Ist es Fahrerflucht (baum)?
Wenn man beim Auspacken leicht seinen Spiegel gegen den Baum fuhr und weder Baum noch Spiegel beschädigt sind muss man trotzdem die Polizei rufen . Da keine Schäden passiert sind.?
9 Antworten
Ja, auch ein Baum kann Opfer einer Fahrerflucht werden, nach §142 Abs. 1 StGB. Allerdings gibt es auch entsprechende Gerichtsurteile, dass - sofern am Baum wirklich kein Schaden entstand - auch keine Meldung gemacht werden muss. Man muss hier definitiv wohlüberlegt vorgehen. Ein unüberlegtes Verlassen des Unfallortes kann durchaus eine Fahrerflucht darstellen und entsprechend geahndet werden. Ggf. erlöschen dadurch auch Versicherungsansprüche.
Wenn wirklich kein Schaden entsteht, dann ist es keine Fahrerflucht.
Nein, das kostet nur 35€ Gebühr.
Das google mal...oder frage bei der Polizei vor Ort nach. Wer die Polizei ruft, ohne Personenschäden verursacht zu haben, zahlt eine Unfallmeldegebühr. Sachschäden können erwachsene Menschen nämlich unter sich regeln.
Ist vielleicht in Bayern so mit der Unfallmeldegebühr. Die 35 Euro sind vermutlich die Verwarngelder nach einem Unfall. Das kostet lt. Bußgeldkatalog genau diese 35 Euro.
Letztendlich ist es doch egal, wie sich die Gebühr nennt...man muss sie zahlen.
Muss ich ein Krankenwagen rufen, wenn ich bei einem spaziergang einen Fremden Menschen berühre?
Ist nichts passiert, aber man weiß ja nie :/
Nein, da keine Schäden entstanden sind. Selbst wenn: Dein Spiegel wäre zuerst eingeklappt und dann abgerissen. Erst danach wären ev Schäden am Baum entstanden, die man auch mitteilen muss.
Nein da der Spiegel zwar dran kam dies aber aus Kunststoff ist und weder der Baum was abbekam noch mein auto