Disstrack rechtlich?
Im Rap ist es ja normal das die Künstler disstracks schreiben und die verklagen sich ja selten gegenseitig weil sie dafür ja antworten können und generell alles verabscheuen was Polizei angeht.
Wie würde sich sowas real verhalten wenn eine Person jetzt aufzeigt das eine andere Person der letzte mist ist?
Wir machen jetzt ein primitives Beispiel, jemand erstellt eine HP und schreibt dort Fakten die sehr hart treffen würden aber er tauscht die realen Namen gegen ausgedachte aus und die echten Eckdaten ebenfalls.
Jetzt wirds knifflig
Kann jemand aufgrund dessen jemanden verklagen wenn die Person um die es eigentlich geht sich aufregt?
Weil rein faktisch steht ja nix über diese Person dort, es könnte sich also um eine Geschichte handeln.
Ich bin mal gespannt was die StGB kenner jetzt antworten werden :)
Ps kommt mir nicht mit der Moral frage, wir sind hier beim frage stellen und da sollte es ok sein fiktives Gedankengut miteinander zu teilen
Vielen Dank :)
1 Antwort
Erst strafbar, wenn eine Beleidigung in tätlicher Form erfolgt ist. Also man muss eine Person zb namentlich oder anders erwähnen. Ansonsten kann man niemanden bestrafen.
Du darfst zb Bushido zu Tode dissen aber gegen Anis Ferchichi nichts sagen, machen auch viele, weil jeder den bürgerlichen Namen kennt und die meisten Rapper lassen den Diss da weil es eine assi Aktion ist den Diss runternehmen zu lassen, nur weils gegen den bürgerlichen Namen geht anstatt den Künstlernamen obwohl es am Ende egal ist
Aber bushidos Frau wurde unnamentlich gedisst und diese hat das Video sperren lassen + angeklagt also muss da ja noch ein Hacken sein
Nehmen wir max Mustermann aus Berlin und ich tausche einfach den Namen durch Bernd Bauer aus München aus und schreibe aber dann beleidigend so kann max Mustermann sich nicht beschweren obwohl klar ersichtlich ist das der Text auf ihn bezogen ist? 🤔