Mit messer bedrohen bei überfall?
Darf ich Jemanden mit einem legalen Messer bedrohen wenn Jemand mir Dinge ''abziehen'' also quasi klauen will?
6 Antworten
Geh auf Nummer Sicher und nimm dir ne Machete mit. Die ist auch legal mitführbar, solange du hinterher behauptest, du wolltest damit Grünzeug beseitigen gehen 😉
Eine Machete fällt aber unter 42a und ist zudem nicht so gut geeignet um verdeckt geführt zu werden.
Genau daran dürfte es allerdings in den meisten Fällen scheitern. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass es erforderlich war, die Machete zu führen anstatt im verschlossenen Behältnis zu transportieren: Klarer Verstoß gegen § 42a WaffG.
Wenn dich jemand beklauen oder überfallen will, darfst du das abwehren, auch mit Waffen. Allerdings nur solange der Angriff gegenwärtig ist. Im Nachhinein ist das nicht erlaubt.
"Abziehen" dürfte ein Raub oder eine räuberische Erpressung sein. Gegen die darf man sich mit den erforderlichen Mitteln wehren. Das nennt sich Notwehr. Und wenn du durch die Drohung mit dem Messer den Angriff abwehren kannst, ist kaum was dagegen zu sagen. Notwehr würde auch so etwas abdecken.
Lass dich abziehen, dass tut nicht weh und du bist fein heraus. Ich füttere doch nicht die Gewalt mit Gegengewalt.
Klar. Und danach am besten sich noch verprügeln, vergewaltigen und umbringen lassen, ehe man versehentlich dem Angreifer weh tut.
Drehn dich um, und renn weg. das ist die bessere variante.