Fahrerflucht melden/Zeuge nach längerer Zeit?

1 Antwort

Kennst du auch noch das genaue Datum und die Uhrzeit? Das wäre neben dem Kennzeichen und dem Ort auch wichtig.

Die Verjährungsfrist bei Fahrerflucht beträgt 5 Jahre. Von daher kannst du es noch melden.

Ob die Polizei dem noch weiter nach geht oder ob der Geschädigte da jetzt noch was von hat ist halt fraglich. Kommt auch drauf an ob es sich um einen größeren Schaden gehandelt hat oder nur um einen Parkrämpler.

Maiknrw2 
Fragesteller
 30.12.2023, 23:18

Denke mir halt, der geschädigte wird ja auch aneige gegen unbekannt stellen am selben Ort, hätten schon einen Ansatz und kenne die Model Marke des Geschädigten

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julianne333  30.12.2023, 23:21
@Maiknrw2

War es denn mehr als nur ein Parkrämpler? Dann hat der Geschädigte bestimmt Anzeige erstattet. Deine Aussage kann dann problemlos zugeordnet werden.

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