht erwünscht bist und du sie dann wieder dort aufsuchen wirst. Man kann dir nicht verbieten öffentliche Straßen zu gehen