Alkohol bei Minderjährigen und die geldstrafe?

5 Antworten

Hi, dem jugendlichen Konsumenten droht keine Strafe, die Eltern würden aber informiert werden.

Den Eltern auch nicht. 14 - 16- Jährige müssen nicht mehr ständig beaufsichtigt werden.

Dem Verkäufer auch nicht, wie hier jemand sagte. Er hat ja nichts falsch gemacht und den Alk an eine volljährige Person verkauft.

Die Person, die dem Jugendlichen den Alk gegeben hat, würde aber zur Verantwortung gezogen.

Der den Alk gekauft hat der macht sich strafbar.

JakobMessi10  21.10.2019, 00:54

Nein, dass muss so nicht sein. Konsumieren darf man ja.

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Sali1995  21.10.2019, 00:57
@JakobMessi10

Wenn der volljährige das kauft für minderjährige macht er sich strafbar. Mein Bruder ist Polizist und hat es mir selber so gesagt.

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DerCaveman  21.10.2019, 01:02
@Sali1995
Wenn der volljährige das kauft für minderjährige macht er sich strafbar.

Nicht unbedingt. Kommt auf die naeheren Umstaende an.

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Wenn ueberhaupt, verstoesst der volljaehrige Kaeufer hier gegen das Jugendschutzgesetz. Es kommt aber auf die naeheren Umstaende an, ob ueberhaupt ein Verstoss vorliegt. Wird der Alkohol dem Minderjaehrigen nicht in der Oeffentlichkeit uebergeben und ist er auch nicht zum Verzehr in der Oeffentlichkeit bestimmt, liegt kein Verstoss vor.

Nur der Verkäufer und zwar ist das eine Ordnungswidrigkeit. § 28 IV JuSchG
Google mal „Verkauf Alkohol Minderjährige“, da findet man ganz viel.

DerCaveman  21.10.2019, 01:36

Hier wuerde der Verkaeufer den Alkohol aber nicht an einen Minderjaehrigen abgeben sondern an einen Volljaehrigen. Eine Ordnungswidrigkeit nach JuSchG § 28 Abs. 1 Nr. 10 (nicht aber Abs. 4) waere es nur, wenn er direkt an den Minderjaehrigen verkaufen wuerde

Der Volljaehrige Kaeufer koennte dann mit der Weitergabe allerdings tatsaechlich eine Ordnungwidrigkeit nach JuSchG § 28 Abs. 4 Satz 1 begehen. Ob er dies tatsaechlich tut, haengt von den naeheren Umstaenden ab (wo wird der Alkohol uebergeben, wo soll er konsumiert werden?).

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