Sex in der Öffentlichkeit Strafen?

4 Antworten

§ 183a des Strafgesetzbuches regelt: „Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.

lol eif mal googlen

Das hängt vom Richter ab. Meist wird es wohl eine kleine symbolische Geldstrafe sein. Theoretisch steht darauf sogar eine Haftstrafe. Aber das wäre natürlich völlig überzogen. Dafür müsstest Du wahrscheinlich auf einer Veranstaltung für Kinder vor deren Augen vögeln oder so.

Ich wurde jedenfalls noch nie dabei erwischt. Genaugenommen: noch nie dafür angezeigt.

Die Auslegung der "Öffentlichkeit" ist entscheidend. Findet der Geschlechtsverkehr im Publikum statt, der diesen gar wünscht oder fordert, erzeugt dies für mich Freude und Wollust. Sind Anwesende nicht involviert, sind eher Ärger und Strafem zu erwarten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Saftiges Bußgeld und wenn du Pech hast, landet dein Foto unverpixelt in der Kronenzeitung. Das war es dann mit den guten Jobs.