Ist es Fahrerflucht (baum)?

9 Antworten

Nein, da keine Schäden entstanden sind. Selbst wenn: Dein Spiegel wäre zuerst eingeklappt und dann abgerissen. Erst danach wären ev Schäden am Baum entstanden, die man auch mitteilen muss.

§142 StGB:

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder

2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn es also weder andere Unfallbeteiligte noch einen Geschädigten gibt, kann auch keine Fahrerflucht vorliegen, da dies laut Gesetz eine notwendige Bedingung ist.

RoninS  12.09.2019, 10:49

Der Geschädigte ist in diesem Fall die Gemeinde, der Förster, der Grundstücksbesitzer, ... Schäden werden oft einfach versehentlich übersehen und schon befinden wir uns doch wieder in einer Fahrerflucht.

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KHSchindelar  12.09.2019, 11:16
@RoninS
Der Geschädigte ...
.
Wo kein Schaden, da kein Geschädigter.
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RoninS  12.09.2019, 11:17
@KHSchindelar

Ganz toll.

Schäden werden oft einfach versehentlich übersehen
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KHSchindelar  12.09.2019, 11:18
@RoninS

Das ist eine andere Sache / Sachverhalt ... dann gäbe es ja einen Schaden und Geschädigten.

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Ja, auch ein Baum kann Opfer einer Fahrerflucht werden, nach §142 Abs. 1 StGB. Allerdings gibt es auch entsprechende Gerichtsurteile, dass - sofern am Baum wirklich kein Schaden entstand - auch keine Meldung gemacht werden muss. Man muss hier definitiv wohlüberlegt vorgehen. Ein unüberlegtes Verlassen des Unfallortes kann durchaus eine Fahrerflucht darstellen und entsprechend geahndet werden. Ggf. erlöschen dadurch auch Versicherungsansprüche.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ein elementarer Teil meiner beruflichen Laufbahn.

Wenn wirklich kein Schaden entsteht, dann ist es keine Fahrerflucht.

playlikesven 
Fragesteller
 12.09.2019, 10:40

Nein da der Spiegel zwar dran kam dies aber aus Kunststoff ist und weder der Baum was abbekam noch mein auto

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Nein, das kostet nur 35€ Gebühr.

wiki01  12.09.2019, 10:43

Das erklär mal.

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GoldenEye2019  12.09.2019, 10:46
@wiki01

Das google mal...oder frage bei der Polizei vor Ort nach. Wer die Polizei ruft, ohne Personenschäden verursacht zu haben, zahlt eine Unfallmeldegebühr. Sachschäden können erwachsene Menschen nämlich unter sich regeln.

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Drizzt1977  12.09.2019, 11:05
@GoldenEye2019

Ist vielleicht in Bayern so mit der Unfallmeldegebühr. Die 35 Euro sind vermutlich die Verwarngelder nach einem Unfall. Das kostet lt. Bußgeldkatalog genau diese 35 Euro.

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GoldenEye2019  12.09.2019, 11:11
@Drizzt1977

Letztendlich ist es doch egal, wie sich die Gebühr nennt...man muss sie zahlen.

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