Ist es Fahrerflucht (baum)?
Wenn man beim Auspacken leicht seinen Spiegel gegen den Baum fuhr und weder Baum noch Spiegel beschädigt sind muss man trotzdem die Polizei rufen . Da keine Schäden passiert sind.?
9 Antworten
Nein, da keine Schäden entstanden sind. Selbst wenn: Dein Spiegel wäre zuerst eingeklappt und dann abgerissen. Erst danach wären ev Schäden am Baum entstanden, die man auch mitteilen muss.
§142 StGB:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wenn es also weder andere Unfallbeteiligte noch einen Geschädigten gibt, kann auch keine Fahrerflucht vorliegen, da dies laut Gesetz eine notwendige Bedingung ist.
Das ist eine andere Sache / Sachverhalt ... dann gäbe es ja einen Schaden und Geschädigten.
Ja, auch ein Baum kann Opfer einer Fahrerflucht werden, nach §142 Abs. 1 StGB. Allerdings gibt es auch entsprechende Gerichtsurteile, dass - sofern am Baum wirklich kein Schaden entstand - auch keine Meldung gemacht werden muss. Man muss hier definitiv wohlüberlegt vorgehen. Ein unüberlegtes Verlassen des Unfallortes kann durchaus eine Fahrerflucht darstellen und entsprechend geahndet werden. Ggf. erlöschen dadurch auch Versicherungsansprüche.
Wenn wirklich kein Schaden entsteht, dann ist es keine Fahrerflucht.
Nein da der Spiegel zwar dran kam dies aber aus Kunststoff ist und weder der Baum was abbekam noch mein auto
Nein, das kostet nur 35€ Gebühr.
Das google mal...oder frage bei der Polizei vor Ort nach. Wer die Polizei ruft, ohne Personenschäden verursacht zu haben, zahlt eine Unfallmeldegebühr. Sachschäden können erwachsene Menschen nämlich unter sich regeln.
Ist vielleicht in Bayern so mit der Unfallmeldegebühr. Die 35 Euro sind vermutlich die Verwarngelder nach einem Unfall. Das kostet lt. Bußgeldkatalog genau diese 35 Euro.
Letztendlich ist es doch egal, wie sich die Gebühr nennt...man muss sie zahlen.
Der Geschädigte ist in diesem Fall die Gemeinde, der Förster, der Grundstücksbesitzer, ... Schäden werden oft einfach versehentlich übersehen und schon befinden wir uns doch wieder in einer Fahrerflucht.