Ist es Fahrerflucht (baum)?

9 Antworten

Ja, auch ein Baum kann Opfer einer Fahrerflucht werden, nach §142 Abs. 1 StGB. Allerdings gibt es auch entsprechende Gerichtsurteile, dass - sofern am Baum wirklich kein Schaden entstand - auch keine Meldung gemacht werden muss. Man muss hier definitiv wohlüberlegt vorgehen. Ein unüberlegtes Verlassen des Unfallortes kann durchaus eine Fahrerflucht darstellen und entsprechend geahndet werden. Ggf. erlöschen dadurch auch Versicherungsansprüche.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ein elementarer Teil meiner beruflichen Laufbahn.

Wenn wirklich kein Schaden entsteht, dann ist es keine Fahrerflucht.


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Beitragsersteller
 12.09.2019, 10:40

Nein da der Spiegel zwar dran kam dies aber aus Kunststoff ist und weder der Baum was abbekam noch mein auto

Nein, das kostet nur 35€ Gebühr.


wiki01  12.09.2019, 10:43

Das erklär mal.

GoldenEye2019  12.09.2019, 10:46
@wiki01

Das google mal...oder frage bei der Polizei vor Ort nach. Wer die Polizei ruft, ohne Personenschäden verursacht zu haben, zahlt eine Unfallmeldegebühr. Sachschäden können erwachsene Menschen nämlich unter sich regeln.

Drizzt1977  12.09.2019, 11:05
@GoldenEye2019

Ist vielleicht in Bayern so mit der Unfallmeldegebühr. Die 35 Euro sind vermutlich die Verwarngelder nach einem Unfall. Das kostet lt. Bußgeldkatalog genau diese 35 Euro.

Muss ich ein Krankenwagen rufen, wenn ich bei einem spaziergang einen Fremden Menschen berühre?

Ist nichts passiert, aber man weiß ja nie :/

Nein, da keine Schäden entstanden sind. Selbst wenn: Dein Spiegel wäre zuerst eingeklappt und dann abgerissen. Erst danach wären ev Schäden am Baum entstanden, die man auch mitteilen muss.