Hallo,
ich habe ein paar Tage bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet bis ich betrieblich aufgrund der Auftragslage gekündigt wurde. In meinem Vertrag steht, dass verleihfreie Zeiten auch vergütet werden würden. Leider musste ich bei Erhalt des Lohns feststellen, dass die Tage in der Kündigungsfrist nicht vergütet wurden ,sondern "nur" die Stunden beim Kunden.
Ist nun die Zeitarbeitsfirma im Recht oder habe ich noch Anspruch auf das Geld für die verleihfreie Zeit?